1.69.1 (ma12p): [Londoner Konferenz.]

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[Londoner Konferenz.]

<Der Reichskanzlerberichtete über die Konferenz im allgemeinen und wies vor allem darauf hin, daß die Verhandlungen unter vollkommener Gleichberechtigung stattgefunden hätten.>*

*

<...> In der Druckfassung fehlte der Absatz. Anm. der Online-Edition.

Der Reichsaußenminister berichtete über den Verlauf der Konferenz und ihre einzelnen Stadien und gab einen eingehenden Überblick über die Behandlung der politischen Fragen.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete über die Behandlung der wirtschaftlichen und Finanzfragen und äußerte sich insbesondere über die Frage der Anleihe, die Frage des Handelsvertrags, die Frage der Sachlieferungen und die Transferfrage.

Der Reichskanzler erklärte, weit entfernt davon zu sein, in dem Ergebnis einen Erfolg zu sehen. Die Delegation habe zu wählen gehabt zwischen einem Nein, und damit alles zu vernichten, und einem Ja, und damit einen Schritt vorwärts zu tun. Sie habe geglaubt, den Weg gehen zu sollen, der zum Ziel zu führen scheine, den Weg des langsamen Schritts. Was die Unterzeichnung am 30. August anlange1, so stehe die Sache so, falls der Reichstag seine Unterschrift nicht gebe, es mit dem Pakt von London zu Ende sei; dann sei alles zerschlagen, und unter welchen Voraussetzungen später wieder eine Konferenz zustande kommen könne, sei nicht zu übersehen.

1

Die Unterzeichnung des Londoner Schlußprotokolls und der anliegenden Abkommen (vgl. Dok. Nr. 283, Anm. 2) soll am 30. 8. in London stattfinden.

Der Preußische Ministerpräsident brachte zum Ausdruck, daß von der Delegation zweifellos ein gewisser Erfolg erzielt worden sei. Wenn es gelänge, das Ergebnis von London gesetzgeberisch festzulegen und eine loyale Ausführung sicherzustellen, sei ein großer Fortschritt erzielt worden. Eine Kritik an den Einzelheiten im gegenwärtigen Augenblick und in diesem Kreise zu üben, halte er für unzweckmäßig. Es komme nur darauf an, ja oder nein zu sagen.[978] Für die preußische Regierung könne er die Erklärung abgeben, daß Preußen das Abkommen billigen werde und bereit sei, den gesetzgeberischen Maßnahmen zuzustimmen. Für verhängnisvoll halte er, daß der Reichstag schon am Freitag [22. 8.] zusammentreten solle, wo er noch nicht in der Lage sei, zu den gesetzgeberischen Maßnahmen Stellung zu nehmen.

Für notwendig halte er, daß von seiten der Reichsregierung alles getan werde, um der Bevölkerung ein klares Bild darüber zu geben, was erreicht worden sei und darüber, was eintrete, wenn der Reichstag den Gesetzen nicht zustimme. Es sei auch notwendig, daß von der Reichsbank für den letzteren Fall den Herren vom Reichslandbund die Kreditfrage klargemacht werde.

Der Reichskanzler erwiderte bezüglich der taktischen Behandlung im Reichstag, daß es ihm notwendig erscheine, sobald als möglich in der öffentlichen Sitzung des Reichstags über die Londoner Konferenz Aufklärung zu geben. Deshalb sei der Reichstag möglichst schon für Freitag einzuberufen. Dabei könne man sich am Freitag auf die Regierungserklärung beschränken und die Aussprache am Sonnabend beginnen lassen, währenddessen die Gesetzentwürfe dem Reichstag vorgelegt werden können.

Der Bayerische Ministerpräsident schloß sich bezüglich der taktischen Behandlung der Abmachungen den Ausführungen des Preußischen Ministerpräsidenten an. Diese Woche sollte für den Reichsrat vorbehalten sein. Dringend notwendig erscheine ihm, daß die Fraktionen die Gesetzentwürfe sobald wie möglich erhielten, damit die Fraktionsführer genau unterrichtet würden. Dann könnten die Verhandlungen im Reichstag kurz bemessen sein. Die Aufklärung der Öffentlichkeit müsse vorsichtig geschehen, die erzielten Erfolge dürften nicht so sehr in den Vordergrund gerückt werden. Dem Standpunkt, daß heute „Ja“ oder „Nein“ gesagt werden müsse, könne er sich nicht anschließen. Er halte es vielmehr für seine Pflicht, die Bedenken zur Geltung zu bringen, die in einzelnen Reichsgebieten entstanden seien.

Was die Frage der Taktik, die in London geübt worden sei, angehe, so wäre sicherlich durch eine kurze Unterbrechung der Konferenz eine vorteilhaftere Situation zu erlangen gewesen. Ob allerdings eine kurze Unterbrechung möglich gewesen wäre, könne er nicht beurteilen.

