1.57.4 (ma12p): 4. Die Gesetze zur Durchführung des Sachverständigengutachtens.

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4. Die Gesetze zur Durchführung des Sachverständigengutachtens.

Das Kabinett stimmte folgenden Gesetzentwürfen zu14:

14

Die im folgenden unter a) bis g) aufgeführten Entwürfe sind in den entsprechenden Vorlagen enthalten, die die RReg. nach der Londoner Konferenz dem RT zuleitet: RT-Drucks. Nr. 447 , 448, 450–452 in Bd. 383. Zu dem unter h) aufgeführten Entwurf s. Anm. 13.

a)

dem

Entwurf

zum Bankgesetz,

b)

einer Satzung der Reichsbank,

c)

zum Münzgesetz,

d)

eines Gesetzes über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen,

e)

des Gesetzes über die Deutsche Reichsbahngesellschaft (Reichsbahngesetz),

f)

der Satzung der Deutschen Reichsbahngesellschaft (Gesellschaftssatzung),

g)

eines Gesetzes über die Industriebelastung,

h)

eines Gesetzes über die Durchführung des Londoner Protokolls betr. die Verpfändung der Reichseinnahmen.

Die Delegation für die Londoner Konferenz erhält damit die Vollmacht, die Gesetzentwürfe offiziell der Reparationskommission vorzulegen.

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