2.184 (feh1p): Nr. 184 Der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund an den Reichskanzler. 26. Februar 1921

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Nr. 184
Der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund an den Reichskanzler. 26. Februar 19211

1

Abschriften dieses Schreibens erhielten der RPräs., der RFM, der RArbM, der RPM, der RVM und das Präsidium des RT (R 43 I /2026 , Bl. 84).

R 43 I /2026 , Bl. 80–84

[Betrifft: Maßnahmen zur Behebung der Arbeitslosigkeit]

Die große und andauernd steigende Arbeitslosigkeit in Deutschland, deren zerstörende moralische und volkswirtschaftliche Folgen immer verhängnisvoller werden, erfordert dringend außerordentliche Maßnahmen. Der seitherige Weg, die Erwerbslosen durch Gewährung laufender Unterstützung aus öffentlichen Mitteln notdürftig über Wasser zu halten, kann wegen der völlig ungenügenden Höhe der Unterstützungen, die trotzdem in ihrer Gesamtsumme eine starke Belastung der Finanzen des Reiches und der Länder darstellen, nicht als Ausweg aus dieser unheilvollen Krise angesehen werden2. Denn dieser Weg hat das Anwachsen der Arbeitslosenziffern nicht verhindert und auch die Arbeitslosen vor dem Versinken in immer größeres Elend nicht bewahrt.

2

Die Erwerbslosenfürsorge war durch die „ReichsVO über Erwerbslosenfürsorge“ (RGBl. 1920, S. 98  f.) geregelt. Nach dieser VO wurden die Kosten für die Erwerbslosenfürsorge vom Reich und von den Ländern getragen.

Zu den geltenden Sätzen der Erwerbslosenfürsorge s. RGBl. 1920, S. 871  f. Mit Wirkung vom 1.11.1920 waren diese Sätze um 20–30% angehoben worden, um sie den besonderen Erfordernissen des Winters anzupassen. Die Erhöhung sollte zunächst bis zum 31.3.1921 begrenzt sein (Der RArbM an den RK am 13.10.1920, R 43 I /2025 , Bl. 385–387).

Mit Recht verlangen die Erwerbslosen Arbeit und ausreichenden Verdienst anstatt der Unterstützung, die auch bei weiterer Erhöhung doch immer unzureichend bleibt. Aber auch aus volkswirtschaftlichen Gründen ist es nicht zu rechtfertigen, noch länger an der unproduktiven Verwendung der großen Summen für Erwerbslosenunterstützung festzuhalten. Es muß vielmehr über den Rahmen der seitherigen Maßnahmen, betreffend die sog. produktive Erwerbslosenfürsorge3, hinaus gefordert werden, daß möglichst für alle Arbeitslosen auf schnellstem Wege Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden. Da dies der privaten Initiative bisher nicht gelungen ist und auch in absehbarer Zeit nicht gelingen wird, ist ein sofortiges Eingreifen des Reiches, der Länder und der Gemeinden eine dringende Notwendigkeit.

3

Zur „produktiven Erwerbslosenfürsorge“ s. Dok. Nr. 80, Anm. 9.

[498] Aus diesen Erwägungen erhebt der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund folgende Forderungen:

1.

Sofortige Inangriffnahme öffentlicher Arbeiten in weitestem Umfange. In erster Linie sind die für die öffentlichen Verkehrsbetriebe erforderlichen Erneuerungsarbeiten ohne jeden Verzug in Auftrag zu geben. Die Mittel für weitere öffentliche Arbeiten sind schleunigst bereitzustellen.

2.

Bei der Vergebung dieser Aufträge sind die von der größten Arbeitslosigkeit betroffenen Bezirke in erster Linie zu berücksichtigen. Den Unternehmern ist die Verpflichtung aufzuerlegen, entsprechend der Größe des jeweiligen Auftrages Arbeitslose einzustellen. Zu diesem Zweck ist, soweit dies technisch durchführbar ist, eine verkürzte Arbeitszeit einzuführen oder diese beizubehalten, soweit sie bereits besteht. Wo durch Schichtwechsel mit verkürzter Arbeitszeit die doppelte Arbeiterzahl beschäftigt werden kann, ist eine solche Bedingung bei Übertragung öffentlicher Aufträge vorzuschreiben4.

