2.210.1 (feh1p): 1. Entwurf eines Gesetzes über den Staatsvertrag, betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Rundschreiben des Herrn Reichsverkehrsministers vom 16. März 1921).

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1. Entwurf eines Gesetzes über den Staatsvertrag, betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Rundschreiben des Herrn Reichsverkehrsministers vom 16. März 1921)1.

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Zur Vorgeschichte s. Dok. Nr. 151, P. 5. Am 16.3.1921 hatte der RVM dem RK mitgeteilt, daß eine Entscheidung des StGH in dieser Frage nicht mehr notwendig sei, da sich das Reich und die Länder inzwischen über den Entw. eines Staatsvertrages verständigt hätten. Mit dem gleichen Schreiben übersandte der RVM einen Entw. dieses Staatsvertrages und bat, die Angelegenheit auf die TO der nächsten Kabinettssitzung zu setzen (R 43 I /2149 , Bl. 286).

Nach Vortrag des Reichsverkehrsministers stimmte das Kabinett dem Entwurf zu und war auch damit einverstanden, daß entsprechend dem Vorschlag des Reichsverkehrsministers der Entwurf erst dem Reichsrat vorgelegt werden sollte, wenn die Vertreter der Länder ihm zugestimmt hätten2.

2

Der Entw. des Staatsvertrages findet sich in R 43 I /2149 , Bl. 288–300. Er stimmt überein mit dem „Entwurf eines Gesetzes über den Staatsvertrag, betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich“ (RT-Drucks. Nr. 2235, Bd. 367 ).

Nach § 30 Abs. 1 des Vertragsentw. handelte es sich hier um einen vorläufigen Vertrag, der durch Änderungen und Ergänzungen erweitert werden konnte.

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