2.18.6 (ma11p): VIII. Politische Fragen.

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VIII. Politische Fragen.

Der Reichspostminister stellte die Anfrage, ob das Auswärtige Amt nur wegen der Besatzungslasten Verhandlungen aufnehmen solle oder auch wegen anderer Punkte.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Auswärtige Amt wegen aller schwebenden Rhein-Ruhrfragen mit den Besatzungsmächten in Verhandlungen treten solle.

Der Reichspostminister bat, daß das Auswärtige Amt die Verhandlungen möglichst schnell aufnehmen möge. Er fragte ferner, ob und in welcher Form die Ergebnisse der heutigen Besprechung veröffentlicht werden sollten.

Der Reichskanzler vertrat die Auffassung, daß die Stellungnahme der Reichsregierung über alle auswärtigen Fragen nicht in die Öffentlichkeit kommen dürfe, das übrige aber publiziert werden könne.

Der Pressechef schlug vor, noch heute eine WTB-Notiz herauszugeben.

Das Kabinett stimmte diesem Vorschlage zu6.

6

Am 12. 12. verbreitet WTB eine ausführliche Meldung über die in dieser Sitzung gefaßten Beschlüsse des Kabinetts zu den Fragen des besetzten Gebiets. Vgl. DAZ Nr. 575 vom 12. 12.

Das Kabinett stimmte ferner einem Vorschlage des Reichspostministers zu, bei dem morgigen Empfang der Presse durch den Herrn Reichskanzler der Presse noch einige mündliche Mitteilungen über Rhein-Ruhrfragen zu machen. An dem Presseempfang wird der Reichspostminister teilnehmen.

[87] Der Reichsarbeitsminister wies darauf hin, daß die deutsche Presse viel zu wenig hervorhebe, unter welchem außenpolitischen Druck die deutsche Regierung stehe, und daß die deutsche Regierung infolge der außenpolitischen Situation in allen Rhein-Ruhrfragen sich in einer überaus schwierigen Lage befinde.

2. Außerhalb der Tagesordnung führte sodann der Reichsminister der Finanzen aus, daß in der Presse der Kampf wegen der Beamtenbesoldung7 unerfreuliche Formen anzunehmen beginne. Er bat, folgende Pressenotiz zu veröffentlichen:

7

Vgl. Dok. Nr. 15, P. 1.

„Das Reichskabinett hat sich erneut mit der Frage der Beamtenbesoldung befaßt. Die wiederholte Befassung erklärt sich aus den außerordentlichen Sorgen, die mit den geringen Besoldungssätzen verknüpft sind. Ebenso wie die Staatssekretäre in ihrer kürzlich bekannt gegebenen gemeinschaftlichen Niederschrift8 muß indessen die Reichsregierung an den beschlossenen Sätzen festhalten, weil unsere Finanznot eine andere Regelung durchaus nicht zuläßt.

8

Am 29. 11. waren die StS der Reichsressorts zu einer Besprechung über die geplante Neuregelung der Beamtenbesoldung zusammengekommen und hatten dabei folgende Erklärung abgegeben: „Die in Aussicht genommenen Goldgehälter verlangen von dem Beamtenstand zweifellos ganz erhebliche Entbehrungen und Einschränkungen. Die auskömmliche Entlohnung der Beamten liegt aber im wohlverstandenen Interesse des Staates, sie allein bürgt für eine Fortführung der Staatsgeschäfte auf gesicherter Grundlage. Die Finanzlage gestattet es zurzeit leider nicht, die in Aussicht genommenen Bezüge in nennenswerter Weise zu erhöhen, ohne die zur Rettung des Dt. Reiches mit allen Mitteln anzustrebende Sanierung der Reichsfinanzen und die Erhaltung der Rentenmark in ihrem Werte und damit den Bestand und die ganze Zukunft des Dt. Reiches auf das schwerste zu gefährden. […] Es ist nicht zu verkennen, daß die Gewährung solcher verhältnismäßig geringen Bezüge an die Entsagung, Pflichttreue und Opferwilligkeit der Beamten die größten Anforderungen stellt; es muß aber darauf vertraut werden, daß der den Staatsbediensteten erfreulicherweise innewohnende Idealismus, ihre altbewährte Pflichttreue und ihr Verantwortlichkeitsbewußtsein sie in den Stand setzen werden, die jetzigen schweren Zeiten ohne Einbuße an ihrer Leistung, Willigkeit und Unbeeinflußbarkeit zu überstehen. […]“ (R 43 I /2566 , Bl. 79). Diese Erklärung wird mit Billigung des RFM in der Presse veröffentlicht (s. DAZ Nr. 571 vom 9. 12.).

