1.198.5 (ma32p): 5. Dienstzeit der Reichsbeamten.

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5. Dienstzeit der Reichsbeamten9.

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Die wöchentliche Arbeitszeit der Reichsbeamten betrug 51 Stunden, in einigen Großstädten (Berlin, Hamburg, München, Köln, Dresden) 48½ Stunden. Um eine Angleichung an die kürzere Arbeitszeit der Länder- und Gemeindebeamten herbeizuführen, hatte der RFM in einem Schreiben an den RIM vom 18.2.27 vorgeschlagen, die wöchentliche Arbeitszeit für die Reichsbeamten der Hoheitsverwaltungen auf 48 Stunden herabzusetzen. Gegen diesen Vorschlag hatten der RPM, der RVM und die RB-Gesellschaft Bedenken erhoben (Vorgänge hierzu in R 43 I /1961 ).

Nach kurzer Aussprache stellte der Stellvertreter des Reichskanzlers die Auffassung des Reichskabinetts dahin fest, daß der gegenwärtige Zeitpunkt für eine Erörterung der Dienstzeit der Reichsbeamten nicht geeignet sei; die Angelegenheit gehöre nicht zum Arbeitsnotprogramm der Reichsregierung und könne daher jetzt nicht geregelt werden. Der Zeitpunkt, an eine Beratung der Angelegenheit heranzugehen, werde zweckmäßigerweise dann für gekommen zu erachten[1354] sein, wenn die allgemeine Arbeitszeitfrage im Reichstag zur Beratung stehe.

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