1.60.1 (lut2p): 1. Beitritt Deutschlands zu dem Washingtoner Vertrag über die Grundsätze und die Politik, die in Angelegenheiten betreffend China zu befolgen sind.

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1. Beitritt Deutschlands zu dem Washingtoner Vertrag über die Grundsätze und die Politik, die in Angelegenheiten betreffend China zu befolgen sind.

Staatssekretär von Schubert berichtete über die Vorlage1.

1

In einer Aufzeichnung des AA vom 3. 11. heißt es: Die RReg. sei von den USA mit Note vom 1. 10. eingeladen worden, dem am 6.2.22 zwischen den USA, Belgien, Großbritannien, China, Frankreich, Italien, Japan, den Niederlanden und Portugal abgeschlossenen und am 5.8.25 in Kraft getretenen Vertrag über die Grundsätze der Politik gegenüber China (Offene-Tür-Vertrag) beizutreten. Der Vertrag decke sich mit den Zielen Deutschlands in China, die Gesandtschaft in Peking habe den Beitritt empfohlen. – Im Vertrag (Text in dt. Übersetzung beigefügt) kommen die genannten Staaten überein, die Unabhängigkeit und Unversehrtheit Chinas zu achten, ihm alle Entwicklungsmöglichkeiten zu geben und keine Vorrangstellung und Einflußsphären anzustreben. Es wird der Grundsatz der offenen Tür ausgesprochen, gleiche Betätigungsmöglichkeit für Angehörige aller Nationen vorgesehen und Achtung der chinesischen Neutralität in Kriegen vereinbart, an denen China nicht beteiligt ist. China verpflichtet sich seinerseits, keine Monopolstellung wirtschaftlicher Art den Angehörigen anderer Nationen einzuräumen (R 43 I /56 , Bl. 125-129).

Das Kabinett stimmte dem Antrage des Auswärtigen Amts zu2.

2

Der Beitritt wird mit Note Stresemanns an Außenminister Kellogg vom 17. 12. (überreicht am 23. 12.) ausgesprochen. S. ADAP, Serie B, Bd. III, S. 81, Anm. 1.

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