1.171.1 (ma32p): [Ostpreußenhilfe.]

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[Ostpreußenhilfe2.]

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Nachdem in der Ministerratssitzung vom 21.12.27 (Dok. Nr. 383) ein Hilfsprogramm für Ostpreußen in den Grundzügen festgelegt worden war, hatten am 16. und 17.1.28 in Königsberg Verhandlungen zwischen Beamten der zuständigen Reichs- und pr. Ressorts unter Leitung MinDir. Dammanns und Vertretern der ostpr. Wirtschaft über Einzelheiten der Hilfsaktion stattgefunden, wobei von seiten der Wirtschaftsvertreter neue Wünsche und Finanzierungsvorschläge vorgetragen worden waren; am 3. und 4.2.28 waren die Verhandlungen mit den ostpr. Wirtschaftsvertretern in Berlin fortgesetzt worden. Außerdem hatten mehrere Ressortbesprechungen über die geplante Ostpreußenhilfe stattgefunden, zuletzt am 6.2.28 eine Chefbesprechung unter Teilnahme der zuständigen Reichs- und pr. Minister (Besprechungsniederschriften und -unterlagen in R 43 I /1853 ).

Der Herr Reichspräsident eröffnet die Sitzung 10.35 Uhr. Er dankt zunächst den an den Vorarbeiten beteiligten Herren, insbesondere dem Herrn Ministerialdirektor Dr. Dammann, dessen Geschäftsführung auch in Ostpreußen dankbar anerkannt würde, und führt weiter aus:

Notwendig sei ein klares Programm. Mit Krediten und Worten allein sei es nicht erfüllt. Das Ziel müsse die Rentabel-Machung der Landwirtschaft sein, sonst ist der Zusammenbruch der Landwirtschaft nur vertagt, nicht beseitigt. Das Programm muß schleunigst verwirklicht werden; bis dahin dürfen Zwangsmaßnahmen und Pfändungen, namentlich seitens der Finanzämter, gegen die Landwirtschaft nicht durchgeführt werden. Die Eisenbahntarifverbilligung ist nicht nur für die Einfuhr nach Ostpreußen, sondern auch für die Ausfuhr von dort notwendig. – Zwei Spezialfragen möchte ich noch erwähnen: Preußen will[1293] 10 Millionen Mark für Steuererleichterungen bewilligen, aber sie auf bisher gestundete Grundvermögenssteuern verrechnen3. Ich glaube, es wäre richtiger, die gestundeten Grundvermögenssteuern auf sich beruhen zu lassen und die 10 Millionen Mark zur Erleichterung der Steuerlasten zu verwenden; denn sonst ist keine neue Erleichterung gewährt. – Ferner möchte ich anregen, die im Reichswehretat am Remontefonds gestrichenen 400 000 Mark wieder herzustellen und für jedes gekaufte Remontepferd 15% Aufschlag zu zahlen. Jedenfalls bitte ich dringend, heute zu einer endgültigen Beschlußfassung zu gelangen. Zunächst bitte ich den Herrn Vizekanzler Dr. Hergt und Herrn Ministerialdirektor Dr. Dammann, über die Vorverhandlungen zu berichten.

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Preußen hatte sich grundsätzlich bereit erklärt, für die Lastensenkung zugunsten Ostpreußens im laufenden Jahr insgesamt 10,1 Mio RM aufzuwenden. Dieser Betrag setzte sich folgendermaßen zusammen: staatliche Ergänzungszuschüsse zu den Volksschullasten = 2,8 Mio RM; Nichterhebung der demnächst fälligen Grundvermögenssteuerraten = 2,8 Mio RM; Niederschlagung rückständiger Grundvermögens- und Hauszinssteuern = 4,5 Mio RM (Erklärung des Kommissars des PrFMin. in der Ressortbesprechung vom 4.2.28, R 43 I /1853 , Bl. 336 f.).

