1.80.5 (ma32p): 5. Frage der Einberufung der Mitglieder der Zentralstelle für die Gliederung des Deutschen Reichs.

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5. Frage der Einberufung der Mitglieder der Zentralstelle für die Gliederung des Deutschen Reichs.

Der Reichsminister des Innern teilte mit, daß der Abg. Koch-Weser ihn in letzter Zeit wiederholt gefragt habe, ob er demnächst die Mitglieder der Zentralstelle für die Gliederung des Deutschen Reichs einberufen wolle10. Offenbar stehe dieser Wunsch mit den in letzter Zeit besonders lebhaft geäußerten Reformmaßnahmen auf dem Gebiete der öffentlichen Verwaltung in Zusammenhang.

10

Auf Beschluß der Nationalversammlung war Ende 1920 beim RIMin. eine „Zentralstelle für die Gliederung des Deutschen Reichs“ gebildet worden, deren Mitglieder zum Teil vom RT und vom RR gewählt und zum anderen Teil vom RIM berufen waren. Ihre Aufgabe bestand darin, zur Vorbereitung des Vollzugs von Art. 18 RV dem RIM Gutachten über Fragen der Änderung des Gebiets von Ländern und der Neubildung von Ländern zu erstatten. Seit 1923 hatte die Tätigkeit der Zentralstelle geruht. Ihr Vorsitzender war Koch-Weser (Aktenmaterial in R 43 I /1861 ; ein Schreiben Koch-Wesers an den früheren RIM Külz vom 2.12.26 betr. Wiederaufnahme der Tätigkeit der Zentralstelle in: Nachl. Koch -Weser, Nr. 36, S. 115–121).

Das Reichskabinett kam auf die Anfrage des Reichsministers des Innern, ob die Mitglieder der Zentralstelle für die Gliederung des Deutschen Reichs zur Zeit einzuberufen seien, zu dem Ergebnis, daß es zweckmäßiger sei, sie zur Zeit nicht einzuberufen11.

11

Auf Beschluß des Kabinetts Müller II vom 13.7.28 wurde die Zentralstelle aufgelöst; siehe diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 9, Anm. 15.

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