2.109.2 (lut1p): 2. Einbringung der Zollvorlage durch die Reichsregierung.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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2. Einbringung der Zollvorlage durch die Reichsregierung.

Der Reichskanzler bat um Äußerung darüber, wie die Zollvorlage im Reichstag[355] eingebracht werden solle3. Er halte es für unzweckmäßig, daß die drei beteiligten Minister im Plenum sprächen; auch für ihn sei die Vertretung nicht möglich, da er in diesem Falle eine größere wirtschaftspolitische Rede halten müsse, die aber zweckmäßigerweise erst für die zweite Lesung vorzusehen sei.

3

Der vom Kabinett am 4. 5. verabschiedete und vom RR am 18. 6. angenommene „Entwurf eines Gesetzes über Zolländerungen“ (Dok. Nr. 79, P. 2; Niederschriften über die Vollsitzungen des RR 1925, § 351) war vom RFM am 18. 6. dem RT zugeleitet worden (RT-Drucks. Nr. 1036, Bd. 401 ).

Nach einer längeren Aussprache bestand Übereinstimmung dahin, daß der Reichsfinanzminister gebeten werden solle, die Zollvorlage mit einer ganz kurzen Erklärung, die er namens der Reichsregierung als federführender Minister abzugeben habe, dem Reichstag vorzulegen.

Der Entwurf dieser Erklärung soll von den Ministerialdirektoren Ernst, Posse und Hoffmann ausgearbeitet werden4.

4

Über die einleitenden Ausführungen des RFM in der ersten Lesung am 24. 6. s. RT-Bd. 386, S. 2573 .

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