Herr Vizekanzler Dr. Hergt übermittelt zunächst das Bedauern des Herrn Reichskanzlers, durch seine Erkrankung von den wichtigen Beratungen ferngehalten zu sein. Wir hatten gestern am Krankenbett des Reichskanzlers eine Vorbesprechung der beteiligten Minister, in der wir in allen wichtigen Punkten zu einer Einigung gelangt sind. Die Hilfeleistung, die in der ersten Sitzung hier im Hause am 21. Dezember v.J. beschlossen wurde4, sah Maßnahmen nach drei Richtungen vor: Erstens Erleichterungen für Beschaffung landwirtschaftlicher Kredite, zweitens Senkung der öffentlichen Lasten, drittens Frachtverbilligung im Güterverkehr. Welche Maßnahmen im einzelnen hierfür in Betracht kämen, sollte mit Vertretern der ostpreußischen Wirtschaft besprochen werden. Diese Besprechungen haben teils in Königsberg, teils in Berlin stattgefunden5 und haben zu einer Übereinstimmung geführt. Die Gesamtkosten für die in Aussicht genommenen Hilfsmaßnahmen belaufen sich in diesem Jahre auf 75 Millionen Mark, von denen 60 Millionen auf das Reich, 15 Millionen auf Preußen entfallen. Ein Teil der Ausgaben wird in den nächsten Jahren wiederkehren. Die Einzelheiten wird Herr Dammann zweckmäßig vortragen.

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Siehe Dok. Nr. 383.

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Siehe oben Anm. 2.

Herr Ministerialdirektor Dr. Dammann: Unsere Beratungen mit den Vertretern der ostpreußischen Wirtschaft haben nach längeren Beratungen zu einer Übereinstimmung geführt, und zwar ist folgendes vorgesehen6:

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Zu den folgenden Ausführungen Dammanns vgl. die Aufzeichnung des RIMin. für die Chefbesprechung am 6.2.28 betr. Ostpreußenhilfe (R 43 I /1853 , Bl. 329–337) sowie das Protokoll MinR Feßlers über diese Chefbesprechung (ebd., Bl. 339–340).

1) auf dem Gebiete der Krediterleichterungen steht an vorderster Stelle das Bedürfnis Ostpreußens nach erststelligem Hypothekenkredit, der zur Zeit nicht erreichbar ist. Diesem Bedürfnis wird dadurch abgeholfen werden, daß die Ostpreußische Landschaft für 60 Millionen Pfandbriefe (zu 6% Zinsen) ausgibt; 30 Millionen davon sollen auf den freien Markt begeben werden, für 30 weitere Millionen Mark sind das Reichsfinanzministerium und die Preußenbank7[1294] mit je 10 Millionen Mark, die Rentenbank8 und die Reichsbank mit je 5 Millionen Mark Abnehmer. Der Ausgabekurs für diese Pfandbriefe beträgt 83%; ein Disagio von 12% wird vom Reich gedeckt werden, so daß der Pfandbrief zu 95% ausgegeben würde. Das erfordert einen Reichszuschuß von 7,2 Millionen Mark. Daneben soll der Kleinindustrie, die mit der Landwirtschaft im unmittelbaren Zusammenhang steht (Müllereien, Sägewerke usw.) durch einen besonderen Realkredit geholfen werden; hierfür sind 10 Millionen Mark vorgesehen, den die Provinz (zu 7% Zinsen) übernehmen wird. Auch hier wird das Reich ein Disagio von 10% beisteuern; das erfordert einen weiteren Reichszuschuß von einer Million Mark. Die kleinbäuerlichen Besitzer, Pächter, Gärtner, Fischer usw. sollen anstelle eines Hypothekarkredits durch Darlehn gegen Schuldscheine in ähnlicher Weise unterstützt werden; das erfordert einen Betrag von 7,4 Millionen Mark aus Reichsmitteln; 4,8 bis 5 Millionen Mark davon sollen an kleinbäuerliche Besitzer, der Rest an Pächter, Fischer usw. ausgegeben werden.

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Pr. Staatsbank.

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Rentenbank-Kreditanstalt.

