1.132.5 (ma12p): 5. Außerhalb der Tagesordnung: 26%ige Reparationsabgabe.

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5. Außerhalb der Tagesordnung: 26%ige Reparationsabgabe.

Der Reichsminister der Finanzen bat, die Frage der 26%igen Reparationsabgabe nochmals im Zusammenhang mit den deutsch-französischen Handelsvertragsverhandlungen zu prüfen und vielleicht einen außenpolitischen Vorstoß zu machen3. Es dürfe der französischen Regierung kein Zweifel gelassen werden, daß Deutschland einen Handelsvertrag nicht abschließe, wenn die 26%ige Reparationsabgabe nicht beseitigt werde.

3

Zur Einführung der 26%igen Reparationsabgabe auf die dt. Ausfuhr durch Frankreich vgl. Dok. Nr. 307, P. 4. Durch Telegramm vom 20. 10. war die dt. Botschaft in Paris angewiesen worden, der frz. Reg. eine Note zu überreichen, in der die RReg. ihre Bereitschaft erklärt, auch nach Ablauf der Übergangszeit (28. 10.) bei der Erhebung der frz. Reparationsabgabe mitzuwirken, d. h. die Abgabe den dt. Exporteuren unter Anrechnung auf die Reparationsannuität zu erstatten. Die RReg. erklärt aber zugleich, daß sie eine rechtliche Verpflichtung hierzu nicht anerkenne und sich alle geeigneten Schritte in dieser Angelegenheit vorbehalte (R 2 /2391 , Bl. 348f).

Am 27. 10. übersandte der RFM dem Generalagenten für Reparationszahlungen Gilbert ein ausführliches Memorandum, in dem die reparations-, währungs- und handelspolitischen Bedenken der RReg. gegen die Reparationsabgabe dargelegt werden. Insbesondere wird geltend gemacht, daß die Abgabe gegen das Transfersystem des Dawes-Plans verstoße. Dem Memorandum ist der bisherige Notenwechsel mit der frz. Reg. über die Reparationsabgabe beigefügt (R 43 I /273 , Bl. 442-505).

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte sich bereit, die Angelegenheit zu verfolgen4.

4

S. hierzu Dok. Nr. 353, Anm. 4.

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