1.92.6 (lut2p): e) Exportkreditversicherung.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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RTF

e) Exportkreditversicherung.

Staatssekretär Trendelenburg erklärte, daß die Angelegenheit3 weiter bearbeitet werde. Eine besondere Beschleunigung sei nur deswegen nicht möglich gewesen, weil in letzter Zeit eine ganze Reihe wichtiger Probleme der Endlösung zudränge und es nicht möglich sei, alle gleichzeitig mit gleicher Eile zu behandeln. Der Plan werde aber mit Kraft weiter verfolgt4.

3

Vgl. Dok. Nr. 257, P. 5.

4

Die Angelegenheit nicht wieder im Kabinett behandelt. Über das Ergebnis seiner erst im April 1926 abgeschlossenen Verhandlungen mit den beteiligten Banken und Versicherungsgesellschaften berichtet der RWiM mit Schreiben an den StSRkei vom 5. 5.: Die Versicherung werde einen Teil des Ausfalls decken, den dt. Exporteure „infolge einer während der Dauer des Versicherungsvertrages eingetretenen Uneinbringlichkeit ihrer Warenforderungen an ausländische Schuldner erleiden“. Der Versicherungsschutz werde von der Hermes Kreditversicherung A.G. Berlin und der Frankfurter Allgemeinen Versicherungsgesellschaft übernommen. Da diese Gesellschaften nicht in der Lage seien, den auf Katastrophenrisiko ausgedehnten Versicherungsschutz allein zu tragen, habe das Reich ihnen gegenüber die Hälfte des normalen Risikos und das gesamte Katastrophenrisiko übernommen. Zu diesem Zweck stehe ein Fonds von 10 Mio RM aus Mitteln der Produktiven Erwerbslosenfürsorge zur Verfügung (R 43 I /1174 , Bl. 366-389).

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