Dabei sei ausdrücklich bemerkt, daß bei einer allgemeinen Steigerung der Mieten durch Änderung der Gesetzgebung, sofern, wie beabsichtigt, aus dieser Quelle auch dem Reich und den anderen öffentlichen Verbänden unmittelbar oder mittelbar Beträge zufließen, eine Erhöhung des Wohnungsgeldes in Aussicht genommen ist. Ferner ist selbstverständlich, daß die Gehälter eine Besserung erfahren müssen, sobald die öffentlichen Finanzen wieder einigermaßen in Ordnung sind. Gerade die jetzige äußerste Einschränkung ist eine Voraussetzung dafür, daß eine solche Besserung überhaupt erzielt werden kann.“

Das Reichskabinett stimmte dem Vorschlage des Reichsministers der Finanzen zu.

Ministerialdirektor Nobis teilte mit, daß der Reichsrat sich auch schon mit der Besoldungsvorlage befaßt habe; nur Bayern sei gegen die Vorlage, weil sie nicht zeitlich begrenzt sei.

Der Reichsminister der Finanzen bezeichnete eine zeitliche Begrenzung als unmöglich.

[88] 3. Außerhalb der Tagesordnung wurden sodann einige Fragen, die mit dem Fünfzehnerausschuß des Reichstags9 im Zusammenhang stehen, besprochen.

9

Gemeint ist der 15er-Ausschuß des RT (45. Ausschuß), der nach dem Ermächtigungsgesetz vom 8.12.23 (RGBl. I, S. 1179 ) vor dem Erlaß von VOen aufgrund des Ermächtigungsgesetzes in vertraulicher Beratung gehört werden muß. Dem Ausschuß gehören an 4 Abgeordnete der SPD, 3 des Zentrums, je zwei der DDP, der DVP und der DNVP, je einer der BVP und der KPD; Vorsitzender ist der Fraktionsvorsitzende der DVP Scholz (vgl. DAZ Nr. 571 vom 9. 12.).

Der Reichsminister der Finanzen schlug vor, daß der Herr Reichskanzler durch ein Rundschreiben anordne, daß nur das federführende Ressort in den Sitzungen des Fünfzehnerausschusses vertreten sei.

Der Reichskanzler erklärte sich hiermit einverstanden10.

10

In einem Rundschreiben des StSRkei vom 12. 12. an sämtliche RM wird die Bitte ausgesprochen, daß zu den Sitzungen des 15er-Ausschusses „mit Rücksicht auf die besondere Art der Verhandlungen Ressortvertreter nur soweit unbedingt erforderlich und in möglichst geringer Zahl entsandt werden. Da die Aussprache in diesem Ausschuß in der Regel sich auf fachtechnische Einzelheiten unmöglich erstrecken kann, wird es z. B. bei Beamtenfragen ausreichen, wenn das RIMin. und das RFMin. vertreten sind, denen es überlassen werden darf, erforderlichenfalls andere Ressorts von der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit ihrer Beteiligung fernmündlich zu verständigen.“ (R 43 I /1869 , Bl. 92).

Der Reichsminister der Finanzen bat ferner, es möge auch dem Fünfzehnerausschuß nahegelegt werden, daß er keine Veröffentlichungen über die Verhandlungen veranlasse und keine Beschlüsse fasse sowie Anträge stelle.

Das Kabinett stimmte dieser Auffassung zu.

Der Auffassung des Pressechefs, daß ein amtlicher Bericht über die Sitzungen des Fünfzehnerausschusses herausgegeben werden solle, wurde nicht widersprochen.

4. Außerhalb der Tagesordnung trug der Reichsminister der Justiz noch den Entwurf einer Verordnung über Vereinfachung der Strafrechtspflege vor, der durch die Finanznot der Justiz geboten sei11. Er führte im wesentlichen aus, daß Schöffen bis zum 31. März 1924 nicht mehr zugezogen werden sollten, daß Privatklagen bis zu dieser Zeit nicht erhoben werden dürften und daß die Schwurgerichtssachen vor den Strafkammern verhandelt werden sollten12.

11

Den Entwurf einer VO zur Vereinfachung der Strafrechtspflege auf Grund des Ermächtigungsgesetzes übersendet das RJMin. der Rkei am 13. 12. (R 43 I /1214 , Bl. 351-357). Am gleichen Tage wird der Entwurf auch den Ausschüssen des RR und RT übermittelt.

12

Zur Verabschiedung des Entwurfs s. Dok. Nr. 35, P. 6.

Das Kabinett stimmte der Vorlage zu.

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