2.79.1 (ma11p): 1. Bayerische Fragen.

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1. Bayerische Fragen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft berichtete über Besprechungen mit dem bayerischen Ministerpräsidenten anläßlich seines jüngsten Besuches in München. Er habe in zwangloser Weise und unter ausdrücklichem[298] Hinweis auf seinen fehlenden Auftrag den Ministerpräsidenten von Knilling auf die Frage der Bereinigung der Beziehungen zwischen Bayern und dem Reich angesprochen und insbesondere auch die Angelegenheit betreffend General v. Lossow dabei berührt. Herr v. Knilling hatte zunächst festgestellt, daß bei der Zusammenkunft in Homburg1 keinerlei Vereinbarungen getroffen, sondern lediglich Möglichkeiten erörtert worden seien. Im übrigen sei er infolge dringender anderweitiger Geschäfte erst vor zwei Tagen dazu gekommen, mit dem General v. Lossow zu sprechen. Der General v. Lossow beabsichtige Urlaub zu erbitten, jedoch erst nach Abschluß des Hitler-Prozesses. Er, der Reichsernährungsminister, habe demgegenüber betont, daß er eine Beurlaubung vor dem Prozesse für zweckmäßiger halte. Im weiteren Verlauf der Unterredung habe alsdann der bayerische Ministerpräsident anerkannt, daß eine beschleunigte Behandlung der ganzen schwebenden Fragen erwünscht sei und eine alsbaldige Befassung des bayerischen Kabinetts damit in Aussicht gestellt2. Er habe auf die innerpolitischen Schwierigkeiten hingewiesen, welche insbesondere hinsichtlich des Projektes des Reichsverkehrsministeriums3 bestünden und durch die bevorstehenden Wahlen vermehrt würden.

1

S. Dok. Nr. 63, Anm. 5.

2

S. das Protokoll der Sitzung des bayer. Ministerrats vom 2. 2. in: Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 251, S. 615 ff.

3

Gemeint ist anscheinend die geplante Schaffung eines Unternehmens „Deutsche Reichsbahn“; s. Dok. Nr. 82, P. 3.

Der Reichskanzler dankte dem Reichsernährungsminister für seine Vermittlung in der Angelegenheit und stellte fest, daß auch von seiten der Reichsregierung die Stellungnahme zur bayerischen Denkschrift beschleunigt werden müsse.

Nach weiterer Aussprache stellte der Reichskanzler sodann fest, daß bis auf das Reichsfinanzministerium, welches durch anderweite Aufgaben zur Zeit stark überlastet sei, alle Ressorts in kurzer Zeit ihre Gutachten zur Denkschrift beim Reichsminister des Innern einreichen sollten4.

4

S. hierzu Dok. Nr. 63, Anm. 8.

Der Reichspressechef stellte die Frage zur Erörterung, ob die Entsendung eines Vertreters der Reichsregierung zum Hitlerprozeß erwünscht sei.

Staatssekretär Weismann teilte mit, daß auf eine entsprechende Anfrage der Preußischen Regierung eine solche Vertretung als nicht erwünscht bezeichnet und im übrigen darauf hingewiesen worden sei, daß voraussichtlich ein teilweiser Ausschluß der Öffentlichkeit erfolgen werde.

Nach weiterer Erörterung, an der sich insbesondere der Reichsminister der Justiz und der Reichswehrminister beteiligten, stellte der Reichskanzler als Auffassung des Kabinetts fest, daß keine amtlichen Vertreter der Reichsregierung zu dem Verfahren zu entsenden seien; dagegen beständen keine Bedenken dagegen, daß ein Vertreter der Presseabteilung der Reichsregierung in privater Eigenschaft, d. h. lediglich als Journalist, entsandt werde.

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