2.80.2 (lut1p): 2. Flaggen anläßlich der Vereidigung des Reichspräsidenten.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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[269]2. Flaggen anläßlich der Vereidigung des Reichspräsidenten.

Der Reichsminister des Innern bat um eine Entscheidung darüber, ob anläßlich der Vereidigung des Reichspräsidenten nur in Berlin oder im ganzen Land, nur von den Reichsbehörden oder auch von den Landes- und Kommunalbehörden geflaggt werden solle.

Es wurde beschlossen, anzuordnen, daß sämtliche Reichsstellen in Berlin und im Lande flaggen, und den Ländern durch das Reichsministerium des Innern zu empfehlen, sich dem Vorgehen des Reichs anzuschließen.

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