2.128.2 (ma31p): 2. Fall Himmelsbach. [Mologa.]

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2. Fall Himmelsbach. [Mologa.]

Der Reichskanzler berichtete über den Fortgang der Angelegenheit Himmelsbach. Er sei in dieser Frage tätig geworden, um einen Vergleich zwischen der Firma und den verschiedenen beteiligten Reichs-, preußischen, hessischen und bayerischen Regierungsstellen zustande zu bringen4.

4

Die wiederholten Bemühungen des RK, den Prozeß der Fa. Himmelsbach gegen das Reich und die Länder Preußen, Bayern und Hessen (vgl. Dok. Nr. 34, P. 3) durch Vergleich zu beenden, blieben ergebnislos. Die von der Klage betroffenen Landesregierungen und Reichsressorts stellten die Bedingung, daß die Fa. Himmelsbach die von ihr erhobenen Beschuldigungen zurücknehme und auf alle Schadensersatzansprüche verzichte. Auf diese Bedingungen ging die Firma jedoch nicht ein. Im August 1927 mußte sie Konkurs anmelden. Das Urteil im Himmelsbach-Prozeß wurde erst am 15.6.33 gesprochen: Das Landgericht I in Berlin wies die Schadensersatzklage der Firma zurück. Diese Entscheidung wurde im Revisionsverfahren durch das Kammergericht Berlin und das Reichsgericht bestätigt (R 43  I /462 , 463 , 464 ).

[372] Der Reichsfinanzminister berichtete über seine Kenntnisse der Geschäftslage der Mologa5. Die Lage dieser Firma sei sehr schlecht. 3 Millionen Kapital ständen 20 Millionen Schulden gegenüber. Notwendig sei, daß ohne Eingreifen der Regierung die Mologa zunächst eine Basis für ihre wirtschaftliche Existenzmöglichkeit finde. Erst dann könne die Frage einer Stützungsaktion seitens der Regierung überhaupt diskutiert werden6.

5

Vgl. Dok. Nr. 114, P. 4.

6

Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 130, P. 5.

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