2.18.3 (ma11p): II. Finanzfragen.

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II. Finanzfragen.

Schaffung von Einnahmen für die Gemeinden.

Der Vizekanzler verlas folgende Formulierung:

„Die Reichsanteile an der Einkommen- und Körperschaftssteuer sowie zwei Drittel des Reichsanteils an der Umsatzsteuer sollen den Gemeinden, in deren Bezirk sie aufkommen, als Kassenvorschuß überlassen bleiben. Vorbehalten bleibt dabei ausdrücklich die spätere Verrechnung auf die Erstattungen und Überweisungen des Reichs, insbesondere auf die Besoldungszuschüsse. Den Gemeinden wird ein Zuschlagsrecht zur Umsatzsteuer gewährt.“

Das Kabinett erhob keine Bedenken gegen diese Formulierung.

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