1.49.1 (ma32p): Entwurf eines Besoldungsgesetzes und einer Besoldungsordnung.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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Text

RTF

Entwurf eines Besoldungsgesetzes und einer Besoldungsordnung1.

1

Die dieser Kabinettsberatung zugrunde liegenden Entwürfe eines Besoldungsgesetzes und einer Besoldungsordnung waren weder in den Akten der Rkei (R 43) noch in den Akten des RFMin. (R 2) zu ermitteln. Stellungnahmen und Wünsche der Rkei und verschiedener Ressorts zu den Besoldungsentwürfen des RFMin. befinden sich in R 43  I /2568  und 2575 , Eingaben von Beamtenverbänden in R 43 I /2580 , Presseartikel in R 43 I /2569 . – Zur Entstehung des Besoldungsgesetzes und zur Auseinandersetzung über das Ausmaß der Besoldungserhöhung vgl. Köhler, Lebenserinnerungen, S. 251 ff.

1. Ministerbesprechung

Zunächst wurde beschlossen, daß an der Ministerbesprechung lediglich die Reichsminister und die Staatssekretäre oder ihre Stellvertreter sowie Ministerialdirektor v. Kameke teilnehmen.

Im Laufe der Verhandlungen dankte der Reichskanzler dem Reichsminister der Finanzen für die Arbeitsleistung, die mit der Aufstellung der Entwürfe verbunden war und für ihre weitgehende Geheimhaltung. Mehrere Minister schlossen sich diesem Danke ausdrücklich an.

Der Reichsminister der Finanzen gab einen Überblick über die Entwicklung und den Aufbau der Besoldungsordnung. Die Zusammenfassung bestimmter Laufbahnen, das automatische Vorrücken, die Schaffung von Beförderungsstellen durch Zulage und Amtsbezeichnung, der Wegfall der Schlüsselung, der Einbau der Frauenzulage und die Vereinfachung der Kinderzulage brächten ein geschlossenes System, das einen wesentlichen Teil der Schwierigkeiten beseitigt, die mit der alten Regelung verbunden seien2. Die prozentuale Aufbesserung werde höher vorgeschlagen als zunächst geplant, berücksichtige aber neben dem Leistungsprinzip soziale Gesichtspunkte. Sie betrage bei den unteren Gruppen durchschnittlich 25, bei den mittleren 21 und bei den höheren 17,7%.

2

Vgl. dazu den allgemeinen Teil der Begründung zum Entwurf eines Besoldungsgesetzes, Regierungsvorlage an den RT vom 14.10.27: RT-Bd. 419 , Drucks. Nr. 3656 , S. 181 ff.

[906] Die Deckung sei gegeben und auch für das kommende Etatsjahr zu erhoffen durch Steigerung der Steuereinnahmen und starke Einschränkung verschiedener Ausgaben sowie Ersparnisse im Sozialetat. Der Jahresmehraufwand des Reichs werde rund 150 Millionen einschließlich der Mehraufwendungen für Pensionäre, Wartegeldempfänger und Hinterbliebene, bei Kriegsbeschädigten 180 Millionen, im ganzen also 330 Millionen betragen. Die Mehraufwendungen der Post seien durch die Gebührenerhöhung gedeckt. Die Reichsbahn werde von Tariferhöhungen absehen, wenn die Konjunktur nicht umschlage.

Aus reparationspolitischen Gründen müsse der Anschein vermieden werden, als wenn durch die Besoldungserhöhung in die öffentlichen Finanzen künstlich Unordnung geschaffen würde. Der Reparationsagent3 habe in dieser Richtung bereits Bedenken geäußert.

3

Gilbert.

Die Länder werden zum Teil bei der Deckung des Mehraufwandes Schwierigkeiten haben, insbesondere Bayern und Hessen. Erhöhung der Zuwendungen des Reichs an sie käme nicht in Frage4.

