2.139.1 (ma11p): 1. Auflösung des Reichstags.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx I und II, Band 1 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

Extras:

 

Text

RTF

1. Auflösung des Reichstags.

Der Reichskanzler berichtete über seine Unterhaltung mit dem Herrn Reichspräsidenten und das Ergebnis der daraufhin stattgefundenen Verhandlungen mit den Oppositionsparteien. Auf Grund der hierbei abgegebenen Erklärungen hinsichtlich der Stellungnahme dieser Parteien zur Frage der weiteren Behandlung der Anträge über die Notverordnungen1 sei der Herr Reichspräsident bereit, die Auflösungsorder zu erteilen.

1

Mit Schreiben vom 10. 3. teilte MdR Schultz dem RK namens der deutschnationalen RT-Fraktion mit, „daß wir auf die Abstimmung über unsere zu den Notverordnungen gestellten Anträge nicht verzichten können“ (R 43 I /1869 , Bl. 161).

Auf Anfrage teilte Staatssekretär Bracht mit, daß die Formulierung der Auflösungsorder auf Grund des Entwurfs des Reichswehrministers2 im Einvernehmen mit dem Genannten und dem Staatssekretär Meissner erfolgen werde.

2

In den Akten der Rkei nicht ermittelt.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß nach seiner Auffassung es erforderlich sei, unmittelbar vor der Auflösung noch einmal den Standpunkt der Reichsregierung in einer programmatischen Erklärung bekanntzugeben und auf das unter dem Ermächtigungsgesetz vollendete Werk hinzuweisen. Gewisse rechtfertigende und erläuternde Ausführungen seien insbesondere erforderlich, um den Entstellungen in der Agitation der Oppositionsparteien in der Frage der Arbeitszeit und des Personalabbaus entgegenzutreten. Es sei erforderlich, darauf hinzuweisen, daß trotz dieser Maßnahmen die Arbeitslosigkeit in den letzten Monaten in außerordentlichem Umfange zurückgegangen sei. Es müsse aber nicht nur die Vergangenheit gerechtfertigt, sondern auch für die Zukunft eine Parole von der Reichsregierung ausgegeben werden.

Der Reichswehrminister und der Vizekanzler stimmten dem Vorredner zu, wobei auch die Frage des öffentlichen Anschlages der Regierungserklärung erörtert wurde, und der Reichskanzler lud die Ressorts ein, ihm ihre Beiträge zu einer solchen programmatischen Erklärung möglichst umgehend zukommen zu lassen3.

3

Zur Regierungserklärung des RK vor dem RT am 13. 3. vgl. Dok. Nr. 142, Anm. 2.

Auf eine Anfrage über die Geschäftslage des Reichstags stellte der Herr Reichskanzler fest, daß unter allen Umständen am 14. d. Mts. aufgelöst werden müsse. Soweit bis dahin die vorliegenden Arbeiten nicht vollendet seien, müßten[450] die in Frage kommenden Gesetze liegen bleiben und auf andere Art und Weise Erledigung finden.

Extras (Fußzeile):