2.115.3 (ma11p): 3. Wahlgesetz.

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3. Wahlgesetz.

Der Vizekanzler berichtete, daß der Reichsrat erneut einstimmig beschlossen habe, die Reichsregierung um Vorlage des Wahlgesetzes10 zu ersuchen. Er bitte um Beschlußfassung zu diesem Antrage.

10

S. Dok. Nr. 94, P. 5.

Der Staatssekretär in der Reichskanzlei berichtete über die Stellungnahme des Ältestenausschusses. Es hätten sich alle Parteien mit Ausnahme der Kommunisten und der Demokraten gegen die Einbringung eines Wahlgesetzes entschieden ausgesprochen; auch die Demokraten hätten lediglich den formellen Wunsch nach Änderung des Wahlrechts zum Ausdruck gebracht. Es wurde nach einer weiteren Aussprache beschlossen, daß der Vizekanzler den erneuten Beschluß des Reichsrats dem Ältestenausschuß unterbreiten solle, ohne von seiten der Reichsregierung auf Erfüllung zu drängen. Hierbei sei zum Ausdruck[391] zu bringen, daß die Reichsregierung über die Auffassung der Parteien auf Grund der letzten Besprechung im Ältestenrat voll unterrichtet sei11.

11

Der Regierungsentwurf eines 3. Gesetzes zur Abänderung des Reichswahlgesetzes wird dem (I.) RT nicht mehr vorgelegt, da die meisten Fraktionen eine Beratung nicht wünschen.

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