1.44.2 (ma12p): 2. Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft

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RTF

[900]2. Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft

[Der Reichsverkehrsminister berichtete über das Ergebnis der Londoner Verhandlungen des Organisationskomitees der Reichsbahn-Gesellschaft über den Entwurf des Reichsbahngesetzes. Zwischen dem Reichsfinanz- und dem Reichsverkehrsminister wurde eine Einigung über die Auslegung der noch strittigen Besoldungsbestimmungen erzielt.

Das Kabinett beschloß, den deutschen Mitgliedern des Organisationskomitees mitteilen zu lassen, daß die Vorlage der Entwürfe bei der Reparationskommission erfolgen könne3.]

3

Mit Begleitschreiben vom 26. 7. an die Rkei übermittelt der RVM den vom 24. 7. datierten „Bericht des Organisationskomitees der Dt. RB-Gesellschaft an die Repko“ zusammen mit den vom Organisationskomitee vorgelegten Entwürfen des RB-Gesetzes und der RB-Satzung (R 43 I /1049 , Bl. 302-381); Entwürfe mit Begründung in RT-Drucks. Nr. 452, Bd. 383 .

Der Reichsverkehrsminister hielt es für notwendig, daß jetzt schon in der Presse den Plänen Frankreichs bezüglich der Unterbringung einer bestimmten Anzahl ausländischer Eisenbahner bei den Eisenbahnen des besetzten Gebiets4 nachdrücklich entgegengetreten werde. Ein Eingehen auf diese Wünsche sei für Deutschland ausgeschlossen.

4

Die DAZ meldete aus London, daß in dem von der Londoner Konferenz eingesetzten 2. Ausschuß (Wiederherstellung der fiskalischen und wirtschaftlichen Einheit Deutschlands) ein frz. Plan erörtert werde, demzufolge auch nach Inkraftsetzung des Sachverständigen-Gutachtens etwa 3–4000 frz. und belg. Eisenbahner auf bestimmten Hauptstrecken des linksrheinischen Gebiets beschäftigt werden sollen, um den Transport der Besatzungstruppen im Falle eines dt. Eisenbahnerstreiks sicherzustellen (DAZ vom 17., 18., 19. 7.).

Der Reichsarbeitsminister schloß sich dieser Auffassung an. Vielleicht sei zweckmäßig, daß gleichzeitig Vorschläge bekanntgegeben würden, die geeignet seien, auf anderem Wege den Sicherheitswünschen Frankreichs Rechnung zu tragen.

Der Gesandte Ritter teilte mit, daß das Auswärtige Amt noch heute beabsichtige, eine längere Instruktion in diesen Fragen nach London zu geben. Dies könnte durch positive Vorschläge noch erweitert werden.

Der Reichskanzler schlug vor, daß das Reichsverkehrsministerium und das Auswärtige Amt sich bezüglich der Instruktion einigten und gemeinsam eine Notiz für die Presse ausarbeiteten5.

5

Die DAZ vom 22. 7. bringt folgende WTB-Meldung: „Zu dem angeblichen frz. Plan, bei Rückgabe der Strecken des besetzten Gebiets an die dt. RB trotz sonstiger Liquidation der Regie 4000 frz. und belg. Eisenbahner im Betriebe der rheinischen Eisenbahnen zurückzulassen, wird uns aus Eisenbahnfachkreisen erklärt: Ein solches Verlangen geht nicht nur über die Bestimmungen des VV und den Plan der Sachverständigen hinaus, sondern es widerspricht direkt dem Geist des Dawes-Gutachtens, das die wirtschaftliche Souveränität Deutschlands wahren, die Reparationsfrage auf rein wirtschaftlichem Wege ihrer Lösung zuführen und dazu die Einheit der dt. Verwaltung wiederherstellen will. Die dt. RB kann die ihr zugedachten Reparationslasten auch nur dann voll tragen, wenn ihr Gesamtnetz wieder wie früher eine wirtschaftliche Einheit bildet und nach den Grundsätzen höchster Wirtschaftlichkeit betrieben wird. Vorbedingung hierfür ist, daß Reibungen und Störungen des Betriebs gerade im rheinischen Verkehrszentrum, von dem aus sich Betrieb und Verkehr des übrigen Reichsbahngebietes bestimmen, ausgeschlossen werden. Solche Störungen sind aber unvermeidlich, wenn dort 4000 Franzosen und Belgier als ein Fremdkörper im Personal der dt. RB sitzen. […] Aus dem Bedürfnis der Praxis ist der frz. Plan sicher nicht entstanden, da die Belange der all. Truppen durch das Rheinlandabkommen und die Ordonnanzen der Rheinlandkommission sichergestellt sind und Schwierigkeiten für die all. Truppen vor der Ruhraktion sich nie gezeigt haben. Wie während der passiven Resistenz die Versorgung der engl. Truppen durch Abmachungen mit den Eisenbahngewerkschaften durchaus sichergestellt war, würde sich unschwer auch jetzt ein Weg für entsprechende Sicherungen finden lassen. Schon aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen heraus ist deshalb der frz. Plan unannehmbar.“

Das Kabinett war damit einverstanden.

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