4

Nach einem Bericht der „Vossischen Zeitung“ hatte am 8.9.27 eine Besprechung des RFM Köhler mit den Finanzministern der Ländern über die Besoldungsreform stattgefunden. Es sei hauptsächlich über die Deckung der Mehraufwendungen beraten worden, die sich aus der Besoldungserhöhung ergäben. Eine Einigung sei nicht erzielt worden. Der RFM sei entschlossen, keine Änderung des Finanzausgleichs vorzunehmen. Die Länder würden infolgedessen gezwungen sein, die Mehrkosten aus eigenen Mitteln zu bestreiten (Vossische Zeitung vom 9. 9., R 43 I /2569 , Bl. 21).

Das Reich müsse mit den Ländern, insbesondere mit Preußen in allen wesentlichen Punkten zusammengehen. Es müsse auf jeden Fall vermieden werden, daß Preußen einzelne Beamtengruppen besser stelle als das Reich5.

5

In einer geheimen Aufzeichnung vom 24.8.27 hatte ORegR v. Stockhausen berichtet, daß nach Mitteilung von MinDir. Brand (PrIMin.) die Besoldungsreformvorschläge des PrIMin. erheblich von denen des RFMin. abwichen. „Das Preuß. Ministerium des Innern beabsichtige, die höheren Beamtengruppen, insbesondere die Ministerialräte, sehr erheblich aufzubessern. Der Preuß. Ministerpräsident namentlich habe sich mit einer bedeutenden Erhöhung der Gehälter der Ministerialräte einverstanden erklärt. Der Herr Preuß. Finanzminister gehe nicht so weit, wolle aber auch eine bedeutende Erhöhung zugestehen. Im Gegensatz hierzu sei der Reichsminister der Finanzen gegen eine durchgreifende Besserung der Beamtengehälter der höheren Gruppen, insbesondere der Ministerialräte. Das Preuß. Ministerium des Innern glaube, daß es nicht mehr möglich sei, hervorragende Kräfte in die Ministerien zur Mitarbeit heranzuziehen, wenn man ihnen nicht entsprechende Gehälter bewillige. […] Bestehe der Reichsfinanzminister auf seinen Vorschlägen, so könne es dazu kommen, daß die Preuß. Regierung eine besondere Besoldungsregelung für Preußen beschließe.“ (R 43 I /2568 , Bl. 257–258).

Der Reichsminister des Innern hielt es für erforderlich, daß die besonderen Interessen der höheren Beamtenschaft vom Kabinett ausreichend berücksichtigt würden. Im Reichstag sei hierfür weniger Aussicht vorhanden. Nötig sei der Ausbau der Ministerialinstanz, die Heraufhebung der Ministerialräte und Amtsräte6. Ihr Ansehen müsse wegen der Bedeutung ihrer Arbeiten gesteigert werden, da sonst die Nachwuchsfrage und die Neigung zur Abwanderung in freie Berufe Schwierigkeiten bereiten werde.

6

Siehe dazu Anm. 18.

Der Reichswirtschaftsminister fürchtete volkswirtschaftliche Folgen der Besoldungsreform, die staatspolitisch notwendig sei. Die Inlandskonjunktur sei etwas übersteigert. Preis- und Lohnerhöhungen seien zu befürchten, eine Krise[907] sei im Zusammenhang mit dem Weltmarkt gefährlich. Wenn die Konjunkturbewegung durch die Gehaltserhöhung beeinflußt würde, so würden die Beamten geschädigt werden. Sie müßten zunächst im Einkauf stark zurückhalten.

Auch die Entstehung einer Lohnwelle als Folge sei sehr bedenklich. Der Unterschied zwischen den Realbezügen der Arbeiter, die denen der Beamten wesentlich vorausgeeilt seien, sei in der Öffentlichkeit stark zu betonen.

Keinesfalls dürfe die Erhöhung der Beamtenbezüge Anlaß geben, von der eingeleiteten Steuersenkung abzusehen. Die Länder hätten, wie das Reich, erhöhte Einnahmen, die Mehrzahl ihrer Aufgaben sei auf das Reich übergegangen.

