2.43.2 (ma11p): 2. Empfang der Regierung Thüringens.

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2. Empfang der Regierung Thüringens.

Der Reichskanzler teilte mit, daß die Thüringische Regierung den Wunsch habe, sobald als möglich von der Reichsregierung empfangen zu werden7. Es erscheine aber fraglich, ob schon in den nächsten Tagen die Gelegenheit bestehe, die Vertreter zu empfangen.

7

Mit Schreiben vom 27. 12. an den RK teilte der thür. Gesandte Münzel mit, daß die Minister Frölich und Hartmann mit der RReg. in Berlin über die in der Besprechung vom 23. 12. angeschnittenen thür. Fragen (s. Dok. Nr. 33, Anm. 2) zu verhandeln wünschten (R 43 I /2314 , Bl. 271). Münzel erhielt daraufhin von StS Bracht den telefonischen Bescheid, daß es sich empfehle, den Besuch von Frölich und Hartmann mit Rücksicht auf die bevorstehende Entsendung von Reichskommissaren nach Weimar vorerst aufzuschieben; die Kommissare würden sich auch mit den thür. Ministern in Verbindung setzen (Bracht an Jarres, 29. 12., R 43 I /2314 , Bl. 272). Am 27. 12. reisten die von der RReg. ernannten vier Untersuchungskommissare nach Weimar ab (RKom Kuenzer, MinR Karlowa, Foerster, Mende). Am 31. 12. brachte Münzel erneut auf telefonischem und schriftlichem Wege bei StS Bracht den dringenden Wunsch der thür. Reg. vor, von der RReg. zu einer Aussprache empfangen zu werden. Zugleich legte Münzel im Namen seiner Reg. Verwahrung dagegen ein, daß „die gemäß Art. 15 der RV entsandten Reichskommissare unter Überschreitung ihrer Vollmacht die verfassungsrechtlich gezogenen Grenzen der Aufsicht über die Ausführung von Reichsgesetzen durch die Landesreg. nicht innegehalten, sondern ganz allgemein polizeiliche Ermittelungen über den inneren Betrieb der Thür. Landesverwaltung angestellt haben“ (R 43 I /2314 , Bl. 304).

Das Kabinett war der Auffassung, daß zunächst die Zusammenstellung des Untersuchungsmaterials der Reichskommissare abzuwarten und daß dann erst der Thüringischen Regierung Gelegenheit zur Aussprache zu geben sei8.

8

S. des weiteren Dok. Nr. 47, P. 9a.

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