1.2.1 (ma12p): Verlegung der Infanterieschule in München.

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Verlegung der Infanterieschule in München1.

1

Mitte Nov. 1923 war die Infanterieschule in München wegen Beteiligung am Hitlerputsch vor allem auf Betreiben Seeckts aufgelöst worden. Im Mai 1924 wurden neue Lehrgänge auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf provisorisch eingerichtet.

Der Reichswehrminister führte aus, daß die provisorisch in Ohrdruf eingerichtete Infanterieschule den notwendigen Ansprüchen nicht gerecht werde. Vor allem sei die Schule während des Winters nicht aufrecht zu erhalten. Die Schule solle daher nach Dresden verlegt werden. Eine Zurückverlegung nach München, wo sie nach dem 9. November 1923 aufgelöst worden sei, sei nicht möglich. In Dresden könne die dort befindliche Kadettenanstalt benutzt werden. Allerdings werde Sachsen, dem die Kadettenanstalt zur Unterbringung einer Landesschule überlassen sei, zu entschädigen sein. Die Kosten des Umbaus wurden vom Reichswehrminister auf 8 Millionen Mark beziffert. Eine Rate von 3 Millionen Mark sei sofort notwendig. Die Arbeiten müßten sofort beginnen, falls die Schule im Herbst nächsten Jahres eröffnet werden sollte.

[679] General v. Seeckt betonte, daß eine Belassung der Schule in München nicht möglich sei. Eine unbeeinflußte Ausbildung sei dort nicht zu garantieren. In Dresden wären die Verhältnisse günstig. Außer Dresden komme kein anderer Ort in Betracht.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß die Verhältnisse formell etwas schwierig lägen, da der Haushalt dem Reichstag bereits zugegangen sei. Es werde sich also ein Nachtragshaushalt notwendig machen. Vom finanziellen Standpunkt sei außerdem zu erwägen, ob nicht eine gewisse Aussicht bestände, in absehbarer Zeit die Schule wieder in München zu eröffnen und bis dahin mit der provisorischen Schule in Ohrdruf sich zu begnügen. Bei einer solchen Regelung würden die Kosten wesentlich niedriger sein.

Der Reichswehrminister wies auf die Nachteile hin, die die provisorische Unterbringung der Infanterieschule in Ohrdruf mit sich brächte. Aus der notwendigen Unterbrechung im Winter entständen schwere Schäden des Nachwuchses. Der Betrieb sei auch teurer. München werde für längere Zeit nicht in Betracht kommen. Dresden sei militärisch und politisch ein günstiger Platz. Die Berechnung der Kosten auf 8 Millionen Mark sei sorgfältig vorgenommen worden. Die eventuell unangenehmen Verhandlungen im Reichsrat und Reichstag bei Einbringung eines Nachtragsetats müßten in Kauf genommen werden.

Der Reichskanzler glaubte, daß ein anderer Weg als der vom Reichswehrministerium vorgeschlagene nicht vorhanden sei. Auch in der Öffentlichkeit werde man es nicht verstehen, wenn die Infanterieschule nach München zurückverlegt werde, nachdem sich im Herbst vorigen Jahres die bekannten unerfreulichen Dinge dort abgespielt hätten.

Der Reichsminister der Finanzen fragte, ob der augenblickliche Zeitpunkt für die Verlegung der Infanterieschule nicht sehr ungünstig sei. Es beständen zur Zeit sehr viele Schwierigkeiten mit Bayern – die Eisenbahnfrage, die Postfrage –, und es sei bedenklich, weitere hinzuzufügen.

Der Reichswehrminister wies darauf hin, daß die Frage für Bayern bereits erledigt sei. Bayern habe formell jetzt mit dieser Sache nichts mehr zu tun. Auch habe Bayern damals bei Schließung der Schule keinen formellen Protest erhoben.

Der Reichsaußenminister glaubte ebenfalls, in dem Unterlassen eines Protestes die stillschweigende Zustimmung zu der Verlegung der Infanterieschule zu sehen.

Der Reichsminister der Finanzen glaubte, daß dann wohl kein anderer Weg als der vom Reichswehrminister vorgeschlagene übrig bleibe. Die Frage sei nur noch, ob die Kosten in einem Nachtragshaushalt angefordert werden sollen.

