1.107.8 (ma32p): 8. Unterstützung der Saararbeiter.

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8. Unterstützung der Saararbeiter.

Der Reichsarbeitsminister wies darauf hin, daß seinerzeit zur Unterstützung der Arbeiter im Saargebiet 6 Millionen Mark bewilligt worden seien12. Die Verteilung dieses Betrages stehe vor dem Abschluß. Die Gewerkschaften hätten den auf sie entfallenden Teil bereits ausgeschüttet; anders stehe es jedoch bei den Nichtorganisierten. Diese hätten sich in der Zahl der zu bedenkenden Arbeiter geirrt, so daß im ganzen noch 300 000 RM notwendig seien13.

12

Siehe Dok. Nr. 241.

13

In Eingaben aus dem Saargebiet an das AA und das RArbMin. wurde Beschwerde darüber geführt, daß die Gewerkschaften, denen die Durchführung der Unterstützungsaktion übertragen worden war, die gewerkschaftlich nicht organisierten Arbeitnehmer bei der Verteilung der Beihilfen benachteiligten (R 43 I /244 , Bl. 195–201, 209–211).

Der Reichsminister der Finanzen habe sich damit einverstanden erklärt, diesen Betrag aus dem in Frage kommenden Fonds noch zur Verfügung zu stellen. Er bitte um Einverständnis des Kabinetts.

Das Reichskabinett erklärte sich hiermit einverstanden14.

14

In einer Note vom 24.10.27 an das AA bat die Regierungskommission des Saargebiets um Auskunft, ob es zutreffe, daß die RReg. Unterstützungsgelder an die Arbeiterschaft des Saargebiets habe auszahlen lassen (R 43 I /244 , Bl. 160–163). In der Antwortnote des AA an den Präs. der Regierungskommission des Saargebiets vom 4.5.28 heißt es: Die Dt. Reg. habe sich zu ihren Unterstützungsmaßnahmen für die Saararbeiter „nicht ohne Bedenken entschlossen. Selbstverständlich lag der Deutschen Regierung jede Absicht einer Einmischung in die Angelegenheiten der Regierungskommission gänzlich fern. Sie hat, um in dieser Beziehung alles zu tun, was in ihren Kräften stand, dafür Sorge getragen, daß die Geldmittel nicht den Gewerkschaften des Saargebiets, sondern den Berliner Gewerkschaftszentralen zugeleitet und diese darüber verständigt wurden, daß die Verteilung der Gelder nach außen hin lediglich als organisierte Selbsthilfe der Gewerkschaften zu erscheinen habe. Im übrigen war die Reichsregierung der Ansicht, daß eine rein charitative, vom Gefühl der Hilfsbereitschaft für Bedürftige eingegebene Maßnahme nicht mit dem Maßstab der rein formalen Kompetenz gemessen werden sollte. Zum lebhaften Bedauern der Deutschen Regierung sind ihre Maßnahmen nicht ganz in der Form ausgeführt worden, wie sie beabsichtigt waren. In der Presse sind Mitteilungen über Bewilligung von Reichsmitteln erschienen, und einzelne Gewerkschaftssekretäre haben in Versammlungen davon gesprochen. All diesen Äußerungen, die ihrer Absicht völlig zuwider sind, steht die Deutsche Regierung fern.“ (R 43 I /245 , Bl. 10–12). In ihrem Bericht an den Völkerbund vom 30.6.28 kritisierte die Regierungskommission des Saargebiets die Verteilung von Reichsgeldern an die Saararbeiter als „unnormale Tatsache“, die auch durch die besonderen Umstände, die die RReg. angeführt habe, nicht gerechtfertigt erscheine (R 43 I /245 , Bl. 70–104).

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