Zweifellos sei, daß eine große Anzahl positiver Ergebnisse zugunsten Deutschlands in London erzielt worden sei. Viele Punkte befänden sich aber in einem recht bedenklichen Stadium der Erledigung. Was die Wiederherstellung der Verwaltungshoheit anlange, so könne er nicht anerkennen, daß diese gelungen sei. Die Regelung der Amnestiefrage mache ihm starke politische Sorgen. Die Amnestierung der Separatisten werde in der Pfalz die allergrößten Schwierigkeiten hervorrufen. Bei der Anleihe, die zweifellos im Mittelpunkt des ganzen Interesses stehe, sei nicht die Frage geklärt, ob wir denn tatsächlich die Anleihe bekämen. Wenn es nicht gelänge, in den nächsten drei oder vier Monaten die Anleihe unterzubringen, seien alle Abmachungen nutzlos. Die Möglichkeit einer noch einjährigen Besatzung des Ruhrgebiets sei besonders bedenklich mit Rücksicht auf die Aufbringung der Anleihe und auf das übrige besetzte Gebiet. Der bayerische Ministerrat sei der Auffassung gewesen, daß[979] er seine Zustimmung zu den Londoner Abmachungen nur geben könne, wenn eine Sicherheit dafür gegeben sei, daß wir noch an einem günstigen Zeitpunkt in den Besitz der Anleihe kämen und wenn außerdem mit allen Mitteln der Versuch gemacht werde, die Ruhrräumung früher durchgeführt zu bekommen. Es müsse eine etappenmäßige Räumung entsprechend dem Umfang der deutschen Leistungen angestrebt werden. Vielleicht sei es möglich, in Briefform eine interne Zusicherung der etappenmäßigen Ruhrräumung zu erhalten. In die Organisation zur Begebung der Obligationen wünsche er einen Treuhänder eingefügt zu sehen. Erwartet habe er, daß die Schuldfrage in London in irgendeiner Form aufgerollt würde. Bezüglich der Militärkontrolle müsse eine Garantie dafür gegeben sein, daß diese nicht zur Weiterbesetzung der Ruhr benutzt werden könne.

Die Stellungnahme Bayerns werde vor allem von der Beantwortung seiner Fragen bezüglich der Anleihe und der etappenweisen Ruhrräumung abhängen.

Der Reichskanzler erklärte, daß ein anderes taktisches Vorgehen in London nicht möglich gewesen sei. Der Versuch einer kurzen Unterbrechung wäre gleichbedeutend gewesen mit einem Abbruch der Verhandlungen. Die Frage der parlamentarischen Behandlung sei sehr genau erwogen worden. Den Reichstag bis zur nächsten Woche hinzuhalten, stehe nicht in der Macht der Reichsregierung. Was die Ruhrräumung anlange, so sei das mit der französischen und belgischen Regierung getroffene Abkommen bedingungslos2. Es bestände also keine Verbindung mit der Frage der Militärkontrolle, oder jedenfalls nur im günstigen Sinne. In der Amnestiefrage3 sei nicht mehr herauszuholen gewesen. Die Besorgnisse wegen der Separatisten hätte auch die Delegation gehabt und immer wieder vorgebracht. Sicher sei aber, daß für die kommende Zeit die volle Justizhoheit gewahrt sei. Was die Ausgewiesenenfrage anlange, so könne er nicht anerkennen, daß in deren Regelung eine Beeinträchtigung der deutschen Verwaltungshoheit liege. Ausgenommen seien nur Einzelfälle, über die zwischen den beiden Regierungen verhandelt werden solle4. Die Schuldfrage vorzubringen sei beabsichtigt gewesen, und zwar bei der Schlußtagung. Es habe sich aber nicht die Möglichkeit ergeben, vorher über diese Vorbringung mit MacDonald zu sprechen. Bei der auf gegenseitigem Vertrauen aufgebauten Art der Verhandlungen habe es der Delegation nicht rätlich erschienen, ohne vorherige Befragung MacDonalds die Schuldfrage bei der Schlußansprache aufzurollen. Er habe daher auf den entsprechenden Passus in seiner Ansprache verzichtet5, dagegen einen Brief an MacDonald gerichtet, in dem er den deutschen Standpunkt darlege und eine schiedsgerichtliche Entscheidung fordere6. Eine Antwort auf diesen Brief sei noch nicht eingegangen; er bitte, bis dahin die Angelegenheit vertraulich zu behandeln.

2

S. hierzu Dok. Nr. 283, Anm. 8.

3

S. hierzu Dok. Nr. 283, bes. Anm. 5.

4

Zur Regelung der Ausgewiesenenfrage s. Dok. Nr. 283, bes. Anm. 7.

