2.75.9 (ma31p): 7. Umorganisation des Reichsfinanzministeriums.

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RTF

[187]7. Umorganisation des Reichsfinanzministeriums.

Der Reichsminister der Finanzen trug seinen Plan hinsichtlich einer Umorganisation des Reichsfinanzministeriums vor und gab den Entwurf eines Schreibens an den Herrn Reichspräsidenten21 betreffend Erlaß einer Verordnung auf Grund des § 24 des Reichsbeamtengesetzes bekannt. Widerspruch wurde nicht erhoben.

21

Dieses Schreiben war in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln.

Der Reichskanzler stellte die Zustimmung der Minister zu dem Plan und zur Absendung des Schreibens fest22.

22

Durch VO des RPräs. vom 7.9.26 wurde der RFM mit der Umbildung des RFMin. beauftragt (RGBl. I, S. 469 ). Durch die Umbildung, die Mitte Oktober 1926 abgeschlossen war, wurde die Organisation des Ministeriums vereinfacht und sein während der Inflationszeit stark vergrößerter Personalbestand reduziert. Von den beiden Staatssekretärstellen fiel eine fort; die Zahl der Abteilungen wurde von 10 auf 5, die Zahl der Referate von 128 auf 79 verringert. Die entbehrlich gewordenen Beamten fanden entweder in nachgeordneten Dienststellen des RFMin. Verwendung oder wurden gemäß § 24 des Reichsbeamtengesetzes vom 31.3.1873 (RGBl. S. 61 ) in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Siehe die „Denkschrift über die Umbildung des Reichsfinanzministeriums“, die der RFM am 10.11.26 dem RT vorlegte (RT-Bd. 410 , Drucks. Nr. 2659 ; Materialien hierzu auch in R 43 I /932 ).

Der Reichskanzler stellte ferner fest, daß gegen die beabsichtigte und von ihm gebilligte Versetzung des Staatssekretärs Fischer, des Ministerialdirektors Schubert, der Dirigenten Geheimrat Schulze, Geheimrat Kühnemann, Geheimrat Jacobs in den einstweiligen Ruhestand Einwendungen nicht erhoben werden.

Weiterhin stellt der Reichskanzler die Zustimmung zur Ernennung des Dirigenten Ministerialrat Dorn zum Ministerialdirektor fest.

Es wurde weiterhin einstimmig beschlossen, daß Staatssekretär Fischer für den Fall seiner Auslosung bei der binnen Jahresfrist im Verwaltungsrat der Reichsbahn-Gesellschaft zu erwartenden Auslosung wiedergewählt werden solle23.

23

Als StS im RFMin. wurde Fischer wegen des Fortfalls seiner Stelle in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Er blieb jedoch Vertreter des Reichs im Verwaltungsrat der Dt. Reichsbahn-Gesellschaft, außerdem Aufsichtsratsvorsitzender der Viag und Vorsitzender der Dt. Kriegslastenkommission.

[…]

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