2.122.6 (ma11p): 6. Abbaue im Reichsministerium des Innern.

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6. Abbaue im Reichsministerium des Innern.

Der Vizekanzler berichtete, daß die Verwaltungsabbaukommission beschlossen habe, in seinem Ministerium die Abteilungen I und V zusammenzulegen und in ein politisches Büro umzugestalten, an dessen Spitze der gegenwärtige Reichskommissar Kuenzer treten solle8. Durch die also bewirkte Verminderung des Ministeriums auf 3 Abteilungen würden 2 Abteilungsleiter als solche und eine Anzahl von Referenten abgebaut werden. Für die Abteilungsleiter seien geeignete andere Verwendungen vorgesehen, und es seien in der Person der verbleibenden Staatssekretäre und Abteilungsleiter alle politischen Richtungen in dem Ministerium ausreichend vertreten. Er halte den Vorschlag der Abbaukommission für sachlich richtig und zweckmäßig und beabsichtige daher,[410] keinen Widerspruch dagegen zu erheben. Mit Rücksicht auf den zu erwartenden Widerspruch von seiten der sozialistischen und demokratischen Presse wünsche er das Kabinett schon im voraus von dieser seiner Stellungnahme zu unterrichten und zu erklären, daß er die Verantwortung für die durchzuführenden Maßnahmen voll übernehme.

8

Am 19. 2. hatte die Verwaltungsabbaukommission unter dem Vorsitz von Saemisch beschlossen: „Für eine sachgerechte und den finanziellen Belangen Rechnung tragende Bearbeitung der dem RIMin. obliegenden Aufgaben sind erforderlich und ausreichend: drei Abteilungen und ein politisches Büro, welches der RKom. für Überwachung der öffentlichen Ordnung [Kuenzer] unmittelbar unter dem geschäftsführenden Staatssekretär leitet.“ (R 43 I /1949 , Bl. 296-298; hier auch der ergänzende Beschluß der Verwaltungsabbaukommission vom 25. 3.). Zur Umorganisation des RIMin. vgl. das Handbuch für das Dt. Reich 1923 und 1924; besonders Arnold Brecht, Aus nächster Nähe, Lebenserinnerungen 1884–1927, 1966, S. 410 f.

Der Reichspostminister äußerte starke Bedenken gegen den Abbau der mit der Bearbeitung der Angelegenheiten der Beamtenschaft betrauten Abteilung V des Reichsministeriums des Innern.

Der Reichsverkehrsminister pflichtete diesen Bedenken bei, meinte jedoch, daß die Entscheidung beim Reichsminister des Innern ruhen müsse, der auch die Verantwortung zu tragen habe.

Der Reichsminister der Finanzen stimmte der Entscheidung der Abbaukommission aus finanziellen und sachlichen Gründen zu. Im übrigen erhob sich im Kabinett kein Widerspruch gegen die Ausführungen des Vizekanzlers.

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