Die endgültige Beschlußfassung möchte bis zur Rückkehr des Reichsaußenministers7 verschoben werden, zumal die Reichsminister nicht ausreichende Zeit gehabt hätten, die Vorlage durchzuarbeiten.

7

Aus Genf.

Auch der Stellvertreter des Reichskanzlers sprach sich dafür aus, daß die letzte Entscheidung noch verschoben würde. Der Entwurf hole nur nach, was in den letzten Jahren nicht hätte geschehen können. Die Sonderzuschläge sollten nicht mit Erlaß der Besoldungsordnung abgebaut, dagegen müsse das Ministerpensionsgesetz gleichzeitig erledigt werden. Auf seine Frage, ob die Mieterhöhung, die am 1. Oktober eintrete, bereits berücksichtigt sei, erklärte der Reichsminister der Finanzen daß diese besonders berücksichtigt werden müsse.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß die Löhne der Arbeiterschaft nicht allgemein auf den Realwert der Vorkriegszeit gestiegen seien. Die Kinderzuschläge der Beamten würden bei den Vergleichen nicht ausreichend berücksichtigt. Die Ministerien seien nicht alle gleich behandelt, insbesondere sei das Reichsfinanzministerium bei dem Entwurf der Neuregelung bevorzugt.

Die Kriegsbeschädigten seien bisher mit der untersten Stufe der Beamten gleichbehandelt worden. Von diesem Grundsatz würde jetzt abgegangen, da die unterste Stufe jetzt wegfiele. Die vorletzte sei stark erhöht worden. Die Bezüge der Kriegsbeschädigten sollten prozentual entsprechend der allgemeinen Erhöhung der Beamtenbezüge gesteigert werden; besondere Vorlage werde erfolgen müssen.

Der Reichspostminister war mit den Grundzügen der Besoldungsreform einverstanden, glaubte aber, daß die 3 großen Gruppen8 mehr als angemessen voneinander abgetrennt seien, und sprach sich für eine verstärkte Verzahnung aus. Das Reich müsse bei der Erhöhung der Beamtenbezüge bis an die Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit gehen. Eine besondere Gefahr für die Konjunktur sehe er darin nicht.

8

Gemeint sind die Gruppen der unteren, mittleren und höheren Beamten.

Der Reichswehrminister wies darauf hin, daß die Stabilisierung der Währung auf dem Rücken der Beamtenschaft erfolgt sei.

Während der Ausführungen des Reichsarbeitsministers erschien der Preußische Finanzminister Höpker-Aschoff. Er führte folgendes aus:

Auch er halte es für dringend erforderlich, daß das Reich und Preußen, die in der Besoldungsreform loyal zusammengearbeitet hätten, grundsätzlich[908] gleichmäßig vorgingen. Einzelne Ausnahmen müßte sich Preußen vorbehalten, beispielsweise die Einschiebung der Regierungsdirektoren und Oberschulräte zwischen die Ministerialräte und Oberregierungsräte.

Das preußische Ministerium des Innern wolle die leitenden und politischen Beamten, insbesondere die Oberpräsidenten, stark herausheben. Wenn mit dem Reich eine grundsätzliche Einigung zustande käme, würde das preußische Staatsministerium voraussichtlich zustimmen. In den Parlamenten müßten dann die Entwürfe mit größtem Nachdruck vertreten werden. Die Bindung der Rechtsparteien im Reiche und der Linksparteien in Preußen werde voraussichtlich die Durchbringung erleichtern.

Die Deckungsfrage sei auch in Preußen schwierig. Eine Änderung des Finanzausgleichs könne nicht erfolgen. Verzicht auf die Senkung der Realsteuern und insbesondere der Hauszinssteuer sei conditio sine qua non für die Besoldungsreform in Preußen. Es wünsche Entgegenkommen des Reichs bei den Dotationen der Polizei und der Beteiligung der Länder an den Zinserträgnissen der Reichsbahn.

