1.211.3 (ma32p): 3. Hilfsaktion für die schwäbische Zentralbank.

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3. Hilfsaktion für die schwäbische Zentralbank.

Der Reichsminister des Auswärtigen trug den Sachverhalt vor5. Er kam zu dem Ergebnis, daß zu einer durchgreifenden Sanierung der Schwäbischen Zentralbank[1387] A.G. in Temesvar insgesamt 2 850 000 M erforderlich seien, von denen allerdings ein bereits zur Verfügung gestellter Betrag von 600 000 M abgezogen werden könne, so daß ein Bedarf von insgesamt 2 250 000 M übrig bleibe.

5

Wie in der Kabinettsvorlage des AA vom 20.3.28 dargelegt wird, seien der Schwäbischen Zentralbank auf Grund des Kabinettsbeschlusses vom 22.12.27 (Dok. Nr. 385, P. 5) zunächst 600 000 RM aus Reichsmitteln zur Verfügung gestellt worden, die durch Vermittlung der „Ossa Vermittlungs- und Handelsgesellschaft mbH“ von der Österreichischen Kommunalbank in Wien als Monatskredit überwiesen worden seien. Die Überprüfung des finanziellen Status der Schwäbischen Zentralbank habe inzwischen ergeben, daß zur durchgreifenden Sanierung der Bank weitere 2,25 Mio RM erforderlich seien. Es würde genügen, wenn zunächst etwa 1,5 Mio RM flüssig gemacht würden, der Rest allmählich je nach der Entwicklung der Sanierung. Jedenfalls würde es notwendig sein, die Bankleitung einem erfahrenen, erstklassigen Bankmann zu übertragen, der unter ständiger Kontrolle der Ossa zu arbeiten hätte. „Angesichts der Tatsache, daß beim Ausbleiben schleuniger Hilfe der Zusammenbruch der Bank bis spätestens Ende März zu erwarten ist und damit eine schwere Erschütterung des Deutschtums im Banat, darüber hinaus aber in ganz Rumänien eintreten würde“, bittet das AA die genannten Kapitalien zur Verfügung zu stellen (R 43 I /657 , Bl. 50–54).

Der Reichsminister der Finanzen warf die Frage auf, aus welchen Mitteln dieser Betrag gegeben werden solle. In Betracht komme die Möglichkeit, eine Unterstützung aus dem Geheimfonds des Außenministers zu gewähren. Vielleicht könne man auch aus Kassengeldern eine Unterstützung geben.

Nach längerer Aussprache faßte das Reichskabinett den grundsätzlichen Beschluß zu helfen.

Über die Modalitäten sollen noch Besprechungen der beteiligten Ressorts (Auswärtiges Amt, Reichsfinanzministerium, Reichswirtschaftsministerium) stattfinden.

Es sollen ferner die Parteiführer über die Angelegenheit unterrichtet werden6.

6

Zur Fortführung der Hilfsaktion für die Schwäbische Zentralbank siehe diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 9, P. 5.

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