Außerdem müssen die drückenden Personalschulden in langfristige Realkredite gegen zweitstellige Hypotheken zu mäßigem Zinsfuß umgewandelt werden. Ursprünglich waren hierfür 100 Millionen Mark als notwendig bezeichnet worden. Es hat sich aber nicht ermöglichen lassen, diesen Betrag flüssig zu machen; doch werden wir aus verfügbaren Mitteln 18 Millionen Mark bereitstellen. Daneben werden wir versuchen, bis zu 82 Millionen Mark als Auslandsanleihe zu beschaffen. Ob und in welchem Umfange dies gelingt, unterliegt noch der Prüfung. Um die Unterbringung einer Auslandsanleihe zu erleichtern, ist beschlossen, daß das Reich, Preußen und die Provinz eine Ausfallgarantie für ausfallende Hypotheken dieser Auslandsanleihe übernehmen, und zwar das Reich und Preußen zusammen mit 75%, die Provinz mit 25%. Ferner wird sich das Reich zur Verbilligung der Zinsen und Amortisation mit 2% hieran beteiligen. Das bedeutet eine Ausgabe von 2 Millionen Mark jährlich für 21 Jahre bei 100 Millionen Mark Gesamtanleihe.

Die besonders notleidenden Roggenschuldner haben um eine Sonderberücksichtigung gebeten. Das ließ sich ohne Rückwirkung auf andere Schuldner nicht durchführen. Wir haben deshalb einen anderen Weg gewählt und stellen zur Sanierung besonders notleidender Schuldner einen Betriebserhaltungsfonds von 10 Millionen Mark zur Verfügung, der eventuell auch bis 15 Millionen Mark erhöht werden kann. Die genauen Unterlagen für die Berechnung der notwendigen Summe liegen noch nicht vor, sie werden in Kürze von der Landwirtschaftskammer eingereicht.

Die gesamten Maßnahmen für die Krediterleichterungen fasse ich also nochmals dahin zusammen, daß vorgesehen sind: 7,2 Millionen Mark für das Disagio der Pfandbriefe, 1 Millionen Mark für das Disagio der Industriesanierung, 7,4 Millionen Mark für den kleinbäuerlichen Besitz usw., 18 Millionen Mark zur Gewährung von Krediten für zweitstellige Hypotheken, 10 bis 15 Millionen Mark zur Bildung eines Betriebserhaltungsfonds, ferner 2 Millionen Mark jährlich für die Zins- und Amortisationsverbilligung der Auslandsanleihe.

[1295] Soviel über die Krediterleichterungen.

Der Herr Reichspräsident bittet, zu diesem Teile (Krediterleichterungen usw.) sich zu äußern.

Herr Reichswehrminister Groener: Die Reichswehr habe großes Interesse an der Erhaltung der Warmblutzucht in Ostpreußen; er bittet daher, einen Betrag von 450 000 Mark dem Reichswehrministerium besonders zur Verfügung zu stellen zur Unterverteilung an die Züchter.

Herr Reichsminister von Keudell unterstützt diesen Antrag.

Herr Staatssekretär Dr. Popitz (Reichsfinanzministerium) sagt wohlwollende Prüfung zu, muß aber die Entscheidung noch vorbehalten.

Der Preußische Landwirtschaftsminister Herr Dr. Steiger: Preußen wendet für die ostpreußische Pferdezucht jährlich 3,5 Millionen Mark auf. Darüber hinaus kann es nicht gehen. – Ich möchte auch bitten, die Domänenpächter und die staatlichen Fischereipächter von den Hilfsmaßnahmen nicht auszuschließen.

Herr Vizekanzler Dr. Hergt: Die Frage der staatlichen Pächter ist in den Vorbesprechungen behandelt worden. An sich sollen sie von den Hilfsmaßnahmen nicht ausgeschlossen sein, wenn auch von uns die Auffassung vertreten wurde, daß der preußische Staat an den preußischen Pächtern ein besonderes Interesse habe und daher auch von sich aus für sie sorgen müsse.

