1.170.4 (ma12p): 4. Kreditbewilligung an die Reedereien.

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4. Kreditbewilligung an die Reedereien.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß zwischen Reichswirtschafts-, Reichsfinanz- und Reichsarbeitsministerium Einigkeit darüber bestehe, daß man den Reedereien aus der produktiven Erwerbslosenfürsorge einen Kredit von 50 Millionen Mark unter günstigen Bedingungen gewähre. Dieser Kredit solle zur Vermehrung der deutschen Tonnage verwendet werden. In England sei es ähnlich gemacht worden. Ehe er jedoch sich endgültig schlüssig werde, lege er Wert darauf, die Ansicht des Kabinetts zu kennen, da diese Kreditbewilligung von erheblicher Bedeutung sei.

Das Kabinett nahm von dem Plan Kenntnis. Bedenken wurden nicht geäußert. Die geplante Verwendung der Gelder wurde für glücklich gehalten.

Ministerialdirektor Nobis bat, bei der Verteilung nicht nur Hamburg und Bremen, sondern vor allem auch Stettin zu bedenken. Dort bestehe der Plan, eine direkte Verbindung Stettin – Amerika herzustellen, die für den Osten Deutschlands von weittragender Bedeutung sei.

Staatssekretär Fischer betonte, daß es sich bei dem Kredit nur um einen Ausnahmefall handele, der bedingt sei durch das Vorgehen des Auslandes. Es dürften hierdurch keinesfalls Rückwirkungen auf andere Industriezweige eintreten.

Der Reichswehrminister machte davon Mitteilung, daß Danzig den Wunsch habe, für die dortige Werft Aufträge aus Deutschland zu erhalten. Es erhebe sich also die Frage, ob es möglich sei, aus diesem Kredit auch Danzig zu bedenken.

Der Reichsarbeitsminister erwiderte, daß aus diesem Kredit nur auf reichsdeutschem Boden gelegene Werften unterstützt würden, dagegen glaube er, daß man indirekt die Möglichkeit habe, auch Danzig zu helfen. Die Frage werde noch geprüft werden7.

7

Mit Schreiben vom 31. 12. lädt der RArbM die Vertreter der dt. Küstenländer zu einer Besprechung über die Kreditaktion ein. „Die dt. Seeschiffsreederei arbeitet nach der Auffassung des zuständigen Reichsressorts gegenwärtig unter so ungünstigen Bedingungen, daß sie nicht in der Lage ist, die Mittel für die notwendigen Ersatzbauten aufzubringen. Darin liegt nicht nur eine schwere Bedrohung für die Zukunft der Seeschiffahrt, sondern auch für die Werftindustrie und den großen Teil der Arbeiterschaft, der noch immer in ihr beschäftigt wird. Nach der Auffassung der beteiligten Reichsressorts muß eine Hilfsaktion für Reeder und Werften in Betracht gezogen werden, die sich unter den Bedingungen der produktiven Erwerbslosenfürsorge (§ 32 der VO über Erwerbslosenfürsorge vom 16.2.24) zu vollziehen hätte.“ (R 43 I /2146 , Bl. 122f, 127-129, 131; hier auch die Niederschrift einer diesbezüglichen Besprechung zwischen Reichs- und Ländervertretern vom 30.1.25 sowie eine Abmachung zwischen der RReg. und den Werften vom 6.2.25).

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