1.23.4 (ma12p): 4. Außerhalb der Tagesordnung: Kundgebung der Reichsregierung zum 28. Juni, dem Tage der Unterzeichnung des Versailler Vertrages

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[750]4. Außerhalb der Tagesordnung: Kundgebung der Reichsregierung zum 28. Juni, dem Tage der Unterzeichnung des Versailler Vertrages

Der Reichsarbeitsminister wies darauf hin, daß eine Kundgebung der Regierung zum 28. Juni, dem Tage der Unterzeichnung des Versailler Friedens, angebracht sei. Er verlas hierauf die aus der Anlage ersichtliche Kundgebung5.

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In der Kundgebung heißt es: „Zum fünften Male jährt sich der Tag der Unterzeichnung des Vertrages von Versailles. Jeder Deutsche wird diesen Erinnerungstag als Tag nationaler Trauer und innerer Einkehr begehen. Wir gedenken der unermeßlichen Leiden und Lasten, die der Vertrag der deutschen Nation und jedem einzelnen Deutschen auferlegt hat. Deutsche Lande wurden uns entrissen. Millionen deutscher Volksgenossen wurden fremde Staatsbürger. Weite Volksteile mußten das harte Joch fremder militärischer Besetzung, den Raub persönlicher Freiheit und die Verbannung aus ihrer Heimat auf sich nehmen. […] Aufrecht erhält uns der Gedanke, daß das deutsche Volk sich reinen Gewissens weiß. Das deutsche Volk hält unwandelbar fest an der auf den geschichtlichen Tatsachen ruhenden Überzeugung, einzig und allein zur Verteidigung des Vaterlandes zu den Waffen gegriffen zu haben. Die RReg. gelobt, alles zu tun, was in ihren Kräften steht, um diesen in der sittlichen Überzeugung des deutschen Volkes tief wurzelnden Glauben zur Anerkennung der Welt zu bringen. […]“ (in der Anlage zum Protokoll sowie in R 43 I /808 , Bl. 27).

Die anwesenden Mitglieder des Kabinetts hielten es für das beste, wenn der Reichskanzler ein Schreiben an die vaterländischen Verbände, die am 29. Juni im Reichstag tagten, richtet und dem Schreiben die Kundgebung beifügt. Diese Kundgebung könne sodann im Reichstag verlesen werden6.

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In einem Schreiben StS Brachts vom 28. 6. an den „Arbeitsausschuß deutscher Verbände“ wird mitgeteilt, daß der RK wegen dringender Regierungsgeschäfte an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne, die der Arbeitsausschuß zur 5. Wiederkehr der Unterzeichnung des Versailler Diktats am 29. 6. im RT durchführt. Die anliegende Kundgebung der RReg. (Anm. 5) möge der Versammlung in geeigneter Weise zur Kenntnis gebracht werden (R 43 I /808 , Bl. 25). Die Absendung dieses Schreibens und der Kundgebung unterbleibt dann aber (s. Dok. Nr. 238, P. 1).

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