1.105.1 (ma32p): Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

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Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

Der Reichsminister des Auswärtigen führte aus, daß das Abkommen mit Polen über die Holzfrage1 erst nach endgültiger Entscheidung des polnischen Ministerrats abgeschlossen werden könne. Der polnische Sonderdelegierte, Ministerialdirektor Jackowski, werde diese Entscheidung nach seiner Rückkehr nach Warschau alsbald herbeiführen. Der Abschluß in Warschau werde in Form des Notenwechsels erfolgen. Den polnischen Zollbehörden ginge aber jetzt bereits die Weisung zu, die erhöhte Abgabe bei der Rundholzausfuhr nach Deutschland nicht zu erheben.

1

Siehe Dok. Nr. 344, Anm. 5.

Polen sei nach den Ausführungen seines Sonderdelegierten nach den geltenden Bestimmungen an sich nicht in der Lage, die Maximalzollverordnung2 außer Kraft zu setzen, wenn keine vertraglichen Abmachungen vorliegen. Die polnische Regierung sei aber bestrebt, bis 26. Dezember 1927 zu solchen Abmachungen zu kommen. Wenn dies bis dahin nicht möglich sei, würde ein formaler Ausweg durch Abschluß eines Zwischenabkommens gefunden werden. Dieses lasse sich dann zu einem modus vivendi ausgestalten.

2

Siehe Dok. Nr. 288, Anm. 4.

Deutschland werde das Abkommen über die Holzfrage erst unterschreiben, wenn die schriftliche Erklärung der polnischen Regierung, die der Sonderdelegierte in Aussicht gestellt habe, befriedigte.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft legte Wert darauf, daß die Gefahr der Maximalzölle bereits vor Abschluß des Abkommens über die Holzfrage endgültig beseitigt sein müsse.

Hinsichtlich der Fassung der Niederschrift3 wurden folgende Bedenken geltend gemacht:

3

Gemeint ist die Niederschrift über die Berliner Verhandlungen mit Jackowski über die Wiederaufnahme der dt.-poln. Handelsvertragsverhandlungen; siehe Dok. Nr. 344, Anm. 4.

[1087] 1.) Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft schlug vor, die Präambel unter III wegzulassen4, damit falsche Schlußfolgerungen daraus vermieden würden. In ähnlichem Sinne sprach sich der Stellvertreter des Reichskanzlers aus.

4

Die Einleitung zu Abschnitt III der Niederschrift lautet in der Entwurfsfassung: „Unter Berücksichtigung der von deutscher Seite erfolgten Klarstellung, daß das deutsche Angebot infolge der gegenwärtigen Lage der Landwirtschaft den polnischen Forderungen für einen umfassenden und endgültigen Handelsvertrag zwischen beiden Ländern nicht entspreche und daß demgemäß auch die deutschen Forderungen eingeschränkt werden würden, nahmen die Besprechungen folgenden Verlauf:“

Es wurde beschlossen, die Einleitung zu III der Niederschrift über die Vorverhandlungen im Sinne der endgültigen Fassung5 abzuändern, die der Vereinbarung der beteiligten Ressorts überlassen wurde. (Siehe Anlage).

5

Die endgültige, am 23.11.27 unterzeichnete Fassung der Niederschrift ist abgedr. in: ADAP, Serie B, Bd. VII, Dok. Nr. 132.

2.) Der Preußische Handelsminister wünschte, daß das Kohlenkontingent im Modus vivendi möglichst niedrig festgesetzt würde, damit der Verhandlungsleiter in der Lage sei, zur Herbeiführung des endgültigen Vertragsabschlusses erheblich nachgeben zu können. Auch der Stellvertreter des Reichskanzlers fürchtete vorzeitige Festlegung der Kontingentshöhe.

Der Reichskanzler stellte fest, daß die Fassung der Niederschrift zu III unter 1) nicht bestritten sei, und daß sich die hierzu geäußerten Wünsche auf die einzuschlagende Taktik bezögen.

3.) Die Bestimmungen unter III/2 erläuterte Ministerialdirektor Ritter. Sie lehnten sich an den deutsch-russischen Vertrag an, in dem festgestellt sei, welche Tiere und Teile von Tieren zur Einfuhr und Durchfuhr zugelassen seien6. Die Polen wünschten, daß dieser Vertrag in den Vereinbarungen nicht erwähnt würde.

6

Siehe das dt.-sowj. Wirtschaftsabkommen vom 12.10.25, Anhang zu Art. 12 Abs. 2a (RGBl. 1926 II, S. 25  ff.).

Der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten wünschte die gleiche Regelung wie im deutsch-russischen Vertrage.

Nachdem Ministerialdirektor Ernst festgestellt hatte, daß sich die früheren veterinären Besprechungen mit Polen tatsächlich im Rahmen der deutsch-russischen Vereinbarungen gehalten haben, wurde beschlossen, daß unter III/2 der Niederschrift auf den deutsch-russischen Vertrag nicht Bezug genommen werde.