Der Reichskanzler dankte dem Preußischen Finanzminister für sein Streben, die Besoldungsreform im Einklang mit dem Reiche durchzuführen und wies darauf hin, daß im Reichskabinett der Wunsch bestehe, wegen der Realsteuern an der eingebrachten Vorlage9 unbedingt festzuhalten.

9

Gemeint ist offenbar der Entwurf des Steuervereinheitlichungsgesetzes, der am 15.7.27 dem RR vorgelegt worden war; siehe Dok. Nr. 276, Anm. 15.

Der Preußische Finanzminister hielt es nicht für erforderlich, die Vorlage zurückzuziehen, wohl aber die Begründung, die noch nicht veröffentlicht sei, zu ändern. Es dürfe darin nicht ausgesprochen werden, daß die Realsteuern um 20% gesenkt werden sollen. Auch im übrigen müßten Änderungen erfolgen. Die Steuereinnahmen der Länder wüchsen nicht, Mehreinkommen würde zunächst zum Ausgleich der Garantie in Anspruch genommen werden und käme den Ländern erst zugute, wenn die Einkommen- und Körperschaftssteuer 3,7 Milliarden überschritten haben. Zudem drohe die lex Brüning10 das Einkommen der Länder aus der Lohnsteuer zu schmälern.

10

Das „Gesetz über die Beschränkung der Einnahmen aus der Lohnsteuer“ vom 3.9.25 (sog. Lex Brüning) bestimmte: Übersteigt das Aufkommen aus der Lohnsteuer in einem Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalendervierteljahren den Betrag von 600 Mio RM, so hat die RReg. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Erhöhung der Abzüge bei kinderreichen Familien und des steuerfreien Betrags herbeiführt (RGBl. 1925 I, S. 331 ). Gemäß dieser „Lex Brüning“ war die Lohnsteuer durch Gesetz vom 19.12.25 (RGBl. I, S. 469 ) gesenkt worden. Vgl. diese Edition, Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 229, P. 2.

Auf Vorschlag des Reichswirtschaftsministers und des Stellvertreters des Reichskanzlers wurde von weiterer Erörterung der Frage der Realsteuern abgesehen.

Der Reichsminister der Finanzen bat, das Ergebnis der Beratungen in der Ministerbesprechung und im Kabinett später gemeinsam zu formulieren als Unterlage für seine Magdeburger Rede11.

11

In seiner Rede auf einer Kundgebung des Dt. Beamtenbundes in Magdeburg am 11.9.27 legte RFM Köhler die Grundzüge der geplanten Besoldungsreform dar und kündigte in diesem Zusammenhang erhebliche Erhöhungen der Grundgehälter an: durchschnittlich 25% bei den unteren, 21% bei den mittleren und 18% bei den höheren Gehaltsgruppen. Ausführliche Wiedergabe der Rede Köhlers in WTB Nr. 1567 vom 11.9.27 (R 43 I /2581 , Bl. 292–293) und in der Tagespresse. Vgl. Köhler, Lebenserinnerungen, S. 255 ff.

Am 13. 9. berichtete der Reichsvertreter in München, v. Haniel, daß die „Bayerische Volksparteikorrespondenz“ in einem Artikel zu der Magdeburger Rede des RFM Stellung genommen habe. Der Artikel erkenne die Notwendigkeit einer Aufbesserung der Beamtenbesoldung an. „Überraschend sei aber die Ankündigung des Reichsfinanzministers über die Höhe der beabsichtigten Aufbesserung von durchschnittlich 20%, während bisher nur 10% in Aussicht gestellt worden seien. Der Artikel stellt fest, daß die Übernahme der gleichen Regelung auf die bayerische Beamtenbesoldung den Staat rund 65 Millionen jährlich und die Gemeinden einen ähnlich großen Betrag kosten werde. Bei solchen Beträgen die Deckungsfrage aus eigener Kraft zu lösen, wie nach den Erklärungen des Reichsfinanzministers dem Staat und den Gemeinden zugemutet werde, sei nach Lage der Sache ausgeschlossen. […] Das Reich habe die ganze Angelegenheit einseitig auf seine eigene Leistungsfähigkeit aufgebaut. Dabei sei verwunderlich, daß jetzt über 300 Millionen ohne Steuererhöhung aufgebracht werden könnten, während vor wenigen Wochen noch bei den Finanzausgleichsverhandlungen jedes weitere Entgegenkommen vom Reich unter Hinweis auf die gespannte Finanzlage des Reichs abgelehnt worden sei.“ (R 43 I /2247 , Bl. 261–263).

