2.128.1 (ma31p): 1. Taktische Behandlung des Arbeitsschutzgesetzes.

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1. Taktische Behandlung des Arbeitsschutzgesetzes.

Der Reichskanzler regt die Frage der taktischen Behandlung des soeben verabschiedeten Gesetzentwurfs über den Arbeitsschutz2 an. Er halte es für zweckmäßig, wenn alsbald eine Besprechung einerseits mit den Regierungsparteien, andererseits mit den Sozialdemokraten stattfinde.

2

Siehe Dok. Nr. 127.

Der Reichsarbeitsminister weist darauf hin, daß man nicht daran vorbeikäme, noch gewisse Maßnahmen gegen die immer mehr überhandnehmenden Mißstände, insbesondere in der Überstundenfrage, zu treffen. Auch hierüber müsse zunächst innerhalb der Regierungsparteien Einigkeit hergestellt werden. Er rege an, am Sonnabend, dem 27. November, 11 Uhr vormittags eine Besprechung innerhalb der Regierungsparteien, namentlich auch über die von ihm beregten Fragen stattfinden zu lassen. Alsdann könne man mit den Sozialdemokraten Fühlung nehmen.

Der Reichskanzler und der Reichswirtschaftsminister stimmen dem zu3.

3

Vertreter der Reichstagsfraktionen der Regierungsparteien wurden zu einer Besprechung über das Arbeitsschutzgesetz am 27. 11. beim RK eingeladen (R 43 I /1020 , Bl. 305); ein Protokoll hierüber war nicht zu ermitteln. Siehe jedoch Dok. Nr. 132.

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