2.196.4 (ma11p): 4. Frage der Amtsbezeichnungen.

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4. Frage der Amtsbezeichnungen.

[…]

Der Reichskanzler und der Preußische Ministerpräsident vertraten die Auffassung, daß es am besten sei, wenn das Reich und Preußen gemeinsam die Amtsbezeichnungen neu regelten. Dabei sollen nach Ansicht des Preußischen[625] Ministerpräsidenten die hochtönenden, schwülstigen Amtsbezeichnungen auf eine möglichst einfache Form zurückgeführt werden, so daß die Amtsbezeichnung wirklich wieder das vom Beamten wahrgenommene Amt ergebe. Bei so geänderten Amtsbezeichnungen werde sich dann die Verleihung von reinen Titeln als Auszeichnung bei Bewährung und somit wohl eine Änderung der Reichsverfassung4 nicht umgehen lassen.

4

Vgl. Art. 109, Abs. 4 RV.

Der Reichsminister der Finanzen wies darauf hin, daß es notwendig sei, bestimmte Grundgedanken festzuhalten. Z. B. dürfe der Titel eines Rats nur von einer bestimmten Gruppe an verliehen werden. Es sei notwendig, die Frage zu prüfen, ob eine Abänderung der Reichsverfassung nötig sei. Er für seine Person würde eine solche Verfassungsänderung für erwünscht halten.

Der Reichskanzler stellte fest, daß Preußen und das Reich einheitlich bei Regelung der Frage vorgehen wollen, und daß demnächst von dem für das Reich federführenden Reichsministerium des Innern zu einer gemeinsamen Ressortbesprechung eingeladen werden solle5.

5

Über eine Neuregelung der Amtsbezeichnung und die Verleihung von Titeln finden im RIMin. mehrere Ressortbesprechungen statt (Aufzeichnungen in R 43 I /2597 ). Eine kabinettsreife Vorlage kommt unter Marx jedoch nicht zustande.

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