3.

Soweit die vorhandenen Betriebe einzelner Industriezweige nicht ausreichen, bestimmte Arten der verfügbaren Aufträge allein auszuführen, ist zum Zwecke der Unterbringung der Arbeitslosen ein entsprechender Teil dieser Aufträge an geeignete andere Betriebe zu vergeben. Nötigenfalls ist die Umstellung von Betrieben zur Herstellung dieser Arbeiten sofort zu veranlassen.

4.

Alle Arbeitsaufträge der öffentlichen Verwaltungen des Reiches, der Länder und der Gemeinden sind als Notstandsarbeiten zu erklären, bei denen der Unternehmergewinn auf ein den Verhältnissen angemessenes Höchstmaß zu begrenzen ist. Den Arbeitern sind, um Arbeitsstreitigkeiten möglichst zu vermeiden, die Tariflöhne sicherzustellen.

5.

Zur Mitbestimmung bei der Regelung der Auftragsvergebung, soweit es sich um die in Ziffer 2–4 vorgesehenen Verpflichtungen handelt, sind Vertreter der Gewerkschaften zuzuziehen.

6.

Wo es auf keinem anderen Wege möglich ist, den Arbeitslosen Beschäftigung zu verschaffen, ist zu verlangen, daß allgemein, also auch für private Aufträge, die Arbeitszeit der noch Vollbeschäftigten verkürzt und nach Möglichkeit Schichtwechsel eingeführt wird. Die seither Vollbeschäftigten werden zu diesem Opfer an die gänzlich Arbeitslosen bereit sein, wenn die in Ziffer 7 folgende Forderung erfüllt wird5.

7.

Allen Kurzarbeitern ist der bei der verkürzten Arbeitszeit entstehende Lohnausfall zu zwei Dritteln von den Arbeitgebern zu ersetzen. Das Reich und die Länder übernehmen die Hälfte der den Arbeitgebern hieraus erwachsenden Kosten auf die Mittel der produktiven Erwerbslosenfürsorge.

Diese Maßnahme kann aber nur eine vorübergehende und nicht von langer Dauer sein, sondern es muß mit Hinsicht auf die Existenzmöglichkeit der [499] Kurzarbeiter in der jetzigen teuren Zeit alles aufgewendet werden, um die Kurzarbeit baldigst wieder in Vollarbeit umzuwandeln.

8.

Die Belebung des Baugewerbes durch Bereitstellung öffentlicher Mittel für den Wohnungsbau ist mit größerer Eile wie bisher zu betreiben. Als Ziel aller Maßnahmen auf diesem Gebiet hat in erster Linie und noch vor der Bekämpfung der Wohnungsnot die Beseitigung der Arbeitslosigkeit zu gelten.

9.

Für diejenigen Arbeitslosen, denen auch durch die Erfüllung vorstehender Forderungen keine Arbeit verschafft werden kann, ist eine weitgehende, den Teuerungsverhältnissen angemessene Erhöhung der laufenden Unterstützung zu beschließen, damit diese Arbeitslosen mit ihren Familien vor dem Verhungern geschützt werden. Zu dem gleichen Zweck ist die Schulspeisung für Kinder unbemittelter Eltern einzuführen und auszubauen.

10.

Damit aus der Durchführung vorstehender Maßnahmen keine weitere Steigerung der Inflation eintritt, wird mit allem Nachdruck die sofortige Einhebung aller Besitzsteuern verlangt6.

4

Dies waren die sogenannten „Wechselschichten“; s. dazu Dok. Nr. 164, Anm. 8.

5

Hier findet sich auf dem Rand des Schreibens die handschriftl. Notiz MinR Wevers: „Dazu würden sich die Vollbeschäftigten wohl kaum bereit finden.“ (R 43 I /2026 , Bl. 82).

6

Siehe dazu weiter das Antwortschreiben des RK an den ADGB vom 23.3.1921, Dok. Nr. 215.

Der Vorstand des Allgemeinen

Deutschen Gewerkschaftsbundes

Th. Leipart

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