2.37.1 (mu11p): [Lage im Ruhrgebiet.]

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[Lage im Ruhrgebiet.]1

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Über die militärische Lage im Ruhrgebiet hatte Hauptmann von Fumetti am 12. 4. u. a. berichtet: „RegPräs. König in Arnsberg hält militärisches Eingreifen südlich der Ruhr für erforderlich, falls Waffenabgabe nicht erfolgt. OPräs. Würmeling hat der Stadt Dortmund gesagt, daß Reichswehr nicht eher zurückgezogen werden dürfe, als Sicherheitspolizei in genügender Stärke organisiert sei“ (R 43 I /2728 , Bl. 358). Demgegenüber hatte der Abgeordnete Steinkopf (SPD), der zur Berichterstattung über die Lage ins Ruhrgebiet entsandt worden war, dem RK aus Düsseldorf am 12. 4. u. a. berichtet: „Düsseldorf, Elberfeld, Barmen vollständig ruhig. Ordnung nirgend gestört; Einrücken Reichswehr in Düsseldorf würde nach allgemeiner Ansicht katastrophale Folgen auslösen, auch Rückkehr alter Garnison vorläufig ausgeschlossen. Sicherheit und Ordnung durch Polizei und Volkswehr gewährleistet. Waffenabgabe noch ungenügend, weitere Maßnahmen dieserhalb seitens örtlicher Organe im Gange, ausführlicher Bericht folgt.“ (R 43 I /2716 , Bl. 66 f.). S. auch Dok. Nr. 43.

Oberreg.Rat Hoffmann, Oberbürgermeister Jarres und Oberbürgermeister Eichhoff legten dar, daß die Waffenabgabe im besetzten Gebiet und noch mehr im unbesetzten südl. Ruhrgebiet ganz unzureichend sei. Nur durch Militär oder festorganisierte Polizei, nicht durch Ortswehr lasse sie sich durchführen; Strafbestimmungen allein genügten dazu nicht. Die Linksradikalen bereiteten einen neuen Putsch sofort wieder vor. „Racheputsch“. Der werde furchtbar. Die Polizei habe sich zum Teil gut geschlagen, werde das aber nicht ein zweites Mal tun.

Polizeipräsident Melcher berichtet über den Verlauf der Ereignisse in Essen2. Wenn die Reichswehr herausgeht, geht die ordnungsliebende Bevölkerung völlig mit. In Essen haben wir schon eine Arbeiterwehr gehabt aus freien und christlichen Gewerkschaften. Seit die einmal einige Schüsse in die Luft abgefeuert haben, sind sie bei den Arbeitern drunter durch. Auf keiner Arbeitsstelle werden die M[it]gl[ie]d[e]r gelitten.

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Das bezieht sich wahrscheinlich auf die Vorgänge bei der Besetzung Essens am 19.3.20, als es zu Straßenkämpfen zwischen der Sicherheitspolizei und der „Roten Armee“ gekommen war. S. dazu C. Severing, 1919/1920 im Wetter- und Watterwinkel, S. 166 f., und H. Spethmann, Die Rote Armee an Rhein und Ruhr, S. 76 ff.

Landrat Schöne (Essen): Wir übertreiben nicht. Forderungen: 1.) Restlose Waffenabgabe. 2.) Verbleiben der Reichswehr bis zu vollgültigem Erfolg. 3.) Ortswehr kein Ersatz. 4.) Bildung ausreichender Sicherheitspolizei in der Hand ihrer Führer [?].

Bürgermeister Hamm (Recklinghausen) und andere: idem.

[89] Min. Geßler: Das wissen wir ja alles. Nicht so viel Deputationen. Bestreben, die Truppenerlaubnis über den 10. April hinaus verlängert zu erhalten für die neutrale Zone. Jetzt 17 außerordentl. Kriegsgerichte, ohne Weisung, nur bei Todesurteilen vorher Entscheidung des RPräsidenten3.

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Zur Aufhebung der Standgerichte s. Anm. 13 zu Dok. Nr. 23, sowie Dok. Nr. 27. Über die außerordentlichen Gerichte wird in der „Denkschrift“ des Wehrkreiskommandos VI „über die Mängel der außerordentlichen Strafrechtspflege im rheinisch-westfälischen Industriegebiet“ vom 5.6.20 der § 2 der VO des RPräs. vom 13.1.20 zitiert: „Die außerordentlichen Kriegsgerichte bestehen aus einem Vorsitzenden u. 2 Beisitzern. Der Vorsitzende u. die Beisitzer werden von dem Inhaber der vollziehenden Gewalt ernannt. Sie müssen zum Richteramt befähigt sein. Der Reichswehrminister bestimmt, wer die Tätigkeit der Anklagebehörde übernimmt. Zusatz des Reichswehrministers: Die Anklagebehörde bestimmt der Befehlshaber des Wehrkreises VI.“ Daran wird in der Denkschrift der Kommentar angeschlossen: „Durch diese, auch in der VO vom 19.5.20 entsprechend beibehaltene Bestimmung ist dem Inhaber der vollziehenden Gewalt eine Aufgabe gestellt, die er sachgemäß nicht erledigen kann. Woher soll er ohne weiteres Richter nehmen? Woher die Ankläger? Das sonstige Personal? Amtsräume usw.?“ Ferner wird festgestellt, daß die pr. Landesjustizbehörden zum größten Teil sich bemüht haben, dem erheblichen Personalmangel dieser außerordentlichen Gerichte abzuhelfen. Es wird aber auch berichtet: „Die für die außerordentlichen Kriegsgerichte in Dorsten, Unna, Hamm vorgesehenen Richter haben ihre Dienstleistung verweigert. Diese Gerichte mußten aufgegeben oder anderweit besetzt werden. Die Weigerung ist teils damit begründet worden, daß der Inhaber der vollziehenden Gewalt keine Befugnis habe, über preußische Richter zu verfügen, teils damit, daß sie als eingesessene Richter der Amtsgerichte mit Racheakten der aufgeregten Bevölkerung zu rechnen hätten, sobald der staatliche Schutz, etwa nach Abrücken der Reichswehr, versagt“ (R 43 I /2718 , Bl. 86-100, hier: Bl. 88 u. 90). S. hierzu Dok. Nr. 98.

Rkzler Müller: Gründe für das Kab. Eingreifen. Arbeiter werden schwer zum Eintritt in die Sicherheitspolizei zu bewegen sein. Daher wird es auf eine Art Sicherheitswehr herauskommen. Severing hat diese Aufgabe zu lösen. Im Bergischen Land laufend [?], falls Waffenabgabe nicht durchgeführt wird.

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