Entsprechend dem Vorschlage des Preußischen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten wurde festgestellt, daß das Reichsministerium beabsichtigt, die Regelung der Ein- und Durchfuhr von Vieh und Teilen davon grundsätzlich in gleicher Weise wie im geltenden deutsch-russischen Vertrage vorzunehmen.

4.) Der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten äußerte lebhafte Bedenken gegen jede Gestattung der Durchfuhr von lebenden Schweinen7. Möglicherweise komme es den Polen weniger auf die Durchfuhr[1088] durch Oberschlesien nach Wien, wo sie kaum Absatz finden würden, als darauf an, in die veterinärpolizeilichen Bestimmungen eine Bresche zu schlagen und daraufhin weitere Forderungen in dieser Richtung zu stellen.

7

In einem Schreiben an den RK vom 19.11.27 hatte der PrLandwM Steiger u. a. mitgeteilt, daß er mit unverbindlichen Verhandlungen über die Durchfuhr lebender Schweine aus Polen nach Österreich einverstanden sei. „Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, daß gegen diese Durchfuhr schwerwiegende veterinärpolizeiliche Bedenken bestehen, da die Durchfuhr lebender Tiere grundsätzlich wie deren Einfuhr behandelt werden muß, und daß ich mich deshalb hinsichtlich des Ergebnisses der Verhandlungen in keiner Weise binden kann, und daß ich mir auch keinerlei Erfolg davon verspreche.“ (R 43 I /1107 , Bl. 12).

Ministerialdirektor Ritter bemerkte, den Polen sei mündlich mehrfach erklärt worden, daß höchstens die Durchfuhr durch Oberschlesien in Frage kommen könnte und daß auch insoweit die Aussichten auf Genehmigung gering seien. Eine technische Prüfung der Frage könne aber nicht von vornherein abgelehnt werden, zumal die Durchfuhr den Druck auf den deutschen Markt erleichtern würde. Die gleichen Gesichtspunkte gelten auch für die Durchfuhr von Rindfleisch. Die Gefahr, daß die Rinderpest eingeschleppt werde, bestehe zur Zeit nicht. Gegebenenfalls könne die Grenze sofort wieder gesperrt werden. Die Polen seien bereit, für die Durchfuhr Wagen zu benutzen, die den deutschen Vorschriften entsprächen.

Der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten erklärte, daß er unter dieser Voraussetzung gegen eine technische Prüfung der Frage keine weiteren Einwendungen erheben wolle.

Der Reichskanzler traf darauf folgende Feststellung:

Die Durchfuhr von lebenden Schweinen kann, wenn überhaupt, nur nach Österreich in Frage kommen. Die technische Prüfung der Durchfuhr auch von Rindfleisch wird nicht abgelehnt. Von dem Ergebnis der Prüfung werde es abhängen, inwieweit, gegebenenfalls in Abweichung von den deutsch-russischen Vertragsbestimmungen, den polnischen Anträgen entsprochen werden kann.

In einer Ministerbesprechung, an der unter dem Vorsitz des Reichskanzlers die Reichsminister Stresemann, von Keudell, Köhler, Schiele und Koch sowie Staatssekretär Pünder und der Protokollführer teilnahmen, wurde sodann die Frage des Verhandlungsleiters besprochen. Der Reichskanzler der Reichsminister der Finanzen und der Reichsminister des Auswärtigen traten für Ministerialdirektor Ernst, der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft der Reichsminister des Innern und der Reichsverkehrsminister traten für Staatssekretär z. D. Hagedorn ein.

Es wurde beschlossen, die Stellungnahme der Minister, die nicht anwesend waren, bis zum 23. November 1927 vormittags 11 Uhr durch die Reichskanzlei telephonisch einzuholen und dem Reichsminister des Auswärtigen mitzuteilen8.

8

Nach einem Vermerk Feßlers vom 23. 11. hatte die telefonische Befragung der Minister, die in der obigen Ministerbesprechung nicht anwesend waren, folgendes Ergebnis: „Für die Bestimmung des Ministerialdirektors Ernst zum Verhandlungsleiter gegen [sic] Polen sprachen sich noch der Reichswirtschaftsminister und der Reichsarbeitsminister, für Staatssekretär z.D. Hagedorn der Reichsminister der Justiz und der Reichspostminister aus, während Reichsminister Geßler für Minister a. D. Hermes eintrat.“ (R 43 I /1107 , Bl. 23). Die Frage, wer zum neuen Leiter der dt. Delegation für die dt.-poln. Handelsvertragsverhandlungen ernannt werden solle, wurde in der Ministerbesprechung vom 23. 11. entschieden; siehe Dok. Nr. 348, P. 1.

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