Der Reichswehrminister fragte, ob es nicht auf dem Wege der Überschreitung des Bauetats möglich sei, die Gelder zu beschaffen.

Der Reichsminister der Finanzen hielt dies an sich wohl für möglich, politisch aber für bedenklich.

Der Reichsminister des Auswärtigen bat, bei der etatsmäßigen Aufbringung der Mittel nicht den Weg des Abstrichs bei der Erwerbslosenfürsorge zu beschreiten.

[680] Das Kabinett beschloß die Verlegung der Infanterieschule von München nach Dresden. Über die finanzielle Regelung solle sich das Reichsfinanzministerium mit dem Reichswehrministerium auseinandersetzen. Falls dabei Abstriche bei einem Ministerium notwendig würden, solle die finanzielle Frage nochmals im Kabinett behandelt werden2.

2

Mit Schreiben vom 9. 7. an die RReg. legt der RFM eine „Ergänzung zum Entwurfe des Haushalts des RWeMin. für das Rechnungsjahr 1924“ vor. Der Entwurf veranschlagt die Kosten für die Verlegung der Infanterieschule im Haushaltsjahr 1924 auf 2 Mio GM, die durch anderweitige Einsparungen im Heereshaushalt aufgebracht werden sollen (R 43 I /717 , Bl. 142-144). Das Kabinett stimmt dem Entwurf am 10. 7. zu (s. Dok. Nr. 249, P. 5), der daraufhin dem RR zur Beschlußfassung übermittelt wird. Der Haushaltsausschuß des RR berät hierüber am 16. 7. Der RFM übersendet dem RK mit Schreiben vom 21. 7. einen Bericht über diese Beratungen. Es heißt darin: Die Stimmung der Reichsratsmitglieder sei im allgemeinen gegen die Vorlage gewesen. In formaler Hinsicht habe man dem RFM den Vorwurf gemacht, daß eine wirkliche Deckung der Ausgaben für die Verlegung der Infanterieschule nicht vorhanden sei. Der RWeM habe die Notwendigkeit der Verlegung „mit dem Bestehen eines alten militärischen Brauchs“ begründet, „meuternde Truppen ihre Garnisonen wechseln zu lassen, sowie mit dem Hinweis darauf, daß der Offiziernachwuchs in München dauernd den von nationalistischer Seite ausgehenden Belastungsproben ausgesetzt sein würde“. Diese Gründe seien vornehmlich von den bayer. Vertretern bekämpft worden. „Bei den Münchener Vorgängen habe lediglich die Aufsicht der Vorgesetzten über die Infanterieschüler versagt; würde sie in der richtigen Weise ausgeübt, so könnten ähnliche Vorkommnisse in Zukunft leicht vermieden werden. Dies beweise das Beispiel der Pionierschule in München, bei der Unregelmäßigkeiten nicht vorgekommen seien. Die bayer. Vertreter betonten namentlich, daß die gegenwärtige Lage in Bayern und speziell in München keine Veranlassung zu einer Maßnahme gebe, die von der bayer. Reg. und Bevölkerung als ein unfreundlicher Akt der RReg. angesehen werden müsse. Der Herr bayer. Gesandte [v. Preger] warnte nachdrücklich davor, die glücklicherweise beigelegten Zwistigkeiten zwischen Berlin und München aus solchem Anlaß wieder aufleben zu lassen. Ein nationalistischer Putsch könnte sich in jeder Stadt ereignen, und die notwendige Folge der Auffassung der RReg. würde mithin ein dauernder Garnisonwechsel der Truppen sein.“ Der RR habe beschlossen, die Abstimmung über die Vorlage zu vertagen, um den Ländervertretern Gelegenheit zu geben, von ihren Regg. Instruktionen einzuholen (R 43 I /717 , Bl. 150-152). In der Plenarsitzung vom 11. 12. nimmt der RR die Regierungsvorlage betr. Kosten für die Verlegung der Infanterieschule nach Dresden an; ein Antrag Bayerns auf Rückverweisung der Vorlage an die Ausschüsse wird abgelehnt (Niederschriften des RR 1924, § 805). Die Zustimmung des RT erfolgt am 28.5.25 (RT-Bd. 385, S. 2165  ff.).

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