1.217.1 (ma32p): Annahme ausländischer Orden.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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Text

RTF

Annahme ausländischer Orden.

Reichsminister Dr. Stresemann teilte mit, daß der König von Jugoslawien anläßlich des Abschlusses des Handelsvertrages beabsichtige, eine Reihe von Ordensverleihungen nach Deutschland ergehen zu lassen. Für das Auswärtige Amt sei es nun auf die Dauer ein untragbarer Zustand, sich bei jedem solchen[1430] Fall von einem Teil der deutschen Öffentlichkeit Verfassungsbruch1 vorwerfen zu lassen. Er bitte daher um eine klare Stellungnahme des Reichskabinetts.

1

Art. 109, Abs. 6 der RV: „Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.“

Reichsminister Dr. von Keudell wies auf seine gerade vor einigen Wochen gehaltene Etatsrede im Reichstag vom 23. März 19282 hin. Er stehe dementsprechend nach wie vor zu der Überzeugung, daß die einfache Hinnahme ausländischer Orden und Ehrenzeichen, ohne sie zu tragen, in keiner Weise mit der deutschen Reichsverfassung in Widerspruch stehe. Aus diesem Grunde wäre die entgegengesetzte Haltung der Ablehnung geradezu ein Akt nicht zu verantwortender internationaler Unhöflichkeit. Ebenso wie im Reichstag könne er auch hier nur darauf hinweisen, daß dieselbe Auffassung seinerzeit auch bereits von einem seiner Herren Amtsvorgänger, dem Reichsminister des Innern Dr. Gradnauer, dem damaligen Reichsaußenminister Dr. Wirth und dem ersten Herrn Reichspräsidenten Ebert geteilt worden sei3.

2

Siehe RT-Bd. 395, S. 13662  ff., bes. S. 13665.

3

Einen diesbezüglichen Schriftwechsel zwischen dem AA, dem RIMin. und dem Büro des RPräs. aus den Jahren 1921/1922 übersandte StS Zweigert mit Schreiben vom 20.4.28 an StS Pünder (R 43 I /600 , Bl. 70–75).

Die weitere Aussprache zeigte, daß diese Auffassung des Herrn Reichsinnenministers von allen Seiten als die einzig richtige angesehen wurde.

Der Herr Reichskanzler stellte daher die übereinstimmende Auffassung des Reichskabinetts dahin fest, daß seit Begründung der deutschen Republik die einfache Hinnahme von Orden als Erinnerungszeichen, ohne sie zu tragen, eine feststehende Übung sei, und es bei dieser Übung daher in der Zukunft zu verbleiben habe.

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