Herr Reichsminister Schiele: Die Rettung Ostpreußens wird nicht durch finanzielle Sanierung, sondern durch wirtschafts- und handelspolitische Maßnahmen erfolgen müssen. Das muß bei den Handelsverträgen im Auge behalten werden, auch bezüglich Pferdezucht. Auch er empfiehlt, die staatlichen Pächter mit zu berücksichtigen.

Herr Ministerialdirektor Dr. Dammann: Der Betrag von 7,4 Millionen Mark für die kleinen Besitzer und Pächter ist keine starre Zahl; wenn der Nachweis größerer Bedürfnisse erbracht wird, kann diese Ziffer im Rahmen der Gesamtbelastung erhöht werden. – Die Frage der Remonte-Unterstützung muß nochmals geprüft werden, und zwar im Rahmen der Wirtschaftsförderung auf den verschiedenen Gebieten, die ins Auge gefaßt, aber noch nicht beschlußreif ist. – (Fortfahrend:)

2) Das zweite Gebiet ist das der Lastensenkung. Die Reichsregierung hat sich entschlossen, für 1928 die Rentenbankgrundschuldzinsen für Ostpreußen zu übernehmen, das sind jährlich 6,4 Millionen Mark, und zwar bis 1932, dem Schlußtermin der Rentenbankgrundschuldzahlung; das bedeutet also eine Gesamtausgabe von ca. 28 Millionen Mark. Preußen hat es übernommen, 10,1 Millionen Mark für die Senkung der Schullasten, der Grundvermögenssteuer und durch Niederschlagung rückständiger Grundsteuern bereitzustellen.

Preußischer Finanzminister Herr Dr. Höpker-Aschoff weist darauf hin, daß Preußen außerdem durch die Preußische Staatsbank 10 Millionen Mark Ostpreußen-Pfandbriefe übernimmt und sich auch an der Auslandsanleihe beteiligen wird. Inwieweit diese Steuersenkungsmaßnahmen in den nächsten Jahren wiederholt werden können, hängt von der wirtschaftlichen und finanziellen Lage ab.

Herr Staatssekretär Dr. Popitz (Reichsfinanzministerium): Außer den 6,4 Millionen Mark Rentenbankgrundschuldzinsen hat das Reich Ostpreußen große[1296] steuerliche Erleichterungen gewährt; in Ostpreußen bezahlt die Landwirtschaft kaum noch Reichssteuern. Zwangsvollstreckungen usw. wegen Steuern finden in Ostpreußen nicht statt. Sie sind für die nächste Zeit streng untersagt.

Herr Vizekanzler Dr. Hergt: Hier besteht eine Divergenz insofern, als Preußen seine Steuerniederschlagungen mitberechnet, während das Reich sie neben den sonstigen Bewilligungen gewährt. Damit beantwortet sich auch die von dem Herrn Reichspräsidenten einleitend gestellte Frage.

Preußischer Finanzminister Herr Dr. Höpker-Aschoff weist darauf hin, daß Preußen an den Steuernachlässen des Reichs ja mit 75% beteiligt ist9. Im übrigen sei das Reich „der reichere Mann“.

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Gemeint ist offenbar folgendes: Im Rahmen des Finanzausgleichs erhielt Preußen wie die anderen Länder 75% der Reichseinkommensteuer; falls das Reich Einkommensteuernachlässe gewährte, so war Preußen auch an den entsprechenden Mindereinnahmen des Reichs mit 75% beteiligt.

Herr Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Ich habe schwere Bedenken, die Rentenbankgrundschuldzinsen in Ostpreußen auf das Reich zu übernehmen. Bisher haben wir dies unter Hinweis auf die Dawes-Verpflichtungen und die Regelung der Aufwertung immer abgelehnt. Wenn wir jetzt hier solche Zugeständnisse machen, wird das große Konsequenzen aus anderen Landesteilen nach sich ziehen.

