2.59.2 (ma11p): 1. Lage in der Pfalz und Abhilfemaßnahmen.

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[233]1. Lage in der Pfalz und Abhilfemaßnahmen.

Generalkommissar Schmid gab einen Überblick über die politische Lage in der Pfalz. Bei den Verhandlungen, die er am 5. Januar mit den Vertretern der Pfalz gepflogen habe, seien u. a. folgende Punkte vorgebracht worden, die eine Stellungnahme des Ausschusses erheischten:

1) Es sei notwendig, Geldmittel zur Bekämpfung der Separatisten in der Pfalz zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck bitte er, einen bereits für diese Aufgabe bestehenden Fonds seines Ministeriums um 100 000 M zu verstärken und sein Ministerium zu ermächtigen, von diesem Betrag eine größere Summe der bayerischen Regierung zur Verfügung zu stellen.

2) Die durch die Separatisten ausgewiesenen Reichsbeamten müßten künftig ebenso behandelt werden wie die durch die Besatzungsmächte ausgewiesenen Beamten. Bayern sei in dieser Frage bereits vorangegangen und habe die Gleichstellung bewirkt. Ob auch eine Gleichstellung in den Entschädigungen stattzufinden habe, sei eine Frage, die im Augenblick noch nicht spruchreif sei.

3) Zur Unterstützung der Abwehrpresse in der Pfalz müßten Mittel zur Verfügung gestellt werden. Mit der Pressestelle seien bereits Verhandlungen eingeleitet, und er hoffe, daß diese zu einem günstigen Ergebnis führten.

Der Gesandte Exzellenz v. Preger unterstützte die von dem Generalkommissar Schmid vorgebrachten Wünsche. Er bat, daß der bayerischen Regierung in der Verwendung der ihr eventuell zur Verfügung zu stellenden Mittel freie Hand gelassen werde. Über die vorgetragenen Maßnahmen hinaus sei weiterhin notwendig, daß das Reich die auferlegten Geldstrafen ersetze, und er bitte, der bayerischen Regierung einen Fonds dafür zur Verfügung zu stellen. Weiterhin bitte er, bei den Entlassungen von Ausgewiesenen5 größeres Entgegenkommen zu üben, eine Bitte, die er besonders an den Reichsverkehrsminister richte. Schließlich bitte er die Reichsregierung, in der Fürsorge für die ausgewiesenen Beamten die gleichen Grundsätze zur Anwendung zu bringen, die die bayerische Regierung anwende.

5

Die Entlassungen erfolgten auf Grund der Personalabbau-VO vom 27.10.23 (RGBl. I, S. 999 ).

Der Reichsminister der Finanzen erklärte auf die Mitteilung des Generalkommissars Schmid hin, daß die 100 000 M ungefähr für vier Wochen ausreichen sollten, im Laufe des folgenden Tages Bescheid geben zu wollen, ob er in der Lage sei, den Betrag zur Verfügung zu stellen.

[234] Der Ausschuß war damit einverstanden, daß im bejahenden Falle ein Betrag von 30 000 M der bayerischen Regierung zur freien Verfügung übergeben werde6.

6

Mit Schreiben vom 22. 1. an den RK spricht der bayer. MinPräs. seinen Dank aus für 50 000 GM, die die RReg. für die politische Abwehr in der Pfalz zur Verfügung gestellt habe. „Sowohl die bayer. Reg. wie die pfälzische Bevölkerung setzen alles daran, diesen Eckstein des Deutschtums Bayern und dem Reiche zu erhalten.“ (R 43 I /454 ).

Der Reichsminister der Finanzen erklärte ferner, daß die durch die Separatisten ausgewiesenen Reichsbeamten den durch die Besatzungsbehörden ausgewiesenen gleichgestellt werden sollten, und zwar sowohl bezüglich Betreuung als auch Entschädigung. Dem Wunsch des Gesandten v. Preger, für die Reichsbeamten die Grundsätze der bayerischen Regierung zur Anwendung zu bringen, könne er nicht nachkommen. Zur Unterstützung der Presse sei er gern bereit, Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern er über solche verfüge. Er müsse aber immer wieder darauf hinweisen, daß ihm nur die Steuereingänge zur Verfügung ständen und diese ihn zwängen, sich in allen Punkten auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Auf jeden Fall müsse er Einspruch dagegen erheben, daß der Grundsatz gelten solle, das Reich bezahle und andere Stellen bestimmen, in welcher Weise die Mittel ausgegeben werden.

Der Vizekanzler stellte fest, daß eine Einigung bis auf die Frage der unterschiedlichen Behandlung der Beamten durch die Reichsregierung und die bayerische Regierung bestehe und fragte, ob sich die bayerische Regierung in diesem Punkte nicht den Grundsätzen der Reichsregierung anpassen könne.

Der Gesandte Exzellenz v. Preger hielt dies für nicht möglich.

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