2.16.1 (lut1p): 1. Steuergesetzentwürfe.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 5). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

1. Steuergesetzentwürfe.

a) Entwurf eines Steuerüberleitungsgesetzes,

b) Entwurf eines Einkommensteuergesetzes,

c) Entwurf eines Körperschaftssteuergesetzes,

d) Entwurf eines Bewertungsgesetzes,

e) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verkehrssteuern und des Verfahrens,

f) Entwurf eines Gesetzes über Vermögens- und Erbschaftssteuer1.

1

Über Bedeutung und Inhalt dieser Entwürfe, die am 23. 1. vorgelegt worden waren (R 43 I /2396 , Bl. 10-197 und 1398, R 43 I /1398 , Bl. 123-283), s. die ausführlichen Darlegungen des RFM in seinem Schreiben an die Rkei gleichen Datums (Dok. Nr. 7).

[Nach kurzer Debatte, in der geringfügige Änderungen beschlossen wurden, stimmte das Kabinett den oben aufgeführten Entwürfen zu2.]

2

Der RFM leitet die Entwürfe am 5. 2. dem RR (RR-Drucks. Nr. 20, Bd. 1925 I) und am 23. 4. dem RT zu (RT-Drucks. Nr. 794–799, Bd. 400 ). Dieser nimmt den „Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung der Einkommensteuer in das regelmäßige Veranlagungsverfahren (Steuerüberleitungsgesetz)“ am 29. 5. (RT-Bd. 384, S. 2095 ), die übrigen Entwürfe am 7.8.25 an (RT-Bd. 387, S. 4200 , 4204 , 4207, 4215, 4206). Die Verkündung des Steuerüberleitungsgesetzes erfolgt am 29. 5. (RGBl. I, S. 75 ), die der übrigen Gesetze am 10.8.25 (RGBl. I, S. 189 , 208, 214, 233).

[56] g) Entwurf eines Gesetzes über Erhöhung der Bier- und Tabaksteuer.

Nach Vortrag des Entwurfs3 und kurzer Erörterung desselben machte der Reichskanzler darauf aufmerksam, daß man bei größerem Ertrag dieser Verbrauchssteuern vielleicht in den sogenannten „kleinen Besserungsschein“ des Londoner Abkommens hineinkommen könne4. Es sei eine grundsätzliche Frage, ob man das vielleicht in Kauf nehmen wolle.

3

Der Entw., am 30. 1. vom RFM als Kabinettsvorlage übersandt, sieht die Erhöhung der Steuersätze bei Bier um 100% und bei den Hauptarten der Tabakerzeugnisse um 25% vor (R 43 I /2396 , Bl. 218-225).

4

Gemeint sind die im Londoner Schlußprotokoll vom 16.8.24 vorgesehenen Zahlungen, die im Falle erhöhter Steuereinnahmen des Reichs zusätzlich zu den Annuitäten ab 1927 zu leisten wären. In Unteranlage I zu Anlage I des Schlußprotokolls heißt es dazu: „Wenn der Ertrag der gesamten kontrollierten Einnahmequellen […] im dritten Jahre 1 Milliarde oder im vierten Jahre 1¼ Milliarde übersteigt, so sollen die Leistungen aus dem Haushalt jeweils um ⅓ dieses Überschusses, jedoch um nicht mehr als 250 Millionen erhöht werden.“ (RGBl. 1924 II, S. 300 ).

Reichsminister des Innern Man solle nicht zu Mitteln greifen, die ein Geschenk für das Ausland darstellten.

Auf Vorschlag des Reichskanzlers wurde beschlossen, diese Frage nochmals im Reichsfinanzministerium unter besonderer Berücksichtigung des Gedankens einer progressiven Steigerung der Steuern prüfen zu lassen5.

5

S. dazu Dok. Nr. 22, P. 3.

Extras (Fußzeile):