5

S. hierzu Anhang, Dok. Nr. 1, Anm. 60.

6

S. Anhang, Dok. Nr. 11.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete über die Frage der Anleihe. Die Verantwortung für das Zustandekommen läge bei den Alliierten. Mehr sei[980] bisher gar nicht erreichbar gewesen als die Zusicherung, daß die Alliierten auf ihre Zentralbanken im Sinne eines Zustandekommens einwirkten. Nachdem die politischen Fragen gelöst seien, würden nunmehr die Verhandlungen fortgesetzt. Wenn sich die Dinge im Sinne der Beruhigung Europas politisch weiter entwickelten, sei er um das Zustandekommen der Anleihe nicht besorgt.

Staatspräsident Ulrich hielt es für besonders notwendig, die schikanösen Bestimmungen der Ordonnanzen der Rheinlandkommission zu beseitigen. In der Amnestierung der Separatisten erblicke er keine Gefahr. Der separatistische, kommunistische und nationalistische Spuk werde bei einer Konsolidierung der Wirtschaft von selbst verschwinden. Das Londoner Abkommen bedeute sicherlich einen Fortschritt, und es sei gar nichts anderes möglich, als diesem Abkommen zuzustimmen.

Minister Müller (Sachsen) erklärte für die sächsische Regierung, daß sie zustimme. Die sächsische Industrie könne den gegenwärtigen Zustand nicht mehr drei Monate aushalten. Wünschenswert sei, daß in die beabsichtigte schnellere Ruhrräumung durch die Frage der Militärkontrolle keine Stockung hineinkomme. Daß der Reichstag schon diese Woche zusammentrete, halte er ebenfalls nicht für richtig.

Staatspräsident Köhler erachtet es für dringend erwünscht, alle Militärs mit einer Weisung zu versehen, daß bei der Militärkontrolle sich keine Zwischenfälle ereigneten. Baden würde unter einer Voraussetzung seine Zustimmung geben; diese sei die Erledigung der Eisenbahnfrage. Er hoffe, daß hier bald eine Verständigung erzielt werde. Es könne vielleicht im Anschluß an diese Sitzung im kleinen Kreise eine Aussprache darüber stattfinden.

Staatspräsident Bazille erklärte, daß er nicht in der Lage sei, bereits heute endgültig Stellung zu nehmen. Was die Behandlung des Reichstags anlange, so teile er nicht die Auffassung der Vorredner. Die Konferenz werde sich als eine große Illusion herausstellen. Es sei aber anzuerkennen, daß ein ehrlicher Versuch gemacht worden sei, aus den bestehenden Schwierigkeiten herauszukommen. Der Versuch werde aber nicht gelingen. Die Dinge würden einen ganz anderen Verlauf nehmen. Deshalb brauche man aber noch nicht gegenüber dem Abkommen nein zu sagen. Wenn nein gesagt werde, so werde das nur dann einen Erfolg haben, wenn das deutsche Volk vollkommen geschlossen ablehne und bereit sei, bei geringem Lohn größtmögliche Arbeit zu leisten. Bedauerlich sei, daß es nicht möglich gewesen sei, die Kriegsschuldfrage zur Sprache zu bringen. Er bitte aber dringend, die Angelegenheit weiter zu betreiben. Was die Eisenbahnfrage anlange, so würde Württemberg darin praktisch keine Schwierigkeiten machen, es werde aber die Erklärung abgeben, daß die Eisenbahn Eigentum Württembergs bleibe so lange, als sie noch nicht bezahlt sei.

Der Reichsminister der Finanzen teilte den Standpunkt der Reichsregierung in der Eisenbahnfrage mit, der sich mit dem bereits früher den Ländern mitgeteilten decke. Er sei nicht in der Lage, im Prinzip von diesem Standpunkt abzuweichen. Er sei bereit, morgen früh mit den Eisenbahnländern über die Frage zu verhandeln7.

7

Vgl. hierzu Dok. Nr. 284.

[981] Der Reichskanzler richtete die dringende Bitte an die Länder, in kürzester Frist die Angelegenheit zum Ausgleich zu bringen.

Ministerpräsident von Brandenstein erklärte, daß in London sehr viel von dem nicht erreicht worden sei, was wir noch vor kurzer Zeit erhofft hätten. Gewiß seien einzelne Verbesserungen zu buchen, und manche Abmachungen seien auch als sicher einzustellen, vieles aber sei nur Hoffnung und Erwartung. Er sei zu seinem Bedauern heute nicht in der Lage, den Standpunkt zu verlassen, den er in der letzten Konferenz der Ministerpräsidenten8 eingenommen habe, so gern er auch der schwierigen Situation der Reichsregierung mehr Rechnung tragen möchte.

8

Besprechung mit den Staats- und Ministerpräsidenten am 3. 7. (Dok. Nr. 243).