Herr Staatssekretär Dr. Popitz: Wir haben schon im vergangenen und im laufenden Jahr von der Einziehung der Rentenbankgrundschuldzinsen in Ostpreußen absehen müssen. Das Bedenken des Herrn Reichsministers Dr. Brauns können wir durch eine vorsichtige Formulierung in dem herauszugebenden Kommuniqué beheben, indem wir hier von den Rentenbankgrundschuldzinsen nichts erwähnen, sondern eine allgemeine Wendung gebrauchen.

Herr Ministerialdirektor Dr. Dammann (fortfahrend):

3) Das dritte Gebiet der Hilfsmaßnahmen ist das der Eisenbahntarifverbilligung. Die Reichsbahnverwaltung hat zugesagt, in dem Ausbau der Staffeltarife mit dem Ziele der Verbilligung der Frachten fortzufahren. Die Ausarbeitung der Tarife im einzelnen wird noch einige Zeit dauern. Daneben ist vorgesehen, daß durch Rückerstattung der Fracht (der Korridorstrecke) für gewisse Waren eine große Ermäßigung der Frachten erreicht wird, und zwar sind diese Waren für Transporte aus Ostpreußen im wesentlichen Getreide, Kartoffeln, Vieh, Holz, Heu, Fische usw., bei der Einfuhr nach Ostpreußen Düngemittel, Kohlen, Roheisen, landwirtschaftliche Maschinen usw. Die einzelnen Festlegungen stehen mangels der Unterlagen, die uns die Landwirtschaftskammer in 2–3 Wochen liefern wird, noch aus. Die Kosten der Rückerstaatung werden auf 7,5 bis 10 Millionen Mark jährlich vorgesehen.

Herr Vizekanzler Dr. Hergt schlägt nunmehr den Text des Kommuniqués vor.

Herr Reichsarbeitsminister Dr. Brauns empfiehlt, in dem Kommuniqué keine Summen zu nennen, weil dies die Begehrlichkeit anderer Kreise wecken würde.

Die Herren Reichsminister von Keudell sowie Hergt und Schiele halten es im Interesse der psychologischen Wirkung und Beruhigung Ostpreußens für[1297] notwendig, Zahlen zu nennen. Die Zahlen werden doch nachträglich durch den Etat bekannt werden.

Herr Staatssekretär Dr. Meissner weist darauf hin, daß nach dem Kommuniqué über die Sitzung am 21. Dezember v.J.10 in der gesamten Presse bereits als Kosten für die Hilfsaktion die Summe von 60 bis 70 Millionen Mark genannt worden ist, also eine Zahl, die nur wenig von der heute offiziell bekanntgegebenen Summe abweicht. Es sei daher nicht zu befürchten, daß eine Beunruhigung im Westen entstände.

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Siehe Dok. Nr. 383, Anm. 5.

Das Kommuniqué wird hierauf in der anliegenden Fassung beschlossen11.

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Das Kommuniqué über die in der obigen Ministerratssitzung beschlossene Ostpreußenhilfe (R 43 I /1428 , Bl. 188) ist abgedr. in: Hubatsch, Hindenburg und der Staat, S. 288 f.

Der Herr Reichspräsident schließt um 12.10 Uhr die Sitzung mit Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit12.

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Für die geplante Ostpreußenhilfe hatten das Reich 60 Mio RM und Preußen 15 Mio RM im Jahr 1928 bereitzustellen. Die auf das Reich entfallenden Ausgaben von 60 Mio RM wurden vom RFM mit dem Nachtragshaushalt für 1927 angefordert (RT-Bd. 421 , Drucks. Nr. 4047 ) und vom RT am 30.3.28 ohne Aussprache bewilligt (RT-Bd. 395, S. 13973  f.). – Umfangreiches Aktenmaterial über die Durchführung der Ostpreußenhilfe von 1928 in R 43  I /1854  und 1855 . Siehe hierzu: Hertz-Eichenrode, Politik und Landwirtschaft in Ostpreußen 1919–1930, S. 240 ff.

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