2.118.1 (ma31p): 1. Reichshaushaltsplan für 1927.

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1. Reichshaushaltsplan für 1927.

Der Reichsminister der Finanzen gab einen kurzen Überblick über den Reichshaushaltsplan für 19271.

1

In den Akten der Rkei war der Haushaltsplan nicht zu ermitteln. Siehe jedoch den „Überblick über den Entwurf des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1927“, den RFM Reinhold zusammen mit dem GesEntw. über die Feststellung des Haushaltsplans dem RR vorlegte (RR-Drucks. 1926, Nr. 181). Danach hatte der Haushalt ein Volumen von 8 474,5 Mio RM. Die durch Steuer-, Zoll- und Verwaltungseinnahmen zu deckenden Ausgaben des ordentlichen Haushalts beliefen sich auf 7 965 Mio RM. Die Ausgaben des außerordentlichen Etats in Höhe von 509,5 Mio RM sollten aus Anleihen finanziert werden. Als Faktoren, die im Vergleich zu 1926 den Haushalt 1927 „ungünstig beeinflussen“, nannte der Überblick des RFM den Wegfall der Überschüsse aus den Jahren 1924 und 1925, den Minderertrag aus der Münzprägung sowie die Erhöhung der Reparationszahlungen (um 397,9 Mio RM). Die Einnahmen aus Steuern und Zöllen waren „in der Erwartung, daß der wirtschaftliche Aufschwung anhalten wird“, wesentlich höher veranschlagt als im Haushaltsplan 1926. – Im Verlauf der parlamentarischen Haushaltsberatungen, die sich bis zur Verabschiedung des Etats durch den RT am 6.4.27 hinzogen, wurden zahlreiche Ausgabepositionen erhöht, so daß die Ausgabensumme des Haushaltsplans am Ende 9 131,85 Mio RM betrug. Zu den Deckungsproblemen, die sich aus den Mehranforderungen ergaben, siehe Dok. Nr. 200, P. 1.

[Das Kabinett erörterte sodann einige Bestimmungen des „Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr[341] 1927“ und beriet danach über den Haushalt des RPräs., des RT, der Rkei, des AA, des RIMin., des RMinbesGeb., des RWiMin. und des Vorl. RWiR.]

VII. Haushalt des Reichsarbeitsministeriums.

Der Haushaltsplan wurde mit der anliegenden Berichtigung2 angenommen.

2

R 43 I /1416 , Bl. 327.

Staatssekretär Dr. Geib führte aus, daß die vom Reich im Zusammenhange mit dem Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehenen Mittel nach der bestimmten Überzeugung des Reichsarbeitsministers nicht ausreichen würden, und daß der Minister daher die Absicht habe, dieser Überzeugung gegebenenfalls im Reichstag Ausdruck zu geben3.

3

Vgl. Dok. Nr. 115, P. 11.

Der Reichsminister der Finanzen machte den Vorschlag, daß am besten eine formulierte Erklärung zwischen dem Reichsfinanz- und dem Reichsarbeitsministerium ausgearbeitet würde.

Grundsätzlich sei er damit einverstanden, daß, sofern der Arbeitsmarkt hierzu nötige, nach vorheriger Besprechung mit ihm die erforderliche Erhöhung der Ansätze für die Erwerbslosenfürsorge in einem Nachtragshaushalt auszubringen sei.

Er sei aber ferner bereit, den vorgesehenen Betrag von 50 Millionen Mark zur Finanzierung der Krisenunterstützung auf Grund des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung um 50 Millionen Mk. zu erhöhen.

Das Reichskabinett beschloß gemäß den Vorschlägen des Reichsministers der Finanzen.

[Das Kabinett behandelte danach den Haushalt des RWeMin., das RJMin., des REMin., des RVMin., den Haushalt für Versorgung und Ruhegehälter, den Haushalt des Rechnungshofs, der Reichsschuld, des RFMin., der allgemeinen Finanzverwaltung, des RPMin. und den Haushalt für die Kriegslasten.]

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