2.128.4 (ma11p): 4. Reparationskohlenlieferungen auf Grund der Micumverträge.

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4. Reparationskohlenlieferungen auf Grund der Micumverträge.

Staatssekretär Dr. Müller (Reichsministerium f. Wiederaufbau) trug vor, daß das Schreiben des Staatssekretärs in der Reichskanzlei vom 19. Februar 19248 durch eine Mitteilung der Micum-Industriellen überholt sei, wonach sie[426] bis zum 31. März die bisher gelieferten Kohlenmengen weiter liefern sollten und eine Ermäßigung der Abgaben ihnen in Aussicht gestellt sei. Über die Frage der Micumverträge wolle er dem Kabinett demnächst eine umfassende Denkschrift zugehen lassen. Das Kabinett müsse bald zu dem gesamten Fragenkomplex Stellung nehmen.

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Dieses Schreiben konnte in R 43 I nicht ermittelt werden.

Kürzlich sei ihm ein Vertrag bekannt geworden, den eine Reihe von Firmen der Holzindustrie, u. a. die Firma Himmelsbach, mit der Micum abgeschlossen hätten. In diesem Vertrage hätte die Micum den Holzindustrie-Firmen das Recht eingeräumt, alles Holz zu besteuern, das ins besetzte Gebiet komme. Aus dem Ertrage dieser Steuern sollten Reparationszahlungen geleistet werden. Die Firmen, welche den Vertrag mit der Micum abgeschlossen hätten, sollten auch begutachten, welche Mengen Holz bei den nicht am Vertrage beteiligten Firmen beschlagnahmt werden könnten. Für besonders bedenklich halte er das den Firmen eingeräumte Steuermonopol, über dessen Einzelheiten er nähere Angaben noch nicht machen könne.

Reichswirtschaftsminister Falls diese Mitteilungen zuträfen, würde das die Herrschaft der Wirtschaft über den Staat bedeuten. Auf diese Weise würde auch die Politik der Pfandnahme des Rheinlandes gestärkt werden. Er halte es für nötig, die Angelegenheit schleunigst der Reparationskommission mitzuteilen. Die Engländer würden kaum damit einverstanden sein, daß die Franzosen auf diese Weise voraussichtlich nicht unbeträchtliche Reparationsleistungen erhielten.

Geheimrat v. Friedberg hatte keine Bedenken dagegen, daß die Angelegenheit der Reparationskommission zur Entscheidung unterbreitet werde. Auf Bitte des Vizekanzlers erklärte sich Staatssekretär Müller dazu bereit, die in Aussicht gestellte Denkschrift über die gesamten Fragen der Micumverträge baldigst dem Kabinett vorzulegen9.

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Am 12. 3. übersendet das RMinWiederaufbau (i. V. Müller) sämtlichen RM eine ausführliche Aufzeichnung über die „Reparationsverträge der Besatzungsbehörden mit den Wirtschaftsverbänden der besetzten Gebiete“ (R 43 I /454 , Bl. 59-65). Am Schluß der Aufzeichnung heißt es: Die Politik der Einbruchsmächte, das besetzte Gebiet mit Hilfe der Micumverträge als Reparationsprovinz auszunutzen, könne unter den gegebenen Umständen nicht wirksam vereitelt werden. „Eine Lösung dieses Problems kann aber überhaupt nicht durch getrennte Behandlung der Sonderfrage der Micumverträge erreicht werden, sondern nur durch die allgemeine Lösung des Reparationsproblems. Solange den Besatzungsmächten freisteht, durch Gewaltmaßnahmen der Industrie des besetzten Gebiets die hier geschilderten Lieferungsverträge aufzuzwingen, wird Deutschland die damit verbundenen Nachteile und Gefahren, die besonders in der westlichen Orientierung des besetzten Gebietes und der Trennung des einheitlichen deutschen Wirtschaftsorganismus liegen, da ihm wirksame Abwehrmittel dagegen nicht zur Verfügung stehen, nicht in erheblichem Umfange abwehren können.“ Ein offizieller Schritt der RReg. in dieser Angelegenheit gegenüber der Repko, den Alliierten oder den Besatzungsmächten erscheine z. Zt. nicht opportun, „weil eine praktische Erleichterung der Verhältnisse im besetzten Gebiet davon nicht zu erwarten, andererseits aber zu befürchten ist, daß dadurch die im Gange befindliche Entwickelung der allgemeinen Reparationsfrage gestört wird.“

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