1.37.2 (ma32p): 2. Handelsvertragsverhandlungen mit Jugoslawien.

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2. Handelsvertragsverhandlungen mit Jugoslawien.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte einleitend, daß er nach wie vor beantrage, nur ein Kontingent frischen Schweinefleisches zur Einfuhr aus Jugoslawien zuzulassen. Zur Klärung des Sachverhalts erbat er zunächst nähere Angaben darüber, wie das Verfahren der Zulassung von Fleischwarenfabriken in Zukunft gedacht sei, insbesondere in welcher Weise das Reichsministerium des Innern dabei mitwirken werde.

Staatssekretär Zweigert erwiderte darauf, daß die Richtlinien für die Zulassung von Fleischwarenfabriken gelegentlich der deutsch-polnischen Handelsvertragsverhandlungen zwischen dem Reichsministerium des Innern und den Landesregierungen vereinbart worden seien. Nach diesen Richtlinien sei vorab grundsätzlich festgelegt, daß die Zulassung der Einfuhr geschlachteter Schweine aus dem Osten in die Fleischwarenfabriken von der jeweiligen Seuchenlage des Herkunftslandes der Schweine abhängig sei. Im übrigen kämen nur Fleischwarenfabriken in Frage, die sich in Städten mit über 25 000 Einwohnern befänden, über eine einwandfreie Abwässerbeseitigung verfügten und sich verpflichteten, keinerlei Schweinefleisch in frischem Zustande abzugeben. Die Zulassung der einzelnen Fleischwarenfabriken erfolge auf Grund dieser Richtlinien durch die beteiligte Landesregierung im Einvernehmen mit dem Reichsministerium des Innern. Ohne Zustimmung des Reichsministeriums des Innern könne keine Fleischwarenfabrik zugelassen werden. Die gleiche Handhabung sei für den beabsichtigten deutsch-jugoslawischen Handelsvertrag in Aussicht genommen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft betonte, daß die Reichsregierung auf die Auswahl der Fabriken und die Aufstellung der Liste maßgeblichen Einfluß haben müsse.

Auf Antrag des Reichswehrministers beschloß das Reichskabinett, in den Richtlinien die Grenze der Einwohnerzahl auf 50 000 heraufzusetzen mit der Maßgabe, daß in besonderen Fällen eine Ausnahme durch das Reichsministerium des Innern im Einvernehmen mit der Landesregierung zugelassen werden könne.

Zur Abstimmung über den Antrag des Auswärtigen Amts bezüglich der Einfuhr von frischem Schweinefleisch aus Jugoslawien erklärte Staatssekretär Zweigert, daß er zur Frage der Kontingentierung nicht vom allgemein politischen, sondern nur vom veterinärpolizeilichen Standpunkte Stellung nehmen könne. Da von diesem Standpunkt eine Beschränkung der Einfuhr zu begrüßen sei, könne er nicht gegen die Kontingentierung stimmen. Andererseits lasse sich die Kontingentierung auf eine bestimmte Zahl nicht auf veterinärpolizeiliche[869] Gründe stützen. Tue man es, so setze man sich dem unerwünschten Eindruck aus, als ob veterinärpolizeiliche Gesichtspunkte dazu verwendet würden, um wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Deshalb ziehe er eine Lösung vor, die außer Zweifel stelle, daß die Einfuhr nur aus rein seuchenpolizeilichen Gründen beschränkt werde, wie dies bei der Beschränkung auf bestimmte zugelassene Fleischwarenfabriken der Fall sei. Da er sich unter diesen Umständen auch nicht für eine ziffernmäßige Kontingentierung aussprechen könne, werde er sich der Stimme enthalten.

Der Reichskanzler stellte hierauf durch Abstimmung fest, daß das Reichskabinett der Vorlage des Auswärtigen Amts zustimmte. Der nach Beratung dieses Gegenstandes im Kabinett erschienene Reichsminister des Innern erklärte, er würde, falls er anwesend gewesen wäre, seine Stimme für den Antrag des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft abgegeben haben3.

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Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 319, P. 1.

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