[909] 2. Kabinettssitzung.

Die einzelnen Gruppen der Besoldungsordnung wurden durchgesprochen.

Gruppe 14 und 13 (bisher II, III und IV)12.

12

Hauswarte, Heizer, Postboten, Postschaffner, Amtsgehilfen usw.

Der Reichsverkehrsminister wünschte statt 1 400 M Anfangsgehalt 1 600 M, ebenso der Reichspostminister. Der Vertreter der Reichsbahn äußerte Bedenken. Der Reichsminister der Finanzen schlug 1 500 M vor. Der Reichsarbeitsminister wies darauf hin, daß bei den unteren Gruppen die Kinderzuschläge eine erhebliche Steigerung des Einkommens bedeuteten, und regte die Prüfung der Frage an, ob der Beamtencharakter der Besoldungsgruppe 14 in allen Fällen beibehalten werden müßte.

Auch der Reichskanzler hielt es für erforderlich, diese Frage zu prüfen.

Es wurde beschlossen: Das Anfangsgehalt der Gruppe 14 und der Gruppe 13 beträgt 1 500 M, Endgehalt in Gruppe 14 2 100 M, in Gruppe 13 2 200 M.

Bei einer Aussprache über das System der Stellenzulagen im allgemeinen wird auf Antrag des Reichsverkehrsministers folgende Erklärung des Vertreters der Reichsbahn schriftlich niedergelegt: „Die Reichsbahn beabsichtigt nicht, die Zahl der Beamten zu vermindern, denen die Zulagen zugute kommen sollen. Die Zulagen bedeuten also für diese Beamten lediglich einen Vorteil.“

Nach Angabe des Reichsministers der Finanzen beträgt die Steigerung im Endgehalt bei Gruppe 14, soweit die Beamten bisher in Gruppe II standen, 33%, soweit sie in Gruppe III waren, 23,6%, in Gruppe 13 bei den Schaffnern (III) 29,5%, bei den Oberpostschaffnern (IV) 22,7%. Mit der Steigerung haben sich die Post und Reichsbahn, die 100 000 und 114 000 Beamten dieser Kategorie zählen, ausdrücklich einverstanden erklärt13.

13

In der Regierungsvorlage des Besoldungsgesetzentwurfs an den RR vom 22.9.27 (RR-Drucks. Nr. 127, Anlage 1) und an den RT vom 14.10.27 (RT-Drucks. Nr. 3656 , Anlage 1) sowie im Besoldungsgesetz vom 16.12.27 (RGBl. I, S. 349 , Anlage 1) sind die Besoldungsgruppen 14 und 13 fortgefallen; die Beamten der Besoldungsgruppen 14 und 13 sind dort in die Gruppen 12 und 11 eingestuft, und zwar mit den Anfangs- und Endgehältern, die in der obigen Kabinettsberatung für die Gruppen 14 und 13 beschlossen wurden.

[910] Gruppe 12 (bisher III und IV, Steigerung 25%).

[Der Stellvertreter des Reichskanzlers beantragte, die Zulage für die Oberbotenmeister zu erhöhen. Der Reichswirtschaftsminister beantragte, die Maschinenmeister nach Gruppe 10 zu bringen. Der Reichsverkehrsminister wünschte die Aufnahme der Fährmeister und Materialverwalter in Gruppe 10 und der Maschinenmeister in Gruppe 9. Es wurde beschlossen, die Entscheidung hierüber dem Reichssparkommissar und den zuständigen Reichsministerien zu übertragen.]

Gruppe 11 (Steigerung 18,3%)

Der Reichspostminister wünschte, daß die weiblichen Postbetriebssekretäre (11 b) mit den männlichen Beamten gleichgestellt werden und demnach in Gruppe 10 aufrücken14.

14

Schriftlicher Antrag des RPM hierzu in R 43 I /2568 , Bl. 309–310.

Der Reichswirtschaftsminister befürwortete diesen Antrag.

Der Preußische Finanzminister äußerte Bedenken. Die Volksschullehrerinnen und Studienrätinnen bezögen in Preußen nur 90% des Grundgehalts. Gleichstellung mit den männlichen Beamten würde den Etat stark belasten. Wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Schlechterstellung der weiblichen Beamten müsse erwogen werden, ob ledigen männlichen und weiblichen Beamten ein mindestens um 10% gekürztes Grundgehalt gewährt werden soll.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß eine Schlechterstellung der ledigen Beamten über das im Gesetzentwurf vorgesehene Maß hinaus (Kürzung des Wohnungsgeldes)15 weder bei den Beamtenorganisationen noch bei den Parteivertretern Anklang gefunden habe.

15

Zur Kürzung des Wohnungsgeldzuschusses bei ledigen Beamten siehe § 10 des Entwurfs eines Besoldungsgesetzes, Vorlage an den RT vom 14. 10. (RT-Drucks. Nr. 3656 ); § 10 des Besoldungsgesetzes vom 16.12.27 (RGBl. I, S. 349 ).

Auch der Reichsinnenminister hielt es nicht für möglich, eine weitere Schlechterstellung der ledigen Beamten vorzunehmen.

Der Reichsminister der Finanzen befürchtete, daß die männlichen Beamten auf eine Höherstufung dringen würden, wenn dem Wunsche des Reichspostministers wegen der weiblichen entsprochen würde.

Darauf gab der Reichspostminister die bindende Erklärung ab, daß die männlichen Beamten in diesem Falle nicht herausgehoben würden.

Es wurde beschlossen: Für die Postbetriebssekretäre (weiblich) der Gruppe 11 b wird eine Gruppe 10 b gebildet mit einem Anfangsgehalt von 1 700 M und einem Endgehalt von 2 700 M.

[Im folgenden wurden Anträge der Ressorts zu den Gruppen 10 bis 3 der Besoldungsordnung erörtert.]

Gruppe 2 (Steigerung: Regierungsräte 18,7%, Oberregierungsräte 17,8%).

Der Reichsfinanzminister führte aus, daß die Besserstellung der Gruppe 2 und die Abminderung des Unterschieds zur Gruppe 1 gewünscht werde.

[911] Der Stellvertreter des Reichskanzlers trat hierfür ein unter Hinweis auf die Bedeutung dieser kulturellen Mittelschicht und insbesondere des Richterstandes. Er forderte als Endgehalt bei 2 b 9000 M. Auch der Reichssparkommissar.

Der Reichsminister des Innern und der Reichspostminister sprachen sich im gleichen Sinne aus.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß er den Anträgen nicht entgegenstehen wolle, die Vorlage aber glaube nicht vertreten zu können, wenn ihnen entsprochen würde.

Auch der Preußische Finanzminister hielt es nicht für möglich, die Vorlage vor den Parlamenten zu vertreten, wenn nicht bei einer Steigerung der Bezüge der höheren Beamten gleichzeitig bei den mittleren und unteren weiter zugelegt würde. Die süddeutschen Staaten würden der Besserstellung der höheren Beamten vor allem Widerstand bieten, weil dort die drei großen Gruppen nicht so stark geschieden worden seien wie im Norden.

Der Reichswirtschaftsminister wies darauf hin, daß der Preußische Innenminister eine Erhöhung der Bezüge der höheren Beamten für erforderlich halte. Der Reichsaußenminister und die Deutsche Volkspartei träten ebenfalls dafür ein.

Der Reichspostminister schlug vor, im Endgehalt nur auf 8 600 M zu gehen, dafür aber erst prüfen [sic] und erst nach oben zu kleinere Dienstaltersstufen zu bilden.

Ministerialdirektor Schneider führte aus, daß es kaum mehr möglich sei, die Referentenstellen im Auswärtigen Amt zu besetzen wegen der damit verbundenen Repräsentationsausgaben.

Auch der Reichskanzler hielt die Erhöhung für wünschenswert. Der Richterstand dürfe nicht nur Leuten zugänglich gemacht werden, denen private Mittel zur Verfügung ständen.

Die Entscheidung wurde einer Besprechung im engsten Kreise vorbehalten16.

16

In der Vorlage des Besoldungsgesetzentwurfs an den RT (RT-Drucks. Nr. 3656 , Anlage 1) ist bei Besoldungsgruppe 2a (Oberregierungsräte) ein Endgehalt von 9600 und bei Besoldungsgruppe 2b (Regierungsräte) ein Endgehalt von 8400 RM vorgesehen.

[…]

Gruppe 117 (Steigerung 17,7%).

17

Ministerialräte.

Das Reichsministerium des Innern trat dafür ein, daß die Ministerialzulage in das Gehalt eingebaut werde. Die Ministerialinstanz müsse wieder den Vorkriegsverhältnissen angeglichen werden. Das Endgehalt müsse 14 000 M betragen18. Das Anfangsgehalt sei höher als vorgesehen zu bemessen.

18

In einem Schreiben an den StSRkei hatte RIM v. Keudell u. a. beantragt, „entsprechend dem Zustande vor 1920 die Ministerialinstanz in der Weise aufzubauen, daß als planmäßige Referenten nur Ministerialräte und einige wenige Oberregierungsräte als ‚ständige Hilfsarbeiter im Ministerium‘ und als planmäßige Bürobeamte im wesentlichen nur Amtsräte vorgesehen werden. Als notwendige Folge davon wird beantragt, die Ministerialzulagen in die Grundgehälter aller planmäßigen Beamten der Ministerien einzubauen.“ Die Ministerialräte sollten ein Endgehalt von 14 000 RM erhalten (R 43 I /2568 , Bl. 311–312).

[912] Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß das Endgehalt mit Preußen vereinbart sei19. Durch Einbau der Ministerialzulage würde der Anreiz zu weiteren Forderungen der anderen Gruppen gegeben.

19

In der Vorlage des Besoldungsgesetzentwurfs an den RT (RT-Drucks. Nr. 3656 ) ist für die Besoldungsgruppe 1 (Ministerialräte) ein Anfangsgehalt von 8400 RM und ein Endgehalt von 12 600 RM vorgesehen; so auch im Besoldungsgesetz vom 16.12.27 (RGBl. I, S. 349 ).

Der Stellvertreter des Reichskanzlers schlug vor, die Ministerialzulage für die Ministerialräte und Amtsräte nicht einzubauen, sie aber pensionsfähig zu machen. Der Einbau würde das gesamte Bild der Besoldungsreform wesentlich verändern und eine starke Angriffsfläche bieten. Die Bewegungsfreiheit gewisser Verwaltungen würde gestört, die Verwaltungsreform könnte behindert werden. Die Oberregierungsräte und Regierungsräte sollten eine nicht pensionsfähige Ministerialzulage erhalten. Er, der Reichsjustizminister, hielt es nicht für angängig, bei den Reichsgerichtsräten die Ministerialzulage widerruflich zu gestalten. Dies widerspreche der Unabhängigkeit der Richter.

Entschließungen wurden nicht gefaßt. Die Beratungen wurden im engsten Kreise der Reichsminister ohne Zuziehung eines Protokollführers fortgesetzt20.

20

Zum Fortgang der protokollierten Kabinettsberatung über den Entwurf eines Besoldungsgesetzes siehe Dok. Nr. 293.

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