1.153.1 (lut2p): 1. Bericht über Steuerkompromißverhandlungen.

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1. Bericht über Steuerkompromißverhandlungen.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß nach dem jetzigen Stande der Steuerkompromißverhandlungen1 folgendes besonders hervorzuheben sei: Die Sektsteuer solle beibehalten werden, die Salzsteuer fallen. Vor dem 31. März 1927 dürfe die Miete 100% der Vorkriegsmiete nicht überschreiten2. Es solle jedoch sichergestellt werden, daß die Länder, die jetzt schon eine höhere Miete hätten, nicht heruntergehen müßten. Es müßten ferner 15–20% der Miete für Wohnungsbau sichergestellt werden3 und die erforderlichen Mittel für die Zwecke der allgemeinen Finanzverwaltung vorhanden sein. Lasse sich das nicht erreichen, dann sei gleichfalls schon vor dem angegebenen Termin eine Überschreitung von 100% der Vorkriegsmiete möglich.

1

Gemeint sind Verhandlungen des RFM mit den Koalitionsparteien über den „Entwurf eines Gesetzes über Steuermilderungen zur Erleichterung der Wirtschaftslage“, der zur Zeit dem Steuerausschuß des RT vorliegt. Aktenmäßige Unterlagen konnten hierzu nicht ermittelt werden. In Pressemeldungen heißt es: Der am 21. 3. erzielte Kompromiß (vgl. Anm. 8 zu Dok. Nr. 321) sei im Steuerausschuß heftig kritisiert worden, wobei Vertreter von SPD und DNVP ihn als „völlige Preisgabe“ und als „Bankrott“ der ursprünglichen Konzeption (vgl. Dok. Nr. 286 und Anm. 14 zu Dok. Nr. 292) bezeichnet hätten. Darauf habe der RFM erwidert: „Der ursprüngliche Regierungsplan einer Umsatzsteuersenkung auf 0,5 v. H. mußte leider aufgegeben werden, weil genaue Berechnungen ergaben, daß eine solche Senkung in diesem Jahre und noch mehr im Jahre 1927 für die Staatsfinanzen sehr gefährlich werden könnte. Nach genauer Prüfung der Finanzlage ist die Regierung zu der Überzeugung gekommen, daß wir 1926 etwa 550 Millionen entbehren können – immer nur zu dem Zweck, der Wirtschaft zu helfen und damit für 1927 erhöhte Staatseinnahmen zu schaffen.“ („Tägliche Rundschau“ vom 23. 3.).

2

Vgl. Anm. 2 zu Dok. Nr. 274.

3

Vgl. Anm. 7 zu Dok. Nr. 289.

Der Reichskanzler stellte Zustimmung des Reichskabinetts dazu fest, etwa in dieser Linie die Verhandlungen mit den Parteien zum Abschluß zu bringen, vorbehaltlich der Zustimmung des Reichsarbeitsministers4.

4

Der RT stimmt dem Steuermilderungsgesetz am 27. 3. mit großer Mehrheit zu (RT-Bd. 390, S. 6855 ). Die Verkündung erfolgt am 31. 3. (RGBl. I, S. 185).

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