1.97.1 (ma32p): Reichshaushalt für 1928.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

Reichshaushalt für 1928.

Die Beratungen des Kabinetts wurden fortgesetzt1 mit der Erörterung der Einzelhaushalte.

1

Fortsetzung der Ministerbesprechung vom 14. 1.: Dok. Nr. 337.

Haushalt des Reichsjustizministeriums.

[Der Reichsminister der Justiz teilte mit, daß die Nachprüfung seines Haushalts zu einer Gesamtersparnis von rund einer halben Million Mark geführt habe.]

[1073] Haushalt des Reichswehrministeriums.

Der Reichswehrminister knüpfte an die Beratungen des Kabinetts über den Wehretat in der Sitzung vom 15. November2 an. Er verwies darauf, daß die damals zwischen ihm und dem Reichsminister der Finanzen noch im Streite befindlichen Posten sich noch auf 11 Millionen Reichsmark beziffert haben. Auf Grund der zwischenzeitlich vorgenommenen erneuten Prüfung könne er sich jetzt äußerstenfalls mit einem weiteren Abstrich von rund 3 Millionen Mark abfinden. Die Restforderung von rund 8 Millionen Mark müsse er aber unter allen Umständen aufrechterhalten. Die weiteren Erörterungen des Kabinetts führten zu keiner Einigung.

2

Muß heißen: vom 14. November. Siehe Dok. Nr. 337 unter „Haushalt des Reichswehrministeriums“.

Der Reichsminister der Finanzen glaubte darauf bestehen zu müssen, daß der Reichswehrminister seine Forderung von 8 Millionen um weitere 2½ Millionen auf rund 5½ Millionen kürze und bat um Abstimmung durch das Kabinett.

Zur Abstimmung standen auf Grund der Erörterungen

1.

der Antrag des Reichswehrministers, den vorliegenden Haushalt des Reichswehrministeriums um rund 8 Millionen zu erhöhen.

2.

der Antrag des Reichsministers der Finanzen, die Erhöhung auf 5½ Millionen Mark zu beschränken.

Angesichts der Wichtigkeit der Abstimmung und mit Rücksicht darauf, daß der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß er sich für den Fall der Überstimmung die Geltendmachung seines Einspruchsrechts aus § 21 der Reichshaushaltsordnung vorbehalten müsse3, beschloß das Kabinett, die Abstimmung über die vorliegenden Anträge bis zur Rückkehr des Reichskanzlers zu vertagen4.

3

§ 21, Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung vom 31.12.22: „Beschließt die Reichsregierung gegen die Stimme des Reichsministers der Finanzen, eine Ausgabe oder einen Vermerk in den Entwurf des Haushaltsplans einzustellen, so steht dem Reichsminister der Finanzen ein Widerspruchsrecht zu. Die Ausgabe oder der Vermerk darf alsdann in den Haushaltsplan nur aufgenommen werden, wenn dies in erneuter Abstimmung von der Mehrheit sämtlicher Reichsminister beschlossen wird und der Reichskanzler mit der Mehrheit gestimmt hat.“ (RGBl. 1923 II, S. 17 ).

4

Siehe Dok. Nr. 340, P. 3.

[Anschließend beriet das Kabinett über Kürzungen an den Haushalten des Reichsernährungsministeriums, des Reichsverkehrsministeriums, für Versorgung und Ruhegehälter, des Rechnungshofs, der Reichsschuld, des Reichsfinanzministeriums, der Allgemeinen Finanzverwaltung, für die Kriegslasten, des Reichsministeriums des Innern und des Auswärtigen Amts.]

Auf Anfrage erklärte Ministerialdirigent Wachsmann, daß die Gesamtsumme der vom Kabinett gebilligten Kürzungen bei den einzelnen Haushalten sich auf rund 110 Millionen Mark belaufe, hinzu komme jedoch ein Mehr von 35 Millionen Mark beim Haushalt des Arbeitsministeriums für Siedlungszwecke. Das Gesamtbild habe sich daher um 75 Millionen verbessert.

Reichsminister Köhler stellte in Aussicht, daß er den Gesamtplan für den Reichshaushalt 1928 nunmehr erneut aufstellen und dem Reichskabinett zur Billigung vorlegen werde.

Extras (Fußzeile):