1.88.5 (lut2p): 5. Einrichtung einer Exportversicherungsstelle.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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RTF

[1018]5. Einrichtung einer Exportversicherungsstelle.

Ministerialdirektor Schäffer berichtete an Hand der Vorlage10.

10

Der RWiM hatte mit Schreiben vom 19. 12. folgende Richtlinien für die Einrichtung einer Exportversicherungsstelle zur Kabinettsentscheidung vorgelegt: Das Reich stellt aus den Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge (vgl. Anm. 7 zu Dok. Nr. 57) einen Betrag von 10 Mio RM zur Verfügung. Dieser Betrag ist dazu bestimmt, einen Teil des Exportrisikos zu tragen. Die Deckung des Exportrisikos ist so gedacht, daß der Exporteur, der Kreditversicherer und das Reich je ein Drittel des Risikos übernehmen. Außerdem übernimmt das Reich die Deckung des Risikos der Kreditversicherer, soweit die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auf den Eintritt eines Katastrophenrisikos (Ausbleiben ausländischer Zahlungen wegen Krieg, Revolution usw.) zurückzuführen ist. Zur Durchführung wird bei der Hermes Kreditversicherungsbank A.G. eine Stelle eingerichtet, die sich aus Vertretern der beteiligten Reichsressorts und Vertretern der Hermes zusammensetzt. Die Stelle entscheidet, nachdem der Kreditversicherer die erforderliche Vorprüfung unternommen hat, endgültig über die Annahme eines Antrages (R 43 I /1174 , Bl. 274-276).

Staatssekretär Fischer erklärte, daß vom Standpunkt der Etatsverwaltung keine Bedenken zu erheben seien.

Das Kabinett erklärte sich mit dem Vorschlage einverstanden11.

11

Zur weiteren Behandlung im Kabinett s. Dok. Nr. 261, P. 2 e.

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