1.119.2 (ma12p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Weitere geschäftliche Behandlung der Frage der Lehrerbildungsreform in Preußen.

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3. Außerhalb der Tagesordnung: Weitere geschäftliche Behandlung der Frage der Lehrerbildungsreform in Preußen.

Staatssekretär in der Reichskanzlei Das Reichskabinett müsse sich über die weitere geschäftliche Behandlung der Frage der Lehrerbildungsreform in Preußen schlüssig werden2. Es sei wohl das beste, wenn zunächst über die Angelegenheit im Reichskabinett beraten werde.

2

Am 7. 10. hatte das PrStMin. beschlossen, „daß die Volksschullehrer und -lehrerinnen künftig ihre allgemeine wissenschaftliche Ausbildung auf den höheren Lehranstalten bis zum Abschluß durch die Abiturientenprüfung erhalten sollen.“ Jedoch dürften aus dieser Regelung keine höheren Besoldungsausgaben entstehen (Abschrift des Beschlusses in R 43 I /778 , Bl. 144). Hierzu heißt es in einem Schreiben des RFMin. vom 11. 10. an das RIMin. und die Rkei: Die mit dem obigen Beschluß des PrStMin. „verbundenen Gefahren sind außerordentlich groß. Die gehobenen Beamten des Bürodienstes werden alsbald mit der Forderung hervortreten, für ihre Laufbahn ebenfalls das Abiturium vorzuschreiben. […] Bald werden auch die Beamten des einfachen mittleren Dienstes mit Forderungen auf bessere Vorbildung nachfolgen, und die zur Zeit geltende Einstufung der Beamten in die Besoldungsordnung würde auf das äußerste gefährdet sein.“ Die RReg. dürfe „diesen Gefahren nicht untätig gegenüberstehen“. Zur Erörterung der Frage regt das RFMin. eine gemeinsame Sitzung des RKab. und des PrStMin. an (R 43 I /778 , Bl. 145f).

Der Reichskanzler und der Reichsminister der Finanzen vertraten dieselbe Auffassung.

Das Kabinett erklärte sich hiermit einverstanden3.

3

Die Angelegenheit wird im Kabinett Marx nicht mehr behandelt.

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