Der Bayerische Ministerpräsident erklärte, daß er der Auffassung des Reichsministers der Finanzen nicht zustimmen könne. Bayern werde gleichwohl wegen des Sachverständigengutachtens keine Schwierigkeiten machen, sich aber alle Rechte bezüglich der Eisenbahn vorbehalten9.

9

Am 22. 8. berichtet der Vertreter der RReg. in München, Haniel, über ein Gespräch mit dem inzwischen wieder nach München zurückgekehrten bayer. MinPräs. Held: „Der Ministerpräsident besprach heute eingehend mit mir die Ergebnisse der Londoner Konferenz und seine Berliner Eindrücke. Er hob die Bedenken hervor, die er gegen die genannten Beschlüsse vor seiner Berliner Reise gehabt habe. Ein wesentlicher Teil seiner Bedenken sei durch die Aufklärung, die er dort erhalten habe, zerstreut worden. Er stellte diesen dann in sehr klarer und sachlicher Weise die Punkte gegenüber, in denen wir Erfolge erzielt hätten und kam zu dem Schluß, daß es unter solchen Umständen seiner Ansicht nach unverantwortlich sein würde, gegen die Annahme der Londoner Beschlüsse zu stimmen und damit das Erreichte zu gefährden. Im gleichen Sinne habe sich auch der Ministerrat einstimmig – wie er hervorhob, mit Einschluß des deutschnationalen Justizministers Gürtner – ausgesprochen. Auch habe er den bayer. Gesandten in Berlin [Preger] angewiesen, zwar in gewissen Fragen, wie z. B. dem Eisenbahngesetz, seine Einwendungen geltend zu machen und sich der Stimme zu enthalten, jedoch ohne dem Zustandekommen der verschiedenen Gesetze ernstliche Schwierigkeiten zu bereiten.“ (R 43 I /2236 , Bl. 43).

Der Preußische Ministerpräsident trat der Rechtsauffassung des Reichsministers der Finanzen entgegen. Es handle sich nicht darum, den Kaufvertrag auszulegen und dafür ein Schiedsgericht zuzuziehen, sondern es handle sich jetzt darum, daß ein neuer Verkauf vor sich gehe, wofür die Länder eine Bezahlung forderten.

Gegenüber den Londoner Beschlüssen könne niemand ein Nein sagen, der nicht gleichzeitig bessere, positive Vorschläge zu machen habe. Wer glaube, daß in einigen Monaten die Situation für Deutschland günstiger sei, der täusche sich. Jedenfalls seien derartige Hoffnungen viel vager als die, auf denen das Resultat der Londoner Konferenz aufgebaut sei.

Der Reichskanzler erklärte, daß keine Konferenz von der Welt so gespannt verfolgt worden sei wie die Londoner Konferenz. Die Nation, die es wage, die Londoner Ergebnisse abzulehnen, werde sich den Haß der ganzen Welt zuziehen. Sie werde als Störenfried der Welt, die den Frieden wolle, angesehen werden. Die Entscheidung über die Londoner Konferenz sei von viel größerer Tragweite als alle bisherigen Abkommen.

Der Reichsbankpräsident erstattete eingehenden Bericht über die Anleihefrage und über die Aussichten des Zustandekommens und der Placierung der Anleihe.

[982] Staatsminister Schwabe äußerte schwere Bedenken bezüglich der Amnestieregelung und der Regelung der Ruhrräumung. In den Ehrenfragen sei zu wenig erreicht worden. Er sei heute noch nicht in der Lage, für Mecklenburg-Strelitz die Zustimmung zu geben.

Der Reichskanzler glaubte, daß die Ruhrräumung an dem Tage erfolgen werde, an dem die Sicherheitsfrage für Frankreich erledigt sei. Es werde daher von der Genfer Tagung des Völkerbundes sehr viel abhängen, und es werde sehr darauf ankommen, wie Deutschland bereit sei, die Frage der Sicherheit zu lösen. Er habe die große Befürchtung, daß bei der Militärkontrolle nicht alles zu unseren Gunsten ausgehen werde.

Gesandter Hildenbrand betonte, daß gerade in den Ehrenfragen Erhebliches erreicht worden sei. Mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage Deutschlands dürfe kein Tag versäumt werden, um das Londoner Abkommen so schnell als möglich in die Tat umzusetzen.

Der Reichskanzler verlas den Entwurf einer Pressenotiz.

Dem Entwurf wurde zugestimmt, nachdem Staatsminister Leutheußer noch erklärt hatte, daß er nicht in der Lage sei, bereits jetzt eine endgültige Erklärung über die Stellungnahme seiner Regierung abzugeben und daher gebeten hatte, in der Pressenotiz von einer Zustimmung oder Ablehnung nichts verlauten zu lassen.

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