1.21.4 (ma32p): 4. Sanierung der Flüchtlingssiedler durch Dauerkredit.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

4. Sanierung der Flüchtlingssiedler durch Dauerkredit.

Der Reichsarbeitsminister trug den Sachverhalt vor10.

10

In seiner Kabinettsvorlage vom 28.6.27 entwickelte RArbM Brauns einen Plan zur Sanierung der aus den abgetretenen Gebieten stammenden und im Reichsgebiet angesetzten Flüchtlingssiedler. Zur Entschuldung, Inventarbeschaffung und Gebäudeinstandsetzung müsse den Flüchtlingssiedlern ein Dauerkredit zu tragbaren Bedingungen (3,5% Verzinsung, 0,5% Tilgung jährlich) gewährt werden. Bei einer Zahl von rd. 3500 Flüchtlingssiedlern würde eine Summe von ca. 70 Mio RM benötigt. Dieser Betrag müsse auf dem Kapitalmarkt beschafft werden, während das Reich die Kurs- und Zinsdifferenzen durch Zuschüsse abdecken solle. Sobald das Reich gesetzlich in der Lage sei, die Garantie für Siedlungskredite zu übernehmen, könne das Geld für die Dauerkredite durch Darlehen bei Realkreditinstituten oder notfalls durch Aufnahme von Auslandsanleihen aufgebracht werden. Als Darlehnsnehmer sei die Dt. Rentenbank-Kreditanstalt vorgesehen. Bei der Durchführung der Kreditaktion würden die zuständigen Landesbehörden beteiligt. Zur Abdeckung von Kurs- und Zinsverlusten beantragte der RArbM, in den Rechnungsjahren 1927 und 1928 jeweils bis zu 5,5 Mio RM bereitzustellen (R 43 I /1285 , Bl. 150–152).

[830] Das Reichsministerium erklärte sich mit dem Vorschlage des Reichsarbeitsministers einverstanden11.

11

Durch Gesetz vom 16.7.27 (RGBl. I, S. 183 ) wurde die RReg. ermächtigt, zur Förderung der landwirtschaftlichen Flüchtlingssiedlung Bürgschaften bis zum Gesamtbetrag von 70 Mio RM zu übernehmen. – Zur Einleitung der Kreditaktion siehe: Verwaltungs- und Geschäftsbericht der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt, 3. Geschäftsjahr 1927, Berlin 1928 S. 9 (auch in R 43 I /669 , hier Bl. 281).

Extras (Fußzeile):