2.8.1 (feh1p): Reichswehr und Sicherheitspolizei.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 6). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

   Das Kabinett Fehrenbach  Konstantin Fehrenbach Bild 183-R18733Paul Tirard und General Guillaumat Bild 102-01626AOppeln 1921 Bild 146-1985-010-10Bild 119-2303-0019

Extras:

 

Text

RTF

Reichswehr und Sicherheitspolizei1.

1

Zwischen dem AA und dem RWeMin. einerseits und dem PrIMin. andererseits war es aus Anlaß der bevorstehenden Konferenz von Spa zu Meinungsverschiedenheiten in der Frage des Stärkeverhältnisses der Reichswehr und der Sicherheitspolizei gekommen. Während das AA und das RWeMin. die Erhaltung eines 200 000-Mann-Heeres auf Kosten der Sicherheitspolizei vorzogen, forderte das PrIMin. demgegenüber eine Stärkung der Sicherheitspolizei. Schließlich hatte der PrIM in einem Schreiben vom 17.6.1920 an den RK eine Klärung dieser Angelegenheit verlangt (R 43 I /2691 , Bl. 237–238).

Da zu dieser Zeit eine neue RReg. noch nicht gebildet worden war, hatte die Rkei mit dem AA verabredet, die Frage des Stärkeverhältnisses der Reichswehr und der Sicherheitspolizei alsbald nach Bildung eines neuen Kabinetts zum Gegenstand einer Chefbesprechung zu machen (R 43 I /2691 , Bl. 237).

Reichswehrminister Dr. Geßler legt dar, daß 200 000 Mann die Mindestzahl sei, die Deutschland brauche, um Ruhe und Ordnung aufrechtzuerhalten2.[24] Die Landespolizei zu requirieren, sei das Reich nicht befugt. Reichswehr sei Reichsmacht.

2

In einer Note vom 20.4.1920 an die all. Mächte hatte die RReg. den Antrag gestellt, statt des im VV vorgesehenen 100 000-Mann-Heeres ein 200 000-Mann-Heer dauernd beibehalten zu dürfen. Zur Begründung war angegeben worden, daß ein Heer von 100 000 Mann, das in einzelne Garnisonen über ganz Deutschland zerstreut werden müsse, zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung nicht ausreichen würde (Schultheß 1920, II, S. 337/38).

Obwohl die Alliierten diesen Antrag im Rahmen der drei Noten zur Entwaffnung vom 22.6.1920 abgelehnt hatten und in der Frage der Heeresstärke auf einer bedingungslosen Durchführung der Bestimmungen des Friedensvertrages bestanden hatten, hielt man auf dt. Seite weiterhin am 200 000-Mann-Heer fest. Zum Text der all. Noten s. Schultheß 1920, II, S. 342; zwei Noten sind abgedruckt in der RT-Drucks. Nr. 187, Bd. 363 , Anlage 4 u. 5.

Im Falle von ernsteren Unruhen würden allein für die Sicherung der Eisenbahnen 100 000 Mann gebraucht. Ferner nehme Ostpreußen, Süddeutschland und der Ostgrenzschutz Truppen beträchtlicher Stärke in Anspruch. Für den Fall organisierter Bewegungen rechnet die Heeresleitung bereits mit der Notwendigkeit, Teile Deutschlands zunächst aufzugeben.

Die Sicherheitspolizei würde sich im steigenden Maße allmählich in eine reine Polizeitruppe umwandeln und dann militärische Formationen nicht mehr ersetzen oder ergänzen können. Wenn die Sicherheitspolizei aufgelöst würde, dann seien auch 200 000 Mann nicht ausreichend3.

3

Im Rahmen der drei Noten der Alliierten zur Entwaffnung vom 22.6.1920 war ebenfalls bestimmt worden, daß die Sicherheitspolizei innerhalb von drei Monaten aufzulösen sei. Dagegen sollte die Ordnungspolizei von gegenwärtig 92 000 Mann auf 150 000 Mann erhöht werden. Vermehrung der Ordnungspolizei und Verminderung der Sicherheitspolizei sollten dabei in der Weise einander entsprechen, daß die Gesamtstärke der Polizeikräfte zu keinem Zeitpunkt 150 000 Mann überschreiten dürfe (RT-Drucks. Nr. 187, Bd. 363 , Anlage 5).

Was wir an Truppen brauchen, wenn nach längerer Zeit einmal in Deutschland Ruhe eingetreten sei, könne zur Zeit noch nicht gesagt werden.

Reichsminister des Innern Koch schließt sich diesen Ausführungen vollinhaltlich an.

Preuß. Minister des Innern Severing wendet sich dagegen, das Ziel der 200 000 Mann auf Kosten der Sicherheitspolizei zu erreichen. Die Voraussetzungen des Bürgerkrieges müßten beseitigt, die in den Händen der Bevölkerung befindlichen Waffen eingezogen werden.

Er bäte dringend, in Spa darauf zu bestehen, daß eine Sicherheitspolizei von 100 000 Mann mit der bisherigen Organisation und Bewaffnung bewilligt würde. Eine ausreichende Sicherheitspolizei sei die beste Prophylaxe.

Preuß. Ministerpräsident Braun weist darauf hin, daß die Entente verkenne, daß wir schon früher stets eine zentrale Leitung der staatlichen Polizei hatten.

Reichsminister des Innern Koch führt aus, daß die Polizei in Deutschland vor dem Kriege schwächer gewesen sei als in allen Ländern. Dies sei angängig gewesen, da die Regierung damals eine starke Autorität genoß und ein starkes Heer hinter sich hatte. In Deutschland seien auf 1000 Köpfe der Bevölkerung 1 Polizist gekommen, in England beispielsweise einer auf 200 Köpfe4.

4

Der RIM spielte hier auf den Art. 162 VV an, in dem festgelegt worden war, daß für die Stärke der Polizei das Jahr 1913 maßgebend sein sollte. Eine Erhöhung der Zahl der Polizeibeamten durfte nach diesem Art. nur im Verhältnis der Bevölkerungszunahme seit 1913 vorgenommen werden.

[25] Reichsminister des Auswärtigen Dr. Simons: Die Militärfrage würde in Spa zu außerordentlichen Schwierigkeiten führen. Man müsse versuchen, dem Gegner in dieser Frage eine goldene Brücke zu bauen. In der Polizeifrage würde man vielleicht auf Entgegenkommen rechnen können, wenn sie provinziell aufgezogen würde.

Reichswehrminister Dr. Geßler bittet nochmals dringend, in Spa den Standpunkt aufs schärfste zu vertreten, daß ein Kompromiß in den Zahlen nicht möglich sei.

Ministerialdirektor von Simson: Wir hätten uns durch unsere Note auf die Forderung von 200 000 Mann Reichswehr und 60 000 Mann Sicherheitspolizei festgelegt5. Sollte auf Entgegenkommen unter keinen Umständen zu rechnen sein, so müsse man als letzte Zuflucht das 100 000-Mann-Heer annehmen, aber erst für einen Zeitpunkt, wenn völlige Ruhe in Deutschland eingetreten sei.

5

Welche Note gemeint ist, ist unklar. Die Zahlenangabe über die Stärke der Sicherheitspolizei entstammt einer Denkschrift des RIM über die Organisation der Sicherheitspolizei, die dieser am 24.2.1920 vorgelegt hatte. In dieser Denkschrift war vorgeschlagen worden, die Stärke der Polizei mit Rücksicht auf die Einführung des Acht-Stundentages um 75% des bisherigen Standes zu erhöhen. Für die Sicherheitspolizei ergab sich dabei eine Stärke von etwa 60 000 Mann. Zu der Denkschrift des RIM vgl. RT-Drucks. Nr. 187, Bd. 363 , Anlage 3. Am 6.3.1920 war die Denkschrift der IMKK als offizieller dt. Vorschlag zur Frage der Sicherheitspolizei zugeleitet worden.

Der Herr Reichskanzler faßt die Erörterung dahin zusammen: Man solle auf den Zahlen der Note zunächst bestehen und nötigenfalls zugeben, die Heeresstärke herunterzusetzen, wenn ruhigere Zeiten eingetreten seien. Die Sicherheitspolizei müsse erhöht werden, jeder Mann müsse ein Gewehr haben, Geschütze müßten fortfallen, um die äußere Aufziehung der Sicherheitspolizei weniger militärisch zu gestalten6.

6

Zur Bewaffnung der Sicherheitspolizei war in der Denkschrift des RIM vorgeschlagen worden, daß jeder untere Beamte mit Karabiner, Pistole, Säbel und Seitengewehr ausgerüstet werden sollte. Größeren Formationen der Sicherheitspolizei sollten Maschinenpistolen, leichte und schwere Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minenwerfer und leichte Feldgeschütze zugeteilt werden (RT-Drucks. Nr. 187, Bd. 363 , Anlage 3). Die IMKK hatte in ihrer Antwortnote vom 12.3.1920 die dt. Vorschläge zur Bewaffnung der Sicherheitspolizei abgelehnt. Jeder Polizeibeamte durfte lediglich mit der blanken Waffe und einer Pistole ausgerüstet sein; je 20 Beamte sollten eine Maschinenpistole und Handgranaten erhalten (RT-Drucks. Nr. 187, Bd. 363, S. 8 ).

Extras (Fußzeile):