1.170.7 (ma32p): 4. Wahlrechtsreform und Bekämpfung der Splitterparteien.

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4. Wahlrechtsreform und Bekämpfung der Splitterparteien.

Der Reichsminister des Innern berichtete über den augenblicklichen Sachstand, insbesondere über den Verlauf der bisherigen Parteibesprechungen13. Er führte aus, daß lediglich die Deutschnationalen und die Sozialdemokraten dem Gedanken einer Abschaffung des amtlichen Einheitsstimmzettels nicht grundsätzlich abgeneigt gegenüber ständen. Einig seien sich die Regierungsparteien einschließlich Demokraten und Sozialdemokraten im wesentlichen nur darüber, daß in den amtlichen Einheitsstimmzetteln vielleicht nur die Parteien aufgenommen werden sollten, die im letzten Reichstage durch mindestens 4 Abgeordnete vertreten gewesen seien. Für die übrigen Parteien sollten dann Felder zur Eintragung[1290] frei bleiben. Von einer derartigen Maßnahme könne man natürlich eine besonders wirksame Bekämpfung der Splitterparteien nicht erwarten. Zunächst würden die Parteibesprechungen von Anfang der nächsten Woche, d. h. vom 6. Februar ab, fortgesetzt werden.

13

Siehe Dok. Nr. 404 und 406.

Der Reichsminister des Auswärtigen bat, den Gedanken der Auferlegung einer Kaution an neue Parteien doch nicht ganz außer acht zu lassen.

Der Reichsarbeitsminister erklärte, daß nach seiner Auffassung die Frage so bedeutungsvoll sei, daß sie nach Kräften weiterverfolgt werden müsse14.

14

Auf Einladung des RIMin. fand am 17.2.28 eine weitere und offenbar letzte Parteienbesprechung über „Wahlrecht und Splitterparteien“ statt, an der RIM v. Keudell, StS Zweigert, MinDir. v. Kameke, MinR Kaisenberg, ORegR Wienstein sowie die Abgeordneten Dittmann (SPD), Koch-Weser (DDP), Bredt (WV), Oberfohren, Schultz (DNVP) und Kempkes (DVP) teilnahmen. Nach dem Kurzprotokoll Wiensteins führte RIM v. Keudell bei dieser Besprechung aus, „daß das Reichskabinett es nicht für eine wirksame Maßnahme zur Bekämpfung der Splitterparteien erachte, wenn in dem amtlichen Einheitsstimmzettel nur die Parteien aufgenommen werden sollten, die im letzten Reichstage durch mindestens vier Abgeordnete vertreten gewesen seien und daß dann für die übrigen Parteien Felder zur Eintragung frei bleiben sollten.“ Der Abg. Dittmann (SPD) erklärte, „man solle in Anbetracht der politischen Gesamtlage nunmehr eine Regelung dieser Fragen dem künftigen Reichstag überlassen. Immerhin könne vielleicht das Reichsministerium des Innern den Parteien einen ausgearbeiteten Entwurf übergeben, der eine Änderung des Reichswahlgesetzes in dem soeben angegebenen Sinne vorsehe. Die Parteien könnten sich ja dann immer noch überlegen, ob sie wirklich noch diese wohl allseitig als nicht ausreichend betrachtete Maßnahme zur Bekämpfung der Splitterparteien treffen wollten. Die übrigen anwesenden Abgeordneten schlossen sich dieser Auffassung an. Der Reichsminister des Innern versprach, einen Entwurf in der gewünschten Richtung ausarbeiten zu lassen und den Parteien zu übergeben.“ (R 43 I /1000 , S. 83 f.). Ein solcher Entwurf konnte nicht ermittelt werden. Siehe hierzu abschließend Dok. Nr. 440, P. 7.

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