2.5.2 (lut1p): 2. Aufwertung.

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2. Aufwertung.

Der Reichskanzler betonte, daß auf dem schnellsten Wege eine konkrete Aufwertungsvorlage der Regierung angefertigt werden müsse, und zwar in Ergänzung der dritten Steuernotverordnung4.

4

In der Regierungserklärung hatte Luther am 19. 1. versichert, daß dem RT „in kürzester Frist gesetzgeberische Vorschläge unterbreitet werden, die endgültiges Recht schaffen sollen. Dabei soll […] in Ergänzung der Dritten Steuernotverordnung [s. Anm. 1] im Rahmen des wirtschaftlich Möglichen den berechtigten Wünschen der durch die Geldentwertung Geschädigten Rechnung getragen werden.“ (RT-Bd. 384, S. 95 ).

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß die Aufwertungsfrage noch ungeklärt sei. Insbesondere beständen über den Kreis der Aufwertungsberechtigten Meinungsverschiedenheiten. Während die Banken eine allgemeine gleichmäßige Aufwertung wünschten, erscheine es ihm fraglich, ob eine solche tragbar sei. Man müsse beispielsweise wohl unterscheiden zwischen den ursprünglichen Zeichnern der Kriegsanleihe und denen, die sie später erworben hätten.

Staatssekretär Joel führte aus, daß der Aufwertungsausschuß sich von seiner eigenen Arbeit nicht ohne weiteres abhalten lassen werde. Es bestehe die Befürchtung, daß hier Beschlüsse gefaßt würden, die höchst gefährlich seien5. Er schlage vor, spätestens am Montag [26. 1.] mit einigen wenigen Ausschußmitgliedern unter dem Vorsitz des Herrn Reichskanzlers eine vertrauliche Besprechung abzuhalten und den Herren bei dieser Gelegenheit die bis dahin fertiggestellte Denkschrift in der Aufwertungsfrage6 zu übergeben. Zweck dieser Besprechung sei, den Ausschußmitgliedern durch die Mitteilung, daß[11] die Regierung selbst beabsichtige, in der Aufwertungsfrage eine Vorlage zu machen, die Möglichkeit zu geben, die Verhandlungen in die Länge zu ziehen.

5

Im Aufwertungsausschuß hatte der Abg. Best (DVNP) am 21. 1. erklärt: Die RReg. habe durch die VO vom 4.12.24 (s. Anm. 1) ihre Befugnisse aus Art. 48 der RV überschritten, „was nicht nur ein Einschreiten des Staatsgerichtshofs rechtfertigen, sondern auch eine zivilrechtliche Haftung der Regierungsmitglieder auf Schadenersatz begründen würde.“ Der Abg. Keil (SPD) hatte ausgeführt: Der RT müsse unverzüglich gegen den Mißbrauch des Art. 48 vorgehen. „Eine solche Maßnahme liege auch im Interesse der kleinen Sparer, da die Regierung dadurch, evtl. durch Aufhebung der ganzen Dritten Steuernotverordn. gezwungen würde, hinter die Lösung der Aufwertungsfrage mehr Dampf zu machen.“ (Protokoll der Ausschußsitzung in R 43 I /2455 , Bl. 8-12).

6

S. Anm. 3 zu Dok. Nr. 6.

Der Reichskanzler stellte die Frage, ob es nicht besser sei, mit den Vorsitzenden der Fraktionen darüber zu verhandeln.

Der Reichsarbeitsminister hält es für richtiger, mit den Fraktionsführern und den sogenannten Aufwertungsspezialisten gleichzeitig zu verhandeln, da die Verhandlung mit den Fraktionsführern allein die Angelegenheit nicht fördern würde. In dieser Konferenz müsse der Wunsch der Reichsregierung auf Vertagung der Ausschußverhandlungen zum Ausdruck kommen. Was den Tag dieser Besprechung anlange, so glaube er, daß man am besten bereits Freitag [23. 1.] oder Samstag verhandeln sollte.

Der Reichskanzler stellte Einverständnis des Kabinetts damit fest, morgen, Freitag nachmittag 4 Uhr eine Besprechung mit den Fraktionsführern und den Aufwertungsspezialisten im Reichstag, kleiner Reichsratssaal, abzuhalten. Die Wirtschaftliche Vereinigung solle ebenfalls zugezogen werden7.

7

S. dazu Dok. Nr. 6.

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