2.33.9 (ma11p): 9. Außerhalb der Tagesordnung: Arbeitszeitgesetz

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9. Außerhalb der Tagesordnung: Arbeitszeitgesetz9

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Gemeint ist der Entwurf einer „VO über die Arbeitszeit“ (s. Dok. Nr. 25, P. II).

Der Reichsarbeitsminister berichtete über die Verhandlungen betreffend Arbeitszeitgesetz im Fünfzehnerausschuß des Reichstags. Die Vorlage wurde nach der Fassung, welche ihr der Wirtschaftsausschuß des Kabinetts gegeben hatte, im wesentlichen gutgeheißen. Es seien nur noch kleine und unwesentliche Änderungen technischer und redaktionärer Art erforderlich.

Der Reichsarbeitsminister wurde ermächtigt, diese Änderungen selbständig vorzunehmen. Die Verordnung über die Arbeitszeit kann auf Grund des Ermächtigungsgesetzes erlassen werden. Eine neue Vorlage an das Kabinett erübrigt sich10.

10

Die VO über die Arbeitszeit wird am 21.12.23 auf Grund des Ermächtigungsgesetzes erlassen; sie tritt am 1.1.24 in Kraft (RGBl. I, S. 1249 ; mit Begründung abgedr. im RArbBl. 1924, S. 14 ff.).

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