2.83 (cun1p): Nr. 83 Vermerk zur Dollarschatzanleihe. 25. Februar 1923

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Nr. 83
Vermerk zur Dollarschatzanleihe. 25. Februar 1923

R 43 I /2445 , Bl. 75 handschriftlich1

1

Der Vermerk stammt von MinR Wever. Abkürzungen sind aufgelöst.

Herrn Staatssekretär gehorsam.

Auf meine telefonische Rückfrage haben sich gestern – 24.2.23 – sämtliche Herren Reichsminister mit der Vorlage2 einverstanden erklärt, mit Ausnahme von Exzellenz Becker und von Exzellenz Heinze, der sich damit einverstanden erklärte, sofern Exzellenz Becker zustimme. Herr Reichsminister Albert teilte mit, daß er keine Bedenken habe, bei der Wichtigkeit der Sache aber eine Sitzung anheimstelle. Exzellenz Becker ließ mitteilen, daß er bis 1.30 [Uhr] eine schriftliche Äußerung hersenden werde. Hiervon habe ich Herrn Minister Hermes Mitteilung gemacht, als er vor 12 Uhr zum Herrn Reichskanzler ging. Die schriftliche Äußerung von Exzellenz Becker ging am Nachmittag ein. Da dem Herrn Reichskanzler die Sache nicht vorgelegt werden konnte – der hatte gewünscht, nicht gestört zu werden –, rief ich das Reichsfinanzministerium, Oberregierungsrat Pünder, an und machte ihm von dem Schreiben des Herrn Reichswirtschaftsministers Mitteilung, das er in dem gleichen Augenblick – gegen 6 Uhr – erhielt3. Ich teilte ihm den Sachverhalt mit und bat ihn, sofort[277] das Herrn Reichsfinanzminister Hermes mitzuteilen, damit er sich unmittelbar mit Exzellenz Becker in Verbindung setzen möge, um die Bedenken zu zerstreuen. Nach kurzer Zeit rief Herr Pünder wieder an und teilte mir mit, daß die Bedenken die Ausstattung der Anleihe beträfen und daß gegebenenfalls im Reichsrat noch Anträge gestellt werden könnten. Reichsminister Hermes hätte das Schreiben an die Landesregierungen bereits gezeichnet und sei dieses abgegangen. Ich erwiderte darauf, daß ich leider dem Herrn Reichskanzler heute nicht mehr Vortrag halten könne.

2

Es handelt sich dabei um den „Gesetzentwurf über die Beschaffung von Mitteln zur Bildung eines Devisenfonds“, den der RFM am 22. 2. übersandt hatte mit der Bitte, „wegen der äußersten Dringlichkeit der Angelegenheit die Vorlage gefälligst alsbald zur Beratung zu stellen.“ (R 43 I /2445 , Bl. 63 f.). Der Text des Gesetzentwurfs stimmt bis auf die Formulierung des § 1, Abs. 2 mit dem endgültigen „Gesetz über die Ausgabe von Dollarschatzanweisungen vom 2.3.23“ (RGBl. I, S. 155 ) überein. Der Satz „Die einkommenden Beträge sind zur Bildung eines Devisenfonds zu verwenden“, der im Entwurf den § 1, Abs. 2 einleitet, wird gestrichen. In der Begründung des Entwurfs heißt es u. a.: „Im Interesse der Stützung der Währung bedarf das Reich eines bestimmten, jederzeit greifbaren Vorrats an Devisen. Um die in der Privatwirtschaft vorhandenen Devisen, soweit sie nicht für laufende Verpflichtungen gebraucht werden, dem allgemeinen Interesse dienstbar zu machen, soll eine Anleihe in Höhe von 50 Mio Dollar ausgegeben werden. In Abweichung von den früher zur öffentlichen Zeichnung aufgelegten Anleihen lautet sie auf eine ausländische Währung. Das ist notwendig, weil das Ziel der Anleihe nur dann erreicht werden kann, wenn dem Reiche als Erlöse ausländische Zahlungsmittel zufließen.“ (R 43 I /2445 , Bl. 65).

3

In seinem Schreiben vom 24. 2. führt der RWiM aus: „Die erstmalige Auflegung einer wertbeständigen Anleihe durch das Reich ist eine Maßnahme, die weit über die unmittelbaren finanziellen Wirkungen hinaus tiefgreifenden Einfluß auf die Gesamtwirtschaft und Währung ausüben muß. Es ist anzunehmen, daß aufgrund dieser Anleihe die Goldrechnung in der Wirtschaft und der Goldbankverkehr sich schneller weiter entwickeln werden. Ich stehe einer solchen Entwicklung durchaus freundlich gegenüber, glaube aber darauf hinweisen zu müssen, daß, ehe es zu einer endgültigen Formulierung der Anleihebedingungen kommt, diese Wirkungen auf ihre wirtschaftlichen Konsequenzen zu prüfen und mit meinem Ressort durchzusprechen wären. Ich bin der Ansicht, daß der Goldbankverkehr sich stark der neuen Reichsanleihe bedienen wird, zumal er aufgrund der Beleihbarkeit derselben jederzeit für Liquidität vorsorgen kann. Es ist nun anzunehmen, daß die Einheit aufgrund der leichten Deckung in der neuen Anleihe sich auf die alte Goldmark stellen würde (= 1:4,2 Dollar). Eine solche Entwicklung würde mir aus wirtschaftlichen Gründen keineswegs erwünscht erscheinen, und ich habe das Bedenken, daß, wenn an einer einzelnen Stelle diese Entwicklung eingesetzt hat, man nicht mehr zu einer anderen, und wie ich vorschlagen möchte, leichteren Geldeinheit zurück kann.“ Als diese anzustrebende Einheit schlage er 1/100 engl. Pfund vor, was etwa 1/5 GM entspreche (R 43 I /2445 , Bl. 71-73).

Heute morgen fand sich dann die WTB-Notiz über eine gestrige ‚Kabinettssitzung‘, die nach der in der Pressestelle eingezogenen Erkundigung vom Pressereferenten des Reichsfinanzministeriums um 9.30 [Uhr] mit der Bitte um Veröffentlichung übersandt sei4. Exzellenz Becker rief mich heute morgen an und bat um Aufklärung, die ich nach Feststellung gab. Dem Herrn Reichskanzler ist die Sache heute vorgetragen. Er hat mit Exzellenz Becker gesprochen5.

4

Die WTB-Notiz beginnt mit der Feststellung: „In der gestrigen Kabinettssitzung wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Beschaffung von Mitteln zur Bildung eines Devisenfonds angenommen.“ Im folgenden werden Zweck und Ausstattung der Anleihe in ähnlicher Weise dargelegt wie in der Begründung zum Gesetzentwurf (s. Anm. 2).

5

Zum Ergebnis der Anleihe s. Anm. 2 zu Dok. Nr. 128.

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