1.136.6 (lut2p): 6. Fall Schichau.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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6. Fall Schichau8.

8

Das AA hatte in einer Kabinettsvorlage vom 3. 3. um Gewährung eines langfristigen Darlehens in Höhe von 8 Mio RM an Schichau gebeten und in beigefügter Aufzeichnung dargelegt: „Die Firma Schichau in Elbing und Danzig hat bereits im August v. J. bei dem Preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe einen Antrag auf Gewährung eines Kredites aus staatlichen Mitteln gestellt. Sie bedarf eines größeren Kapitals, um Schiffbauaufträge übernehmen zu können, für die den Reedereien langfristige Kredite gewährt werden müssen. Die Firma hält einen Betrag von 10 Millionen Reichsmark für erforderlich.“ Die Aufzeichnung geht sodann auf die „außenpolitisch verhängnisvollen Folgen“ eines Zusammenbruchs der Firma Schichau näher ein: „Es würde damit Polen ein sehr erwünschtes Argument dafür geliefert, daß Ostpreußen als landwirtschaftliches Gebiet ohne Hinterland nicht lebensfähig sei und sein Heil im Anschluß an Polen suchen müsse.“ Noch bedenklicher wären die Rückwirkungen auf Danzig, wo die Arbeiter keine andere Beschäftigung finden würden und zur Abwanderung ins Reich gezwungen wären. Die Entschlossenheit der Bevölkerung im „Kampf gegen das Polentum“ würde nachlassen und man würde dann immer mehr „den Einflüsterungen der Kreise zugänglich sein, die unter Hinweis auf die Aussichtslosigkeit des Kampfes für ein Paktieren mit Polen eintreten“ (R 43 I /2146 , Bl. 301-305).

Ministerialdirektor Bail berichtete über die wirtschaftliche Lage der Firma Schichau.

Der Reichsminister des Auswärtigen führte aus, daß aus außenpolitischen Gründen Schichau nicht aufgegeben werden könne.

Das Kabinett faßte folgenden Beschluß: Es solle grundsätzlich der Firma Schichau geholfen werden.

Der Weg der Hilfeleistung solle zwischen den beteiligten Ressorts noch geprüft werden. Dabei solle der Gedanke einer Auftragserteilung an die Firma stark in den Vordergrund treten9.

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Nach einem Vermerk Grävells vom 19. 4. wird bei den Ressortverhandlungen beschlossen, die Angelegenheit dem Haushaltsausschuß des RT zu unterbreiten. Dies geschieht mit Schreiben des RWiM, des RFM und des RAM an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses vom 3. 5., in dem es zum Ergebnis der Ressortbesprechungen u. a. heißt: Das Reich und Preußen übernehmen im Verhältnis von 2 : 1 die Garantie für einen von der Reichskreditgesellschaft und der Pr. Staatsbank an die Firma Schichau zu gewährenden Kredit von zunächst 10 Mio RM, der später bis zu 15 Mio RM aufgestockt werden könnte. Die Rückzahlung solle bis 1.4.31 erfolgen (R 43 I /2146 , Bl. 310, 318-322). – Lt. handschrl. Vermerk Grävells vom 15. 6. stimmt der Haushaltsausschuß diesen Vorschlägen zu (R 43 I /2146 , Bl. 316, Bl. 316).

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