2.144.4 (ma11p): 4. Reichshaushaltsplan für 1924 und Haushalte der einzelnen Reichsministerien usw.

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[463]4. Reichshaushaltsplan für 1924 und Haushalte der einzelnen Reichsministerien usw.

Ministerialdirektor v. Schlieben erläuterte den Haushaltsplan für 19244 und führte aus, daß das Reich noch einen größeren Zuschußbedarf nach dem Haushaltsplan nötig habe und daß im Etat nichts vorgesehen sei für die Ansammlung eines Betriebsfonds. Der Etat schaffe zum ersten Mal eine scharfe Grenze gegen Länder und Gemeinden.

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Das RFMin. hatte den Entwurf des Reichshaushaltsplans für 1924 (1.4.24 bis 31.3.25) in zwei Teilen mit Schreiben vom 8. und 11. 3. an die Rkei übersandt (in R 43 I /876 , Bl. 169, 172 sind nur die Begleitschreiben vorhanden).

Das Kabinett erklärte sich mit dem Reichshaushaltsplan für 1924 einverstanden.

Hierauf wurden die einzelnen Haushalte besprochen. […]5

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Am 16. 5. wird der inzwischen umgearbeitete „Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1924“ dem RR vorgelegt (RR-Drucks. 1924, Nr. 78; s. auch Schultheß 1924, S. 41); nach Zustimmung des RR geht der GesEntw. am 3. 6. dem RT zu (RT-Drucks. Nr. 131, Bd. 382 ). Da der II. RT den Entwurf nicht erledigt, erfolgt am 11.12.24 eine ergänzte Neuvorlage an den III. RT (RT-Drucks. Nr. 5, Bd. 397 ; Separatdruck: Reichshaushaltsplan, Entwurf für das Rechnungsjahr 1924 nebst Anlagen, Berlin Reichsdruckerei 1924). Das Gesetz über die Feststellung des Reichshaushaltsplans 1924 wird vom RT erst am 31.7.25 endgültig angenommen und am 10.8.25 veröffentlicht (RGBl. II, S. 739 ).

In der Zwischenzeit wirtschaftet der RFM auf der Grundlage vorläufiger Haushaltsgesetze (sog. Notetats), die nach Bedarf verlängert und ergänzt werden: „Gesetz über die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1924“ vom 18.3.24 (RGBl. II, S. 67 ), verlängert durch Gesetz vom 12.6.24 (RGBl. II, S. 129 ); „Gesetz über die weitere vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1924“ vom 28.7.24 (RGBl. II, S. 171 ).

In den Akten der Rkei (R 43 I /876 ) sind die verschiedenen GesEntw. zum Reichshaushalt 1924 nur